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Kunst- und Möbelauktionshaus Leo Grünpeter <Berlin> [Editor]
Wohnungs-Einrichtung C, Badensche Straße 4 (Ecke Innsbrucker Str.), 1 Minute vom Bayrischen Platz: Versteigerung: Dienstag, den 20. November [1928] — Berlin, [1928]

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https://doi.org/10.11588/diglit.24757#0004
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Deutscher Reichswährung.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent zu ent-
richten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Ver-
steigerung leitende Firma zu entrichten.

3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Be-
endigung der Auktion in bar oder in Schecks zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind
nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig.

4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.

5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende
Nummer sofort nochmals ausgeboten.

6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot ab-
gegeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebot erfolglos bleibt,
entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

7. Die angegebenen Maße der Gemälde verstehen sich ohne die Rahmen.

8. Da durch die Vorbesichtigung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft
und dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen
nach erfolgtem Zuschläge nicht mehr berücksichtigt werden.

9. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgen nach sach-
verständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der
Gegenstände nicht gewährleistet.

10. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind
verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu
sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer
einem Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der
erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Der
Unterzeichnete übernimmt keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

11. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Berlin.

LEO GRÜNPETER

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