§. XXI.
Alles äusser GOtt stehet unter ihm , und demnach auch alle Geister
(XIV.) Nach seinem allerheiligsten willen müssen sie das gute und recht-
mäßige lieben, erwehlen und ausrichtcn (Z- XX.) Hiernach zeigt er ihnen
was Ihm gefällt, daß in ihnen und von ihnen geschehe, nicht weniger,
was Ihm in ihnen mißfällt und von ihnen unterlassen werden solle, dann
das ist das Hauptgesetz, das GOtt denen Geistern gegeben (§. XX.) zn
erfüllung dieses gefetzes werden sie angetrieben durch das, mit denen freyen
Handlungen von GOtt verbundene gute und böse. Dann anderst kan kei-
ne natur der geister handlen (Z. XX.) Demnach muß GOtt auf das gute
gutes und auf das böfe böses folgen lassen. Das aber heißt die richter-
liche gerechtiqkeit GOtte's. Eben das erhellet auch auf folgende weife un-
wiedersprechlich. Wann GOtt nur was unrechtmäßiges denen ihm unter-
worffenen geistern befehlen könnte, fo würde er entweder nicht alles böfe
verabscheuen, oder daß es böse seye nicht einsehen, jenes aber ist feiner
Heiligkeit (H.XIX.) und diefes seinem unendlichen verstand entgegen (tz.X.)
Sollte er das gute unbelohnl, das böse aber unbestrafft lassen, so müßte
er beydes entweder unrichtig beurtheilen, welches seine allwissenheit nicht
zuläßt, oder der denen geistern gegebenen natur entgegen, und also sich
selbst zuwieder handlen. Keines aber von beeden kau er thun (§. XX. <L IV.)
Daher muß GOtt alles gute dem grad des guten gemäß belohnen , und alles
böse nach dem grad des dösen bestraffen, nichts denn gutes gebieten, und nur
das böse und zwar aufs kräftigste verbieten , und eben das ists, was seine
richterliche gerechtigkeit beweiset.
z. XXII.
Unwahrheit , lügen und betrug ist allezeit eine Unvollkommenheit, wel-
che herrühret entweder aus einer mangelhaften beschaffenheit des Verstandes,
bey unvorsetzlicher Unwahrheit, oder cs ist eine solche Unvollkommenheit, die
aus der Unrichtigkeit des willens entstehet, welcher durch unzuläßige Mittel
zu seinem zweck gelangen will. Die Wahrheit im gegentheil ist also eine
Vollkommenheit, so wohl in absicht auf den verstand, als in absicht auf den
willen. Da nun GOtt das allervollkommenste wesen, und von aller Un-
vollkommenheit fern, (§. IV.) so ist keine Unwahrheit bey ihm möglich, und
seilre Wahrheit ist unendlich.
Alles äusser GOtt stehet unter ihm , und demnach auch alle Geister
(XIV.) Nach seinem allerheiligsten willen müssen sie das gute und recht-
mäßige lieben, erwehlen und ausrichtcn (Z- XX.) Hiernach zeigt er ihnen
was Ihm gefällt, daß in ihnen und von ihnen geschehe, nicht weniger,
was Ihm in ihnen mißfällt und von ihnen unterlassen werden solle, dann
das ist das Hauptgesetz, das GOtt denen Geistern gegeben (§. XX.) zn
erfüllung dieses gefetzes werden sie angetrieben durch das, mit denen freyen
Handlungen von GOtt verbundene gute und böse. Dann anderst kan kei-
ne natur der geister handlen (Z. XX.) Demnach muß GOtt auf das gute
gutes und auf das böfe böses folgen lassen. Das aber heißt die richter-
liche gerechtiqkeit GOtte's. Eben das erhellet auch auf folgende weife un-
wiedersprechlich. Wann GOtt nur was unrechtmäßiges denen ihm unter-
worffenen geistern befehlen könnte, fo würde er entweder nicht alles böfe
verabscheuen, oder daß es böse seye nicht einsehen, jenes aber ist feiner
Heiligkeit (H.XIX.) und diefes seinem unendlichen verstand entgegen (tz.X.)
Sollte er das gute unbelohnl, das böse aber unbestrafft lassen, so müßte
er beydes entweder unrichtig beurtheilen, welches seine allwissenheit nicht
zuläßt, oder der denen geistern gegebenen natur entgegen, und also sich
selbst zuwieder handlen. Keines aber von beeden kau er thun (§. XX. <L IV.)
Daher muß GOtt alles gute dem grad des guten gemäß belohnen , und alles
böse nach dem grad des dösen bestraffen, nichts denn gutes gebieten, und nur
das böse und zwar aufs kräftigste verbieten , und eben das ists, was seine
richterliche gerechtigkeit beweiset.
z. XXII.
Unwahrheit , lügen und betrug ist allezeit eine Unvollkommenheit, wel-
che herrühret entweder aus einer mangelhaften beschaffenheit des Verstandes,
bey unvorsetzlicher Unwahrheit, oder cs ist eine solche Unvollkommenheit, die
aus der Unrichtigkeit des willens entstehet, welcher durch unzuläßige Mittel
zu seinem zweck gelangen will. Die Wahrheit im gegentheil ist also eine
Vollkommenheit, so wohl in absicht auf den verstand, als in absicht auf den
willen. Da nun GOtt das allervollkommenste wesen, und von aller Un-
vollkommenheit fern, (§. IV.) so ist keine Unwahrheit bey ihm möglich, und
seilre Wahrheit ist unendlich.