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Herbert Härtel, Karmaväcanä
Gegenstände — die hier vorhanden, die
zu verteilen und zusammengelegt ist,
verteilen.
Davon kommt dieses (hier) als Teil den
beiden Ehrwürdigen zu; das soll den
beiden Ehrwürdigen gehören. Das sollen
die beiden Ehrwürdigen pflegen, ge-
nießen, sich zu eigen machen und nutzen.
Auch von dem zweiten ist vor den beiden
(anderen) genau so und ebenso ist von
dem dritten vor den beiden (anderen)
dieses zu sprechen.
Dem vorstehenden Text folgt in 86.3—4 in korrigierter Lesung: ][ ic(am frat/äwä/Ti ]l
yaöh cahrrwäw e/taA /tü^am A:a?'oh. ,,Dieses (gilt) für drei. Wenn von vier (Mönchen)
einer stirbt/' frayäwäw bezieht sich offenbar auf das vorhergehende For-
mular und meint mit anderen Worten: Das gilt für drei übriggebliebene Mönche.
Eine Variante hierzu liegt in Nr. 80, Zeile a, vor: /// /tarah fray(ä)w(äat) ///. Nach
dem obigen Text könnte ergänzt werden: (yaGi cahmwüaa e/taA GVam) A:arah
fray(ä)^(ä)w, ,,wenn von vier (Mönchen) einer stirbt, (dann ist die Habe) unter die
drei (verbleibenden Brüder zu verteilen)". Auf jeden Fall folgt diesem Einschub ein
Formular, das eine der übrigen möglichen Teilungsformen berücksichtigt (§ 100,
Ziffer 3). Leider ist nur noch wenig davon erhalten. 86.5 enthielt offenbar noch eine
Anweisung, wie aus (na)/havyam hervorgeht, evam in Zeile 6 läßt keinen Schluß auf
den weiteren Wortlaut oder die Form der Teilung zu. Außer Fragment Nr. 89—90,
das nur wenige aksaras enthält, die eine genaue Zuweisung nicht erlauben, liegen
keine weiteren Bruchstücke aus dem Givara-Fa^M vor.
2. Fragmente aus dem Kathina-Vastu
§ 104. AHjährlich, wenn der Besidenzpflicht. genügt und die Feier des ,,Einander-
Einladens"*) absolviert ist, folgt eine Zeit, in welcher die nicht mehr tragbaren Klei-
dungsstücke der Ordensbrüder ausgewechselt werden können. Dies ist die sogenannte
/tafADm-Periode. Während derselben beschenken Laienanhänger die Gemeinde mit
unverarbeitetem Stoff zum Zwecke der Anfertigung neuer Gewänder^). Die Periode
wird mit der Zeremonie des ,,Auslegens des 4aGhua" (4af/u'aaff/?ära; Skt. /taf/haü-
Varawa) eröffnet und mit der ,,Aufhebung des AapGGa" (Aaf/haa&/Aära, -uM/züra,
Skt. 4aV??'MO&//?üra) beschlossen/). Die Ordensbrüder genießen während dieser Zeit
sa)(85.4)mavahitain sa(m)gho vibha-
jayamän(ah) I
2. etasy(ä)(5)yusmator etad pratyamsah
präpnoti ] tad äyu(6)smator bhavatu I
tad äyusmantau sädhayatäm kelä-
(86.1)(ya)tä(in) mam(ä)yatäm adhiti-
sthatäm I
3. dvitlyenäpy e(2)va(in) dvayor antike
trtlyenäpy evam etad dvayor a(3)-
ntike vaktavyam ][
1) 8. Kap. D.
2) So sicher nur in ältester Zeit. Heute pflegt man auf Ceylon und in Hinterindien fertige
Gewänder zu schenken. Die Mühsal der Selbstherstellung von Gewändern durch die Mönche hat
gewiß schon in früheren Zeiten zu dieser Praxis geführt. Vgl. 8. 142 Anm. 2.
3) Nach Mü 111,2, 8. 156f. liegt zwischen diesen beiden Vorgängen ein Zeitraum von 5 Mo-
naten. Es heißt dort:
{cUnA pascä^f sMfrfctpa/rse pawcacfa^päm ärocapüaupnfn I sao'Aam äpnsmantaA
/faa/ünoTN äsnzrisyäm;' j
,,Später, zur Zeit des zunehmenden Mondes im Monat äsrayM/T) in der Nacht des 15.,
Herbert Härtel, Karmaväcanä
Gegenstände — die hier vorhanden, die
zu verteilen und zusammengelegt ist,
verteilen.
Davon kommt dieses (hier) als Teil den
beiden Ehrwürdigen zu; das soll den
beiden Ehrwürdigen gehören. Das sollen
die beiden Ehrwürdigen pflegen, ge-
nießen, sich zu eigen machen und nutzen.
Auch von dem zweiten ist vor den beiden
(anderen) genau so und ebenso ist von
dem dritten vor den beiden (anderen)
dieses zu sprechen.
Dem vorstehenden Text folgt in 86.3—4 in korrigierter Lesung: ][ ic(am frat/äwä/Ti ]l
yaöh cahrrwäw e/taA /tü^am A:a?'oh. ,,Dieses (gilt) für drei. Wenn von vier (Mönchen)
einer stirbt/' frayäwäw bezieht sich offenbar auf das vorhergehende For-
mular und meint mit anderen Worten: Das gilt für drei übriggebliebene Mönche.
Eine Variante hierzu liegt in Nr. 80, Zeile a, vor: /// /tarah fray(ä)w(äat) ///. Nach
dem obigen Text könnte ergänzt werden: (yaGi cahmwüaa e/taA GVam) A:arah
fray(ä)^(ä)w, ,,wenn von vier (Mönchen) einer stirbt, (dann ist die Habe) unter die
drei (verbleibenden Brüder zu verteilen)". Auf jeden Fall folgt diesem Einschub ein
Formular, das eine der übrigen möglichen Teilungsformen berücksichtigt (§ 100,
Ziffer 3). Leider ist nur noch wenig davon erhalten. 86.5 enthielt offenbar noch eine
Anweisung, wie aus (na)/havyam hervorgeht, evam in Zeile 6 läßt keinen Schluß auf
den weiteren Wortlaut oder die Form der Teilung zu. Außer Fragment Nr. 89—90,
das nur wenige aksaras enthält, die eine genaue Zuweisung nicht erlauben, liegen
keine weiteren Bruchstücke aus dem Givara-Fa^M vor.
2. Fragmente aus dem Kathina-Vastu
§ 104. AHjährlich, wenn der Besidenzpflicht. genügt und die Feier des ,,Einander-
Einladens"*) absolviert ist, folgt eine Zeit, in welcher die nicht mehr tragbaren Klei-
dungsstücke der Ordensbrüder ausgewechselt werden können. Dies ist die sogenannte
/tafADm-Periode. Während derselben beschenken Laienanhänger die Gemeinde mit
unverarbeitetem Stoff zum Zwecke der Anfertigung neuer Gewänder^). Die Periode
wird mit der Zeremonie des ,,Auslegens des 4aGhua" (4af/u'aaff/?ära; Skt. /taf/haü-
Varawa) eröffnet und mit der ,,Aufhebung des AapGGa" (Aaf/haa&/Aära, -uM/züra,
Skt. 4aV??'MO&//?üra) beschlossen/). Die Ordensbrüder genießen während dieser Zeit
sa)(85.4)mavahitain sa(m)gho vibha-
jayamän(ah) I
2. etasy(ä)(5)yusmator etad pratyamsah
präpnoti ] tad äyu(6)smator bhavatu I
tad äyusmantau sädhayatäm kelä-
(86.1)(ya)tä(in) mam(ä)yatäm adhiti-
sthatäm I
3. dvitlyenäpy e(2)va(in) dvayor antike
trtlyenäpy evam etad dvayor a(3)-
ntike vaktavyam ][
1) 8. Kap. D.
2) So sicher nur in ältester Zeit. Heute pflegt man auf Ceylon und in Hinterindien fertige
Gewänder zu schenken. Die Mühsal der Selbstherstellung von Gewändern durch die Mönche hat
gewiß schon in früheren Zeiten zu dieser Praxis geführt. Vgl. 8. 142 Anm. 2.
3) Nach Mü 111,2, 8. 156f. liegt zwischen diesen beiden Vorgängen ein Zeitraum von 5 Mo-
naten. Es heißt dort:
{cUnA pascä^f sMfrfctpa/rse pawcacfa^päm ärocapüaupnfn I sao'Aam äpnsmantaA
/faa/ünoTN äsnzrisyäm;' j
,,Später, zur Zeit des zunehmenden Mondes im Monat äsrayM/T) in der Nacht des 15.,