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Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Sommer-Halbjahr 1918 — 1918

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AKADEMISCHE MITTEILUNGEN
FÜR DIE STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT ZU HEIDELBERG
Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Sominer^Halbjahr 1918 , Nr. 4 Samstag, 6. Juli 1918

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert
** i ....

Anzeigenpreis: die viergespaltene
Zeile 40 Pfg., 10 Zeilen für das
ganze Semester 30 Mk.

Die Studierenden wollen zu ihrem eigenen Vorteil ihre Wohnung, sowie Jeden Wohnungs-
wechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die in den
nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Amtliche Bekanntmachungen.

Akademisches Direktorium.
Das Succow’sehe Stipendium, bestehend in einem
nützlichen Buche für einen Studierenden der Theologie und
der Medizin, wird zur Bewerbung ausgeschrieben.
Als Bewerber wird jeder Studierende der Theologie oder
Medizin zugelassen, der wenigstens ein volles Semester
der hiesigen theologischen oder medizinischen Fakultät an-
gehört hat und zur Zeit der Bewerbung um das Stipendium
der nämlichen Fakultät angehört, sich über Fleiss, Sitt-
lichkeit und Dürftigkeit auszuweisen vermag.
Den schriftlichen, auf dem Sekretariat abzugeben-
den Bewerbungen sind beizufügen:
1. Ein Führungszeugnis des Disziplinaramts für die Dauer
des hiesigen Aufenthalts,
2. Zeugnisse über fleissigen und gedeihlichen Besuch
der während derselben gehörten Vorlesungen,
3. Zeugnisse über Honorarfreiheit.
Die Anmeldungsfrist schliesst mit dem 10. Juli; später
einlaufende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.
Heidelberg, den 28. Juni 1918.
Der Prorektor:
Bartholomae.

Akademisches Direktorium.
Stasf-cf ist wiederholt vorgekommen, dass ältere vor dem
sehnlo Xamen. gehende Studierende sich zwar an der Hoch-
rpphr J^^^^üeren lassen bezw. das akademische Bürger-
am a,b+lb^alten’ sich aber nicht studienhalber
in ihre tL; 0cb sch ule aufhalten, sondern sich
examen voSubeä??6"’,™ sich dort auf daS Staats’
Studiensempstov u • gleichwohl aber die so verbrachten
HoehSto^ ™ Staatsprüfung als an dar
Eine derartio-p n.h te Stu.diensemester zur Anrechnung bringen.
BestimmunJpn w‘ 'J'n^ersPl’icht durchaus den bestehenden
eineUüd hat auCh
zu" Folge Scbadigung emer entsprechenden Ausbildung
Nachwelt bebör^en sind zur strengsten Prüfung der
und es wi u <taS Indium der Kandidaten veranlasst
von L p -Z16 Zurückweisung von Kandidaten
dass dip u + er^oigen, sobald sich hierbei ergibt,
Stiulwn.,s,-ftr'vKarldlda^en rück* während der vorgeschriebenen
bpfriphan i lbre Studien auch wirklich an der Hochschule
haben und an solcher anwesend waren.
ffpmaJi -Herren Studierenden werden darauf aufmerksam
wpop tt v dem Bemerken, dass wir gegen Zuwiderhandelnde
Rah-1?! .rsa.ms SeSen die Anordnungen der akademischen
oiden disziplinarisch eingchreiten werden.
per Prorektor:
Bartholomae.

Engerer Senat.
Diebstahlversicherung.
Wir machen es den Studierenden zur besonderen Pflicht,
auf ihre in den Räumen der Universität und ihrer Institute
abgelegten Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände sorg-
fältig zu achten und Kleidungsstücke nur an den hierzu be-
stimmten Plätzen abzulegen und die bestehenden Sicherungs-
massregeln, Ketten, Schlösser u. dergl. zu benutzen.
Bei grobfahrlässiger Nichtbenutzung der zur Verhütung
von Diebstählen dargebotenen Vorrichtungen kann im Falle
eines Diebstahls eine Entschädigung nicht gewährt werden.
Heidelberg, den 20. Februar 1918.
Der Prorektor:
Bartholomae.
Akademisches Direktorium.
Die Zahlung der Gebühren betr.
Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
üniversitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.
Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Universitäts-Kanzlei vorzu-
legen.
Es sind zu zahlen:
für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.
für jedes Sitten- (Führungs-) Zeugnis . — 20 Pf.
für jedes Präsenzzeugnis.— 50 Pf.
für jede Beglaubigung.— 50 Pf.
Der Prorektor:
' Bartholomae.
Akademisches Direktorium.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, dass von Studie-
renden und Privaten keinerlei Anschläge am Schwar-
zen Brett ohne vorherige Genehmigung durch
den Prorektor angeheftet werden dürfen. Solche
Anschläge sind zur Einholung der Genehmigung des Pro-
rektors auf dem Sekretariat abzugeben; die Anheftung be-
sorgt der Hausmeister.
Nicht genehmigte Anschläge werden sofort entfernt.
Der Prorektor:
Bartholomae.
Akademischer Krankenverein.
Mit Bezug auf Art. 4 der Statuten des akademischen
Krankenvereins wird hierdurch bekannt gemacht, dass nach-
verzeichnete Aerzte bis auf weiteres krankenstudierenden
ärztlichen Rat erteilen, dessen Kosten von der Kasse des
Krankenve'reins getragen werden, und zwar:
In iliren Sprechstunden:
1. Herr Prof. Dr. Schreiber, Montag, Dienstag, Mittwoch,
Donnerstag, vorm. (P/g—11, Augenklinik.
2. „ Prof. Dr. Hirschei, Montag, Mittwoch und Freitag
3—4, Sophienstr. 23.
 
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