Auktions-Bedingungen.
Die Versteigerung geschiebt ohne Ausnahme gegen sofortige
Barzahlung und es erfolgt die Übernahme zugleich mit dem Zuschlag.
Auf die Zuschlagpreise zahlen die Ersteher fünf vom Hundert.
Das geringste zulässige Gebot ist i Mark, von 100 Mai'k an wird mit
5 Mark mindestens gesteigert.
Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern zu trennen oder
zusammenzuziehen oder auch ausser der Reihenfolge des Kataloges zu ver-
steigern.
Kann eine über den Zuschlag entstandene Meinungsverschiedenheit nicht
sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die betreffende
Nummer nochmals ausgeboten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten. Eine Gewähr für die
Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise über-
nommen werden.
Durch die öffentliche Ausstellung ist Jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Beschaffenheit der Blätter zu unterrichten,
es können demnach Reklamationen wegen Beschädigungen oder
wegen irrtümlicher Angaben im Katalog nach erfolgtem Zuschlag
keinerlei Berücksichtigung finden.
Besichtigung
am Sonntag den 9. Mai, von 9— 1 Uhr, und am Montag den 10. Mai,
von 9—5 Uhr, im Auktionslokale im Königsbau.
Auswärtige Kunstfreunde wollen sich behufs Ansichtsendungen gefl.
rechtzeitig an mich wenden, damit ich ihren Wünschen in möglichst um-
fassender Weise Rechnung tragen kann. Der Versand geschieht nach
beiden Richtungen für Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Aufträge
übernehmen die bekannten Buch- und Kunsthandlungen des In- und Auslandes,
sowie die unterzeichnete Kunsthandlung, die auch bereitwilligst jede auf die
Auktion bezügliche Auskunft erteilt.
Stuttgart, Olgastrasse ib.
H. G. Gutekunst.
Die Versteigerung geschiebt ohne Ausnahme gegen sofortige
Barzahlung und es erfolgt die Übernahme zugleich mit dem Zuschlag.
Auf die Zuschlagpreise zahlen die Ersteher fünf vom Hundert.
Das geringste zulässige Gebot ist i Mark, von 100 Mai'k an wird mit
5 Mark mindestens gesteigert.
Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern zu trennen oder
zusammenzuziehen oder auch ausser der Reihenfolge des Kataloges zu ver-
steigern.
Kann eine über den Zuschlag entstandene Meinungsverschiedenheit nicht
sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die betreffende
Nummer nochmals ausgeboten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten. Eine Gewähr für die
Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise über-
nommen werden.
Durch die öffentliche Ausstellung ist Jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Beschaffenheit der Blätter zu unterrichten,
es können demnach Reklamationen wegen Beschädigungen oder
wegen irrtümlicher Angaben im Katalog nach erfolgtem Zuschlag
keinerlei Berücksichtigung finden.
Besichtigung
am Sonntag den 9. Mai, von 9— 1 Uhr, und am Montag den 10. Mai,
von 9—5 Uhr, im Auktionslokale im Königsbau.
Auswärtige Kunstfreunde wollen sich behufs Ansichtsendungen gefl.
rechtzeitig an mich wenden, damit ich ihren Wünschen in möglichst um-
fassender Weise Rechnung tragen kann. Der Versand geschieht nach
beiden Richtungen für Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Aufträge
übernehmen die bekannten Buch- und Kunsthandlungen des In- und Auslandes,
sowie die unterzeichnete Kunsthandlung, die auch bereitwilligst jede auf die
Auktion bezügliche Auskunft erteilt.
Stuttgart, Olgastrasse ib.
H. G. Gutekunst.