Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Kunsthaus Heinrich Hahn <Frankfurt, Main> [Hrsg.]
Sammlung E. G. May Erben: Gemälde- und Handzeichnungen: Deutsche Romantiker, Meister des 19. und 20. Jahrh. und Werke alter Meister ; Peter Becker bedeutendstes Werk: Die 25 Originale zu dem 1856 in Frankfurt herausgegebenen großen Rheinalbum ; Auktion ... 10. Nov. [1931] (Katalog Nr. 22) — Frankfurt, [1931]

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12571#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige ent-
standene Schäden zu ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß die Firma Kunst-
haus Heinrich Hahn für etwaige Beschädigungen, Verluste oder
Verwechslungen nicht verantwortlich ist.

Bis zu 100 RM wird um mindestens 1 RM, über 100 RM um mindestens
5 RM gesteigert.

Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie sich
im Augenblick des Zuschlages befinden; nach erfolgtem Zuschlag können
keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden. Die im Katalog enthal-
tenen Angaben und Beschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegen-
stände sind aufs Gewissenhafteste erfolgt. Eine Gewähr dafür wird jedoch
nicht übernommen. Erhebliche Beschädigungen oder Reparaturen sind
angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nicht-
angabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschä-
digung oder Reparatur.

Zahlungsbedingungen : Sämtliche Ankäufe sind längstens einen
Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in Scheck auf Frank-
furt a. M. zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem
Einverständnis des Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen.
— Unterzeichneter behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am
20. 11. 31 Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens 14 Tage nach der
Versteigerung ohne Fristfestsetzung zu annullieren und vom säumigen
Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Von der Reihenfolge wird nur ausnahmweise abgewichen.

Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 15% vom Käufer erhoben.

Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
noch einmal ausgeboten.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)

Ausschließlicher Gerichtsstand: Frankfurt a. M.

Die verehrlichen Besucher werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie
für Beschädigungen, die durch Anfassen von Gegenständen entstehen,
ersatzpflichtig sind.
 
Annotationen