Akademische Mitteilungen
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1904/1905. Nr. 4. Samstag, 12. November 1904.
Bekanntmachungen der
Akademisches Direktorium.
Zur Feier des Geburtstages des Wiederherstellers
der Universität Heidelberg, des Höchstseligen Gross-
herzogs Karl Friedrich, verbunden mit der aka-
demischen Preisverteilung findet am
Dienstag, den 22. November
vormittags 11 Uhr ein Festakt im Saale des Museums,
nachmittags 2 Uhr ein Festmahl in der Stadthalle statt-
Die Herren Studierenden werden hierzu eingeladen mit
dem Bemerken, dass sich die Teilnehmer am Festessen
längstens bis zum Samstag, den 19. ds. Mts., abends in
die in der Wirtschaft der Stadthalle aufliegende Liste
einzutragen haben.
Für den Festakt sind wir durch Benützung des
grossen Museumssaales in der erfreulichen Lage, den
Herren Studierenden sowohl im Saale als auf den Gallerten
ausreichenden Raum zur Verfügung stellen zu können,
so dass wir die Bitte um recht zahlreiche Be-
teiligung der Herren Kommilitonen noch ganz be-
sonders aussprechen möchten.
Heidelberg, den 9. November 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Immatrikulations-Kommission.
Die letzte Immatrikulation findet
Freitag, den 18. November, mittags 12 Uhr
im Senatszimmer statt.
Die Anmeldung hat spätestens zwei Tage
vorher, d. i. bis spätestens Mittwoch, 16. November, auf der
Universitätskanzlei, vormittags von 8—12 Uhr,
zu erfolgen. Dabei sind vorzulegen: das Abgangszeugnis
von der Schule, event. von früher besuchten Universitäten,
ausserdem Führungsattest, wenn die Aufnahme dahier nicht
unmittelbar nach dem Abgang von der Schule oder Univer-
sität stattfindet, von Ausländern ausserdem Pass oder Heimat-
schein.
Die Herren Studierenden werden ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht, dass nach dem bezeichneten
Termin die Immatrikulation nur dann vorge-
nommen werden wird, wenn triftige Gründe das
Erscheinen an den geordneten Terminen unmög-
lich gemacht haben.
Heidelberg, den 12. November 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Universitäts-Behörden.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Unfallversicherung betr.
Mit dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein
Stuttgart), wurde unterm 5. August 1904 ein neuer
Unfallversicherungs-Vertrag abgeschlossen.
Die Versicherung erstreckt sich auf alle Unfälle,
welche den Studierenden etc. in den Räumen der
Universität und den zu ihr gehörigen Lehr-
gebäuden, sowie bei Exkursionen zustossen, die
in Begleitung eines Lehrers oder Sachverständigen statt-
finden. Unter die akademischen Lehrgebäude gehören
auch die Turn-, Fecht- und Reithalle. Unfälle, welche
sich die Studierenden beim Turnen, Fechten und Reiten
zuziehen, sind jedoch in die Versicherung nur soweit
eiubezogen, als der Unfall bei unter Leitung eines
Lehrers stattfindenden Uebungen erfolgt.
Eingeschlossen in die Versicherung sind Blut-
vergiftungen, sofern der Beweis erbracht wird, dass
dieselben gleichzeitig mit einer äusserlich sichtbaren,
durch einen Unfall herbeigeführten Verletzung ent-
standen sind, oder sich unmittelbar an eine solche an-
geschlossen haben, ferner bei Medizinern alle In-
fektionen, bei denen während der Berufstätigkeit
nachweislich der Ansteckungsstoff durch äussere Ver-
letzungen oder durch Einspritzen infektiöser Massen in
Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt ist, ferner
Verletzungen, die durch Misshandlungen
seitens Geisteskranker zugefügt werden.
Die Studierenden der Medizin haben eine Semester-
Prämie von 60 Pfg., alle übrigen von 30 Pfg. zu be-
zahlen; Zusatzprämien von 3 Mk. bezw. 1 Mk. 50 Pfg.
pro Semester haben die den ganzen bezw. halben Tag
arbeitenden Praktikanten des chemischen Laboratoriums
zu entrichten und von 2 Mk. bezw. 1 Mk. pro Semester
die im chemischen Laboratorium ganz- bezw. halbtägig
arbeitenden Mediziner.
Die Prämien werden von der akademischen Quästur
eingehoben.
Nähere Auskunft erteilt die akademische Quästur,
bei der auch von jedem unter die Versicherung
fallenden Unfall sofort Anzeige zu erstatten ist.
Da der Berechnung der Entschädigung der Tag der
Anmeldung bezw. der ersten Arztkonsultation, wenn
diese nach der Anmeldung erfolgte, zu Grunde gelegt
wird, liegt es im Interesse der Versicherten, dass sie
obige Bestimmung sobald als möglich erfüllen.
Der Prorektor
Braune.
FÜR DIE
STUDIERENDEN DER RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG.
HERAUSGEGEBEN VON J. HÖRNING, UNIVERSITÄTS-BUCHDRUCKEREI
Fernsprecher 119 HEIDELBERG Hauptstrasse 55 a.
Erscheint wöchentlich und wird unentgeltlich und frei allen Studierenden und Lehrern der Hochschule zugestellt.
Preis bei der Post vierteljährlich 75 Pfg. ausschliesslich Bestellgebühr.
Winter-Halbjahr 1904/1905. Nr. 4. Samstag, 12. November 1904.
Bekanntmachungen der
Akademisches Direktorium.
Zur Feier des Geburtstages des Wiederherstellers
der Universität Heidelberg, des Höchstseligen Gross-
herzogs Karl Friedrich, verbunden mit der aka-
demischen Preisverteilung findet am
Dienstag, den 22. November
vormittags 11 Uhr ein Festakt im Saale des Museums,
nachmittags 2 Uhr ein Festmahl in der Stadthalle statt-
Die Herren Studierenden werden hierzu eingeladen mit
dem Bemerken, dass sich die Teilnehmer am Festessen
längstens bis zum Samstag, den 19. ds. Mts., abends in
die in der Wirtschaft der Stadthalle aufliegende Liste
einzutragen haben.
Für den Festakt sind wir durch Benützung des
grossen Museumssaales in der erfreulichen Lage, den
Herren Studierenden sowohl im Saale als auf den Gallerten
ausreichenden Raum zur Verfügung stellen zu können,
so dass wir die Bitte um recht zahlreiche Be-
teiligung der Herren Kommilitonen noch ganz be-
sonders aussprechen möchten.
Heidelberg, den 9. November 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Immatrikulations-Kommission.
Die letzte Immatrikulation findet
Freitag, den 18. November, mittags 12 Uhr
im Senatszimmer statt.
Die Anmeldung hat spätestens zwei Tage
vorher, d. i. bis spätestens Mittwoch, 16. November, auf der
Universitätskanzlei, vormittags von 8—12 Uhr,
zu erfolgen. Dabei sind vorzulegen: das Abgangszeugnis
von der Schule, event. von früher besuchten Universitäten,
ausserdem Führungsattest, wenn die Aufnahme dahier nicht
unmittelbar nach dem Abgang von der Schule oder Univer-
sität stattfindet, von Ausländern ausserdem Pass oder Heimat-
schein.
Die Herren Studierenden werden ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht, dass nach dem bezeichneten
Termin die Immatrikulation nur dann vorge-
nommen werden wird, wenn triftige Gründe das
Erscheinen an den geordneten Terminen unmög-
lich gemacht haben.
Heidelberg, den 12. November 1904.
Der Prorektor:
Braune.
Universitäts-Behörden.
Engerer Senat.
Bekanntmachung.
Unfallversicherung betr.
Mit dem Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein
Stuttgart), wurde unterm 5. August 1904 ein neuer
Unfallversicherungs-Vertrag abgeschlossen.
Die Versicherung erstreckt sich auf alle Unfälle,
welche den Studierenden etc. in den Räumen der
Universität und den zu ihr gehörigen Lehr-
gebäuden, sowie bei Exkursionen zustossen, die
in Begleitung eines Lehrers oder Sachverständigen statt-
finden. Unter die akademischen Lehrgebäude gehören
auch die Turn-, Fecht- und Reithalle. Unfälle, welche
sich die Studierenden beim Turnen, Fechten und Reiten
zuziehen, sind jedoch in die Versicherung nur soweit
eiubezogen, als der Unfall bei unter Leitung eines
Lehrers stattfindenden Uebungen erfolgt.
Eingeschlossen in die Versicherung sind Blut-
vergiftungen, sofern der Beweis erbracht wird, dass
dieselben gleichzeitig mit einer äusserlich sichtbaren,
durch einen Unfall herbeigeführten Verletzung ent-
standen sind, oder sich unmittelbar an eine solche an-
geschlossen haben, ferner bei Medizinern alle In-
fektionen, bei denen während der Berufstätigkeit
nachweislich der Ansteckungsstoff durch äussere Ver-
letzungen oder durch Einspritzen infektiöser Massen in
Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt ist, ferner
Verletzungen, die durch Misshandlungen
seitens Geisteskranker zugefügt werden.
Die Studierenden der Medizin haben eine Semester-
Prämie von 60 Pfg., alle übrigen von 30 Pfg. zu be-
zahlen; Zusatzprämien von 3 Mk. bezw. 1 Mk. 50 Pfg.
pro Semester haben die den ganzen bezw. halben Tag
arbeitenden Praktikanten des chemischen Laboratoriums
zu entrichten und von 2 Mk. bezw. 1 Mk. pro Semester
die im chemischen Laboratorium ganz- bezw. halbtägig
arbeitenden Mediziner.
Die Prämien werden von der akademischen Quästur
eingehoben.
Nähere Auskunft erteilt die akademische Quästur,
bei der auch von jedem unter die Versicherung
fallenden Unfall sofort Anzeige zu erstatten ist.
Da der Berechnung der Entschädigung der Tag der
Anmeldung bezw. der ersten Arztkonsultation, wenn
diese nach der Anmeldung erfolgte, zu Grunde gelegt
wird, liegt es im Interesse der Versicherten, dass sie
obige Bestimmung sobald als möglich erfüllen.
Der Prorektor
Braune.