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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1897 — Heidelberg, 1896-1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.25133#0002
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1897

Heidelbebger Akademische MtT'I’EILUNGEN

Nr. 1

Akademisches Direktorium.

Diejenigen Herren Studierenden, die seit
Aufstellung des Adressbuches für das vorige
Semester ihre Wohnung gewechselt haben, wer-
den dringend ersucht, ihre jetzige Wolinung auf
dem Sekretariat anzuzeigen.

Die Unterlassung dieser Anzeige kann nach
§ 15 der akademischen Vorschriften disciplinär
geahndet werden.

Heidelberg, 17. April 1897.

Der Prorektor:

Georg Meyer.

Akademisches Direktorium.

Das von der Frau Dr. Succow gestiftete Stipendium,
bestehend in einem niitzlichen Buche für einen Stu-
dierenden der Theologie und einen Studierenden der Me-
dizin, wird zur Bewerbung ausgeschrieben.

Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, welcher wenigstens ein volles Semester
der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakultät an-
gehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Stipendium
der nämlichen Fakultät noch angehört, sich über Fleiss,
Sittlichkeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag. Den schrift-
liclien, auf dem Sekretariat abzugebenden Bewerbungen
sind beizufügen:

1. Ein Zeugnis der Diziplinarbehörde iiber die Auffüh-
rung des Bewerbers während seines Aufenthaltes an
hiesiger Universität,

2. Zeugnisse über fleissigen und gedeihlichen Besuch
der während derselben gehörten Vorlesungen,

3. Zeugnisse über gesetzliche Honorarfreiheit.

Die Anmeldungsfrist schliesst mit dem 31. M a i, spätere
Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.

Heidelberg, den 15. April 1897.

Der Prorektor:

Oeorg- Meycr.

Akademisclics Direktorium.

Mit Bezug auf Art. 4 Ziff. 8 der Statuten des Akademi-
sclien Krankenvereins wird bekannt gemacht, dass nacli-
stehende Mitglieder des medizinischen Lehrkörpers sich be-
reit erklärt haben, bis auf Weiteres in ihrer Privatsprech-
stunde kranken Studierenden ärztlichen Rat unentgeltlich zu
erteilen und zwar die Herren:

Dr. Czerny, Geheimerat
„ Erb, Geheimerat
„ F i s c h e r, Privatdozent
,, F1 e i n e r, Hofrat
„ v. Hippel, Privatdozent
„ Hoffmann, Professor
„ Jordan, „

„ Jurasz, „

„ Knauff, Hofrat
„ Kraepelin, Professor
„ Leber, Geheimerat
„ Lossen, Professor

Dr. 0 p p e n h e i m e r, Professor
» Passow, „

„ Schmidt, G. B., Privatdozent
„ Vierordt, Professor
„ Vulpius, Privatdozent
„ VVe.iss, Professor

Herr Prof. Dr. Jurasz ist bereit, kranke Studierende
in ihren Wohnungen zu behandeln und Herr Dr. Jung im
zahnärztlichen Institut.

Heidelberg, den 15. April 1897.

Dor Prorektor:
bieorg Meyer.

Engcrei* Senat.

Aus der Pfarrer Herrmann’schen Stipendien-
Stiftung sollen für das Jahr 1897 drei Stipendien an die drei
bediirftigsten, wiirdigsten Studierenden der Theologie hiesiger
Hochschule vergeben werden. Vorzugsweise sollen Mitglieder
des homiletischen Seminars, insofern sie evang.-prot. Kon-
fession sind und obengedachte Eigenschaften besitzen, mit
diesen Stipendien bedacht, und zu diesem Ende eine jährliche
Konkurrenz unter ihnen eröffnet werden. Jeder Seminarist
nämlich, der das Stipendium erhalten oder ferner geniessen
will, hat sich auch durch eine auszuarbeitende und zu hal-
tende Predigt über ein von dem zeitlichen Direktor aufzu-
gebendes Thema vor seinen Kommilitonen auszuzeichnen. Der
vorzüglichste der drei Stipendiaten soll am 25. August in
der evangelischen Hauptkirche zu Heidelberg eine Predigt
halten, die zum Zweck hat, aus Gründen der Vernunft und
Religion zu frommen Stiftungen zu ermuntern; für die Predigt
ist noch eine besondere Prämie stiftungsmässig bestimmt.

Bewerber haben ihre Gesuehe samt den Zeugnissen über
Bedürftigkeit und Fleiss bis zum 15. Mai auf dem Sekre-
tariat abzugeben.

Heidelberg, 21. April 1897.

Der Prorektor:

Georg Meyer.

Jnristische Fakultiit.

JBekanntmachunff.

Wir machen hierdurch statutengemäss bekannt, dass Be-
werbungen um das Obermayer’sche Studienstipendium
nebst den erforderlichen Zeugnissen bei Vermeidung des Aus-
schlusses bis zum 8. Mai 1. J. bei dem unterzeichneten Dekan
einzureichen sind.

Die Verleihung erfolgt ohne Rücksicht auf konfessionelle
Verhältnisse an einen Studierenden der Universität Heidel-
berg, weleher seine Diirftigkeit nachweist, Zeugnisse über
gute sittliehe Führung sowie über fleissige Studien beibringt
und in der anzustellenden schriftlichen Prüfung die besten
Arbeiten liefert.

Der Meldung sind die Zeugnisse über die Vermögens-
verhältnisse des Bewerbers und die Fleisszeugnisse iiber sämt-
liche juristische Fächer, welche derselbe bereits gehört hat,
beizufügen. Es ist dem Bewerber gestattet, hierbei die-
jenigen Fächer zu bezeichnen, aus welchen er vorzugsweise
geprüft zu werden wünscht.

Heidelberg, den 15. April 1887.

Der derzeitige Dekan:

Jellinek.
 
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