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Kunsthandlung Paul Hartmann <Stuttgart> [Hrsg.]
Gemälde, Stiche, Porzellane, Zinn, Silber, Bronzen, China- und Japankunst, Möbel, Orientteppiche und Textilien: aus dem Nachlass des Generals der Infanterie v. Gerok, Exz., des Obermedizinalrats Walcher, aus württembergischem Schlossbesitz, sowie aus anderem Privatbesitz wegen Auflösung und Verkleinerung, ferner aus dem Besitz der Kunsthandlung Paul Hartmann wegen Geschäftsverlegung und Verkleinerung der Verkaufsräume ; Versteigerung ; Montag, 29. November und Dienstag 30. November (Katalog Nr. 82) — Stuttgart, 1937

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https://doi.org/10.11588/diglit.12513#0005
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Versteigerungs-Bedingungen

1. Die Sachen werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und des Ver-
steigerers für deren Beschaffenheit oder Vollständigkeit gegen sofortige
Barzahlung versteigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes
kein Überangebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann der
Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten oder ver-
weigern.

3. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen, so wird
die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages
gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den
Ersteher über, so daß der Versteigerer für etwaige Beschädigungen, Ver-
luste oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher zuzüglich 15 % Aufgeld sofort nach er-
folgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letzteren geleistet, oder die Abnahme
der zugeschlagenen Sadie verweigert, so findet die Übergabe des Gegen-
standes an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte
aus dem Zuschlag verlustig und hat alle durch die Verzögerung sich er-
gebenden Schäden zu ersetzen. Der Gegenstand kann auf seine Kosten
noch einmal versteigert werden. In diesem Falle haftet der Käufer für den
Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird
auch zu einem weiteren Gebote nicht zugelassen.

7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der Ver-
steigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen, als Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen der Käufer gilt Stuttgart.

8. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des Zu-
schlages sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbesondere
werden daher auch Katalogzuschreibungen nicht gewährleistet. Erhebliche
Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung be-
merkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvor-
handensein einer Beschädigung.

9. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen, zu
trennen oder einzelne Sachen zurückzustellen, wenn ein besonderer
Grund dafür vorliegt.

10. Die Aufbewahrung verkaufter Sachen geschieht ohne irgendeine Garantie.
Jeder Transport der erstandenen Gegenstände erfolgt ausschließlich auf
Kosten und Gefahr der Käufer. Der Unterzeichnete übernimmt keinerlei
Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

11. Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.

Paul Hartmann, Kunstversteigerer

Stuttgart. Königstraße 4. Telefon 31423, 25814

Bankkonto: H. Anselm & Co., Stuttgart
 
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