ch. Ä»
Staats- und Völkerrechts und derStaats-
klugheit vorgetragen wird.
§. 2r.
Staats - und Völkerprarrs.
Die Anwendung der aus den vorherge-
henden Disciplinen gesammelten Kenntnisse
aufeinzelne einen Staat angehende Geschäfte,
macht die Praxin aus, welche hier sowohl
als in allen übrigen juristischen Disciplinen
von den theoretischen Theilen gar wohl zu
unterscheiden ist. Fast jeder Theil der
Staatswissenschaften hat seine eigene Pra-
xin : Die Praxis des Völkerrechts bestehet
in Anwendung dessen Grundsätze auf einen
besonder» unter den Völkern streitigen Fall.
II.
Historie des Völkerrechts.
§. r.
Nutzen öer Geschichte einer Miss
senfthaft.
man eine Wissenschaft ordentlich
und gründlich studiren will, so ist es
B z nö--
Staats- und Völkerrechts und derStaats-
klugheit vorgetragen wird.
§. 2r.
Staats - und Völkerprarrs.
Die Anwendung der aus den vorherge-
henden Disciplinen gesammelten Kenntnisse
aufeinzelne einen Staat angehende Geschäfte,
macht die Praxin aus, welche hier sowohl
als in allen übrigen juristischen Disciplinen
von den theoretischen Theilen gar wohl zu
unterscheiden ist. Fast jeder Theil der
Staatswissenschaften hat seine eigene Pra-
xin : Die Praxis des Völkerrechts bestehet
in Anwendung dessen Grundsätze auf einen
besonder» unter den Völkern streitigen Fall.
II.
Historie des Völkerrechts.
§. r.
Nutzen öer Geschichte einer Miss
senfthaft.
man eine Wissenschaft ordentlich
und gründlich studiren will, so ist es
B z nö--