AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen sorfortige Barzahlung
und erfolgt unter Leitung der Unterzeichneten. Die Ersteher haben auf den
Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 % zu entrichten. — Das Eigentum geht
erst mit Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf
den Käufer über. — Bei Doppelangebot wird die betr. Nummer nochmals
aufgelegt. Während der Dauer der Auktion ist der Versteigerer nicht ver-
pflichtet, gesteigerte und bereits bezahlte Gegenstände herauszugeben.
Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des Zu-
schlags sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbesondere werden
auch Katalogzuschreibungen, die nach bestem Wissen erfolgen, nicht gewähr-
leistet.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Stuttgart. Jeder Besucher haftet für durch ihn verursachte Beschädigungen.
Die Versteigerung geschieht im allgemeinen nach der Reihenfolge. Die
Versteigerer behalten sich jedoch das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern,
Nummern zu trennen oder solche zu vereinigen. — Die Besichtigung, ebenso
die Teilnahme an der Auktion, ist nur den mit Katalog versehenen Personen
gestattet.
Aufträge zur Versteigerung werden von den Unterzeichneten gewissen-
haft übernommen.
PAUL HARTMANN OTTO GREINER
kunstbibliotheU
Staatliche Museen
zu Berlin ,
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen sorfortige Barzahlung
und erfolgt unter Leitung der Unterzeichneten. Die Ersteher haben auf den
Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 % zu entrichten. — Das Eigentum geht
erst mit Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf
den Käufer über. — Bei Doppelangebot wird die betr. Nummer nochmals
aufgelegt. Während der Dauer der Auktion ist der Versteigerer nicht ver-
pflichtet, gesteigerte und bereits bezahlte Gegenstände herauszugeben.
Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des Zu-
schlags sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbesondere werden
auch Katalogzuschreibungen, die nach bestem Wissen erfolgen, nicht gewähr-
leistet.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Stuttgart. Jeder Besucher haftet für durch ihn verursachte Beschädigungen.
Die Versteigerung geschieht im allgemeinen nach der Reihenfolge. Die
Versteigerer behalten sich jedoch das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern,
Nummern zu trennen oder solche zu vereinigen. — Die Besichtigung, ebenso
die Teilnahme an der Auktion, ist nur den mit Katalog versehenen Personen
gestattet.
Aufträge zur Versteigerung werden von den Unterzeichneten gewissen-
haft übernommen.
PAUL HARTMANN OTTO GREINER
kunstbibliotheU
Staatliche Museen
zu Berlin ,