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Hampe, Theodor [Hrsg.]
Nürnberger Ratsverlässe über Kunst und Künstler im Zeitalter der Spätgotik und Renaissance (1449) 1474 - 1618 (1633) (3. Band): Personen-, Orts- und Sachregister — Wien: Karl Graeser & Kie, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.54663#0011
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Vorbemerkungen.
I. Das Personenregister (S. 1—96) betreffend ist zu bemerken,
daß die Schreibung der Namen hier einer Normalisierung unter-
zogen worden ist, indem entweder die am häufigsten vorkommende
Schreibung oder, wo darüber keine volle Klarheit zu gewinnen
war, eine modernisierte Schreibung („Berger“ statt „Perger“ etc.)
den Vorzug erhalten hat, dem heutigen orthographischen Empfinden
überflüssig scheinende Buchstaben (h hinter k etc.) in der Regel
weggelassen worden sind. In jedem Falle aber sind sämtliche
vorkommende Schreibungen bei dem jeweils an erster Stelle
aufgeführten Träger des betreffenden Namens der Normalisierung
oder Modernisierung in Klammern beigefügt.
Bei den Künstlern und Kunstverwandten bezeichnet die
fett gedruckte Nummer denjenigen Ratsverlaß, bei dem sich als
Fußnote die betreffende biographische Notiz hinzugefügt findet.
Die weltlichen wie die geistlichen Fürsten suche man unter
dem Namen ihrer Länder, bezw. Stifter. In Fällen, wo in den
Ratsverlässen selbst nur der Titel oder die Würde angegeben
ist (z. B. „der markgraf“ etc.), wird man im Register unter
dieser Bezeichnung einen Hinweis auf die fürstliche Persönlichkeit,
um die es sich dabei aller Wahrscheinlichkeit nach handelt oder
nur handeln kann, finden. Bei Hinzufügung dreier Jahreszahlen
hinter dem Namen eines Fürsten (z. B. „1585—1608—1628“)
bezieht sich die erste auf das Jahr der Geburt, die zweite auf
das des Regierungsantritts, die dritte bezeichnet das Sterbejahr.
Ist in einem Ratsverlaß die Person, auf die er sich bezieht,
nicht ausdrücklich mit Namen genannt, so ist die Nummer des
betreffenden Ratsverlasses in Klammern gesetzt.

II. Das Ortsregister (S. 97—114) bietet die vorkommenden
Namen der Länder, Städte, Dörfer u. s. f. in der heutigen Schreibart.
 
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