Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1905. Nr. 6. Samstag, 3. Juni 1905.
Akademisches Direktorium.
Die akademischen Preisaufgaben für das
Studienjahr 1904/1905 betr.
Die von den fünf Fakultäten für das Studienjahr
1904/1905 aufgestellten Preisaufgaben werden nachstehend
zur Kenntnis der Herren Studierenden gebracht:
Von der theologischen Fakultät:
„Die Geschichtsphilosophie Schleiermacher's soll
in ihren begrifflichen Grundlagen und in ihrem Ein-
fluss auf seine Auffassung der Religionsgeschichte
dargestellt werden."
Von der juristischen Fakultät:
„Actio Publiciana und Anspruch aus § 1007 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs."
Von der medizinischen Fakultät:
„Es ist die Durchlässigkeit des Keimepithels für
in die Bauchhöhle eingebrachte corpusculäre Elemente
(auch Bakterien) auf experimentellem Wege zu prü-
fen und dabei festzustellen, ob dieselbe keine grös-
sere sei als jene der Oberfläche anderer Bauch-
organe, wie dies behauptet wurde."
Von der philosophischen Fakultät:
I. Aus der Kunstgeschichte:
„Es soll dargelegt werden, welche Entwicklung
nach Form und Inhalt das Epitaphium in der frän-
kischen Kunst zur Zeit der gotischen Stilperiode
gehabt hat."
II. Aus der klassischen Philologie:
„Der Reliquienkult im Altertum."
III. Aus der mittelalterlichen Geschichte:
„Rainald von Dassel als Reichskanzler und Erz-
bischof von Köln (1156 bis 1167)."
Die ältere Darstellung von Jul. Ficker ist auf
Grund der neueren Forschungen zu überholen.
Von der naturwissenschaftlich-mathematischen
Fakultät:
„Welchen Einfluss hat die elektrische Fortfüh-
rung auf die Doppelbrechung der Gallerte?"
Die allgemeinen Bedingungen der Konkurrenz sind:
a) der Verfasser muss zur Zeit der Uebergabe seiner
Abhandlung noch hiesiger akademischer Bürger sein;
b) die Abhandlungen sind längstens bis zum 15. Ok-
tober 1905 auf dem Universitäts-Sekretariat abzugeben;
c) der Name des Verfassers muss in einem versiegelten
Umschlag enthalten sein, welcher gleich wie die Abhandlung
mit einem Motto überschrieben ist;
d) die übergebene Abhandlung darf nicht von der Hand
des Verfassers geschrieben sein; wohl aber wird deutliche
und leserliche Schrift verlangt.
Heidelberg, den 22. November 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Engerer Senat.
Der Aufforderung vom 15. April d. Js. zur Aus-
füllung der statistischen Zählkarte ist eine
Anzahl Studierender bis heute nicht nachgekommen.
Die Säumigen werden daher veranlasst, dies un-
gesäumt, längstens bis zum 12. Juni 1. Js.
nachzuholen.
Sollte auch bis zu diesem Termine dieser
Aufforderung nicht entsprochen sein, so würden die
in den §§ 35 und 36 der akademischen Vorschriften
vorgesehenen Disziplinarstrafen wegen Ungehorsams
gegen die Anordnungen der akademischen Behörden
in Betracht kommen müssen.
Heidelberg, den 25. Mai 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Von anonymer Seite ist uns in diesen Tagen ein
Schreiben zugegangen, in dem um Beseitigung von Missständen
in einigen Auditorien gebeten wird.
Gern werden wir allen berechtigten Wünschen, die
ordnungsmässig vorgebracht werden, entsprechen, müssen
aber ablehnen, auf in anonymer Weise uns mitgeteilte Be-
richte irgend welche Rücksicht zu nehmen.
Heidelberg, den 25. Mai 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Akademischer Krankenverein.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf Art. 4 Abs. 2 der Statuten des akade-
mischen Krankenvereins wird hierdurch bekannt gemacht,
dass nachverzeichnete Herren Aerzte bis auf weiteres kranken
Studierenden ärztlichen Rat unentgeltlich erteilen
und zwar:
In ihren Sprechstunden:
1. Prof. Dr. Bettmann, vorm. 10—11, Akad. Krankenhaus.
2. „ „ Vulpius, vorm. 11—1, Luisenstrasse 1/3.
3. „ „ Hammer, nachm. Y^—'LL Rohrb. Str. 17.
4. Dr. Völcker, nachm. 3—4, Akademisches Krankenhaus.
5. „ Arnsperger, nachm. 2'/2 —3% Landfriedstr. 14.
6. „ Schönborn, vorm. 10—11, Akadem. Krankenhaus.
7. „ Wilmanns, vorm. 9—10, Irrenklinik.
8. Dr. Schreiber, vorm. 9—12, Augenklinik.
9. „ Schröder, nachm. 2% —3%, Ziegelgasse 26.
10. „ Fränkel, vorm. 9'/2—11, Akad. Krankenhaus,
Wohnung: Schröderstr. 13.
11. „ Junker, 9^2—11, Akademisches Krankenhaus.
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Sommer-Halbjahr 1905. Nr. 6. Samstag, 3. Juni 1905.
Akademisches Direktorium.
Die akademischen Preisaufgaben für das
Studienjahr 1904/1905 betr.
Die von den fünf Fakultäten für das Studienjahr
1904/1905 aufgestellten Preisaufgaben werden nachstehend
zur Kenntnis der Herren Studierenden gebracht:
Von der theologischen Fakultät:
„Die Geschichtsphilosophie Schleiermacher's soll
in ihren begrifflichen Grundlagen und in ihrem Ein-
fluss auf seine Auffassung der Religionsgeschichte
dargestellt werden."
Von der juristischen Fakultät:
„Actio Publiciana und Anspruch aus § 1007 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs."
Von der medizinischen Fakultät:
„Es ist die Durchlässigkeit des Keimepithels für
in die Bauchhöhle eingebrachte corpusculäre Elemente
(auch Bakterien) auf experimentellem Wege zu prü-
fen und dabei festzustellen, ob dieselbe keine grös-
sere sei als jene der Oberfläche anderer Bauch-
organe, wie dies behauptet wurde."
Von der philosophischen Fakultät:
I. Aus der Kunstgeschichte:
„Es soll dargelegt werden, welche Entwicklung
nach Form und Inhalt das Epitaphium in der frän-
kischen Kunst zur Zeit der gotischen Stilperiode
gehabt hat."
II. Aus der klassischen Philologie:
„Der Reliquienkult im Altertum."
III. Aus der mittelalterlichen Geschichte:
„Rainald von Dassel als Reichskanzler und Erz-
bischof von Köln (1156 bis 1167)."
Die ältere Darstellung von Jul. Ficker ist auf
Grund der neueren Forschungen zu überholen.
Von der naturwissenschaftlich-mathematischen
Fakultät:
„Welchen Einfluss hat die elektrische Fortfüh-
rung auf die Doppelbrechung der Gallerte?"
Die allgemeinen Bedingungen der Konkurrenz sind:
a) der Verfasser muss zur Zeit der Uebergabe seiner
Abhandlung noch hiesiger akademischer Bürger sein;
b) die Abhandlungen sind längstens bis zum 15. Ok-
tober 1905 auf dem Universitäts-Sekretariat abzugeben;
c) der Name des Verfassers muss in einem versiegelten
Umschlag enthalten sein, welcher gleich wie die Abhandlung
mit einem Motto überschrieben ist;
d) die übergebene Abhandlung darf nicht von der Hand
des Verfassers geschrieben sein; wohl aber wird deutliche
und leserliche Schrift verlangt.
Heidelberg, den 22. November 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Engerer Senat.
Der Aufforderung vom 15. April d. Js. zur Aus-
füllung der statistischen Zählkarte ist eine
Anzahl Studierender bis heute nicht nachgekommen.
Die Säumigen werden daher veranlasst, dies un-
gesäumt, längstens bis zum 12. Juni 1. Js.
nachzuholen.
Sollte auch bis zu diesem Termine dieser
Aufforderung nicht entsprochen sein, so würden die
in den §§ 35 und 36 der akademischen Vorschriften
vorgesehenen Disziplinarstrafen wegen Ungehorsams
gegen die Anordnungen der akademischen Behörden
in Betracht kommen müssen.
Heidelberg, den 25. Mai 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Akademisches Direktorium.
Bekanntmachung.
Von anonymer Seite ist uns in diesen Tagen ein
Schreiben zugegangen, in dem um Beseitigung von Missständen
in einigen Auditorien gebeten wird.
Gern werden wir allen berechtigten Wünschen, die
ordnungsmässig vorgebracht werden, entsprechen, müssen
aber ablehnen, auf in anonymer Weise uns mitgeteilte Be-
richte irgend welche Rücksicht zu nehmen.
Heidelberg, den 25. Mai 1905.
Der Prorektor:
Curtius.
Akademischer Krankenverein.
Bekanntmachung.
Mit Bezug auf Art. 4 Abs. 2 der Statuten des akade-
mischen Krankenvereins wird hierdurch bekannt gemacht,
dass nachverzeichnete Herren Aerzte bis auf weiteres kranken
Studierenden ärztlichen Rat unentgeltlich erteilen
und zwar:
In ihren Sprechstunden:
1. Prof. Dr. Bettmann, vorm. 10—11, Akad. Krankenhaus.
2. „ „ Vulpius, vorm. 11—1, Luisenstrasse 1/3.
3. „ „ Hammer, nachm. Y^—'LL Rohrb. Str. 17.
4. Dr. Völcker, nachm. 3—4, Akademisches Krankenhaus.
5. „ Arnsperger, nachm. 2'/2 —3% Landfriedstr. 14.
6. „ Schönborn, vorm. 10—11, Akadem. Krankenhaus.
7. „ Wilmanns, vorm. 9—10, Irrenklinik.
8. Dr. Schreiber, vorm. 9—12, Augenklinik.
9. „ Schröder, nachm. 2% —3%, Ziegelgasse 26.
10. „ Fränkel, vorm. 9'/2—11, Akad. Krankenhaus,
Wohnung: Schröderstr. 13.
11. „ Junker, 9^2—11, Akademisches Krankenhaus.