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Universität Heidelberg [Hrsg.]
Akademische Mitteilungen für die Studierenden der Ruprecht-Karls-Universität zu Heidelberg: Winter-Halbjahr 1915/16 — Heidelberg, 1915-1916

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Nr. 3 (18. Dezember 1915)
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https://doi.org/10.11588/diglit.25142#0009
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AKADEMISCHE MITTEILÜNGEN

FÜR DIG STUDIERENDEN DER RUPRECHT - KARLS - UNIVERSITÄT ZU HEIDELRERG

Herausgegeben von J. Hörning
Universitäts-Buchdruckerei
Hauptstr. 55 a - Fernspr. 419

Winter^Halbjahr 1915/16 Nr. 3 Samstag, 18. Dezember 1915

Anzeigenpreis für 1 0 Zeilen e i n-
spaltig das ganze Semester 20 Mk.,
einmal 3 Mk. - Redaktionsschluss
Donnerstags mittags 12 Uhr

Erscheint während des Semesters
monatlich zweimal und wird allen
Studierenden u. Hochschullehrern
unentgeltlich ins Haus geliefert

Die Herren Studierenden wollen in ihrem eigenen Interosse ihre Wohnung, sowie jeden
Wohnungswechsel, alsbald dem Postamt (durch unfrankierten Brief oder Postkarte, die
in den nächsten Briefkasten zu stecken oder dem Briefträger mitzugeben sind) anzeigen.

Engerer Senat.

Bekanntmachnng.

Die Pharmazeutische PrüfuDgskommission betr.

Gemäss Erlass des Grossh. Ministeriums des Innern vom
17. ds. Mts. Nr. 35773 wurden auf Grund des § 16 der Be-
kanntmachung des Keichskanzlers vom 18. Mai 1904, die
Prüfungsordnung fftr Apotheker betreffend, zu Mitgliedern
der Pharmazeutischen Prüfungskommission fftr die im Winter-
halbjahr 1915/16 und Sommerhalbjahr 1916 an der Uni-
versität Heidelberg abzuhaltenden pharmazeutischen Prftf-
ungen ernannt: •

1. Für Physik: Geh. Kat Professor Dr. Lenard.

2. Für Chemie: Geh. Rat Professor Dr. Curtius.

3. Für Botanik: Geh. Hofrat Professor Dr. Klebs

und Professor Dr. Glück, letzterer als Prüfungs-
kommissäf fflr Pharmakognosie.

4. Als Lehrer derPharmazie: Professor Dr. Stolle.

5. Als Apotheker: Apothekenverwalter Dr. Weiss

vom Akademischen Krankenhaus.

Zum Vorsitzenden der Prüfungskommission wurde
Geh. Rat Professor Dr. Curtius ernannt.

Heidelberg, den 23. August 1915.

Der Prorektor:

Baner.

Akademisches Direktorium.

Die Studierenden werden auf die am schwarzen
Brett des Uuiversitätshauptgebäudes sich befindlichen

Stipendienausschreiben
aufmerksam gemacht.

Der Prorektor:
__ Bauer.

Akademisches Direktorium.

Bekanntmaclmng.

Die Zahlung der Gebühren betr.

Alle Gebühren sind ohne besondere Anweisung auf der
Universitätskasse — Hauptstrasse 52 — zu entrichten.

Die Quittung der Kasse ist also jeweils gleich bei Be-
stellung der Zeugnisse auf der Üniversitäts-Kanzlei vorzu-
legen.

Es sind zu zahlen:

für das Abgangszeugnis (Exmatrikel) . 10 M.

für jedes Sitten- (Ffthrungs-) Zeugnis . — 20 Pf.

für jedes Präsenzzeugnis.— 50 Pf.

für jede Beglaubigung.— 50 Pf.

Der Prorektor:

_ Bauer.

Akademisclies Direktorium.

Bekanntmachnng.

Es wird hierdurch bekannt gemacht, dass von Stu-
dierenden und Privaten keinerlei Anschläge am
schwarzenBrettohne vorherige Vidimierung
durch den Prorektor angeheftet werden dürfen.
Solche Anschläge sind zur Einholung der Genehmigung
des Prorektors auf dem Sekretariat ahzugeben; die An-
heftung besorgt der Hausmeister.

Unvidimierte Anschläge werden sofort entfernt.

Der Prorektor:

__ Bauer.

Medizinische Fakultät.

Bekanntmacliung.

Bewilligung von Unterstützungen aus
der Walter Erb-Stiftung betr.

Der hälftige Zinsertrag der Walter Erb-Stiftung
kann zur Unterstützung und Förderung wissenschaftlicher
Arbeiten, wissenschäftlicher und Studien-Keisen mit Geld-
beiträgen bezw. zur Gewährung von Preisen für besonders
hervorragende wissenschaftliche Leistungen und zwar an
erster Stelle fiir Arbeiten, die an der Heidelberger medi-
zinischen Klinik und neurologischen Klinik gemacht wer-
den und für die Assistenten dieser beiden Institute, wei-
terhin aber auch an andere Arbeiter und Institute.

Die Entscheidung iiber diese Verwendungen steht der
medizinischen Fakultät Heidelberg zu nach Anträgen des
Direktors der medizinischen Klinik event. des Inhabers
des Lehrauftrags für Nervenpathologie; an zweiter Stelle
auch auf Antrag anderer Fakultätsmitglieder und Insti-
tutsvorsteher.

Die Höhe der einzelnen Beträge, die Zahl der zu ge-
währenden Beihiilfen wird von der medizinischen Fakultät
bezw. einer von derselben zu bildenden Kommission be-
stimmt.

Heidelberg, den 15. Oktober 1915.

Der Dekan:

Wagenmann.

Medizinische Eakultät.

Bekanntmachnng.

Bewilligttng von Unterstützungen ans
der Walter Erb-Stiftung betr.

Aus Mitteln der Walter Erb-Stiftung können unbe-
mittelte Kranke und Rekonvaleszenten unterstützt werden.

Anspruch auf Unterstützung haben in erster Linie
kranke Studierende der Medizin, die einen Er-
holungsaufenthalt, eine Luftkur und dergleichcn machen
müssen; demnächst die etwa in gleicher Lage befindli-
chen Assistenten der Heidelberger medizinischen Klinik
 
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