neuen in der Friſt von
ſammenberufen.
Art. Die Zahl der Staats-
räthe im gewöhnlichen Dienſte beträgt
vierzig bis fünfztg. Art 48. Die
Staatsraͤthe werden vom Präſidenten der
Repuͤblik ernannt, der dieſelben auch von
ihrem Poſten abberufen fann. Art. 49. Dem
Staatsrath präſidirt der Praͤſident der Repu-
blik und in ſeiner Abweſenheit die Perſon,
welche er als Vicepräſident des Staatsrathes
hezeichnet! Art. 50, Der Staatsrath hat
den Beruf, unter Leitung des Präfidenten
der Republik die Geſetzesentwürfe, ſo wie
die auf die Staatsverwaltung bezüglichen
Verordnungen zu redigiren, und die bei
Verwaltungs Angelegenheiten aufſtoßenden
Schwierigkeiten zu löſen! Art.51. Er un-
terſtuͤtzt im Namen der Regierung die Dis-
cuſſion der Geſetzesvorlagen vor dem Senate
und dem geſetzgebenden Körper. Die Staats-
räthe, welche im Namen der Regierung das
Wort zu führen haben, werden vom Präſi-
denten der Republik bezeichnet. Art. 52
Das Gehalt eines jeden Staatsrathes be-
trägt 25,000 Fr. Art. 53. Die Miniſter
haben Rang, Sitz und deliberative Stimme
im Staatsrath. Art. 54. Der hohe Ju-
ſtizhof wird, ohne Appel und Recours,
richten über alle Perſonen, die vor ihn
werden verwieſen werden, als angeklagt wegen
Verbrechen, Angriffe oder Verſchwörungen
wider den Praͤfidenten der Republik und
wider die innere oder äußere Sicherheit des
Staates. Er kann nur in Kraft einer Ver-
vrdnung des Präſidenten der Republik mit
einer Sache befaßt werden. Art. 55.
Ein Senatusconſult wird die Organiſation
dieſes hohen Hofes feſiſtellen. Allgemeine
un d tranſitoriſche Beſtimmungen.
Art. 56. Die Beſtimmungen der vorhaͤnde⸗—
nen Geſetzbücher einzelner Geſetze und Regle-
ments, welche der gegenwärtigen Verfaſſung
nicht widerſprechen bleiben in Kraft, bis ſie
auf geſetzmäßigem Wege aufgehoben werden.
Art. 57. Ein Geſetz wird die Organiſation
der Gemeinden feſtſtellen. Die Maires wer-
den von der Executivgewalt ernannt werden;
ſie können auch außerhalb des Gemeinderaths
genommen werden. Art. 58. Die gegen-
waͤrtige Verfaſſung wird in Kraft ſein von
dem Tage an, an welchem die großen Staats-
körper· die ſie organiſirt, conſtituirt ſein wer-
den. Die durch den Präſidenten der Repu-
blik vom 2. Dez. ab bis zu dem beſagten
Zeitpunet erlaſſenen Verordnungen werden
Geſetzeskraft beſitzen. Louis Napoleon.
Geſehen und unierſiegelt mit dem großen
Staatsinſiegel. Der Siegelbewahrer, Mi-
niſter der Juſtiz. € Rouher.
Deutſchland.
Karlsruhe, 11. Jan. Während unſere
Staatoregierung mit großer Thätigkeit in
mannichfaͤcher Weiſe bemüht iſt, das ma-
terielle Wohl unſeres Landes zu fördern,
verliert ſie die höheren geiſtigen Intereſſen
keineswegs aus dem Augẽ. Das Voͤlksſchul-
weſen haͤt durch die neuͤeſten Verordnungen
ſehr weſentliche Verbeſſerungen erhalten; an
die beiden Landesuniverſitzten, Heidelberg
und Freiburg, wurden theils mehrere aus?
gezeichnete und berühmte Männer berufen,
° ”theils ſteht die Regierung mit andern noch
in Unterhandlung! um einige Lehrſtühle,
namentlich in Freiburg, mit tüchtigen Leh-
rern zu beſetzen, und an den Gelehrtenſchu-
len wurden nach dem ſo eben ausgegebenen
Regierungeblatte drei Lehramtspraktikanten
mit Staatsdienereigenſchaft angeſtellt, ſechs
Lehrer zu Profefforen ernannt und zwei
älteren verdienten Lehrern, dem Lyeealdirec-
tor Hautz in Heidelberg und dem Profeſſor
Maurer am Lyceum in Karlsruhe der
Charakter als Hofräthe verliehen. (F. J.)
8
6 Jan. Gegen den vorgelegten Ge-
ſetzesentwurf über die Gemeindeumlage
ſcheint ſo viel Oppoſition aufzutreten, daͤß
Manche an dem Burchfallen dieſer Vorlage
faum mehr zweifeln. Auch gegen den Ge-
ſetzesentwurf wegen Entfhädigung auf-
gehobener Feubalrechte hört man viel
reden. — M.)
Darniſtadt, 15. Jan. Bei Eröffnung
der heutigen Sitzung der 2 Kammer ver?
las der Präſident eine Mittheilung der
Staatsregierung, wonach die Ständever-
ſammlung zu Ende des Närz géſchloſ-
ßen werden ſolle.
zu dieſem Zeitraum die Arbeiten bewältigt
werden können, zumal da die Staatsregie-
rung noch fortwaͤhrend Geſetzentwürfe ein-
bringt, wie z. B. in der Sitzung am 12.
D, M, der Fall war. Der in der vorigen
Sitzung endlich abgeſtattete Bericht uͤber
den Voranſchlag der Staatsausgaben
und Einnahmen iſt unter der Preffe und
wird, mit großer Gründlichkeit bearbeitet,
an 180 Druckbogen ſtark werden. Nach
der heutigen Ankündigung des Seeretariats
ſollen täglich 3 Bogen fertig werden.
Frankfurt, 15. Jan. Sicherm Ver-
nehmen nach iſt für die kurheſſiſche Ver-
faſſungsangelegenheit in der Bundesver-
ſammlung ein beſonderer Ausſchuß, beſtehend
aus den Bevollmächtigten von Würtemberg,
Darmſtadt und Mediendurg, ernannt wor-
den. —
Wiesbaden, 15, Jan. Unſer Berord-
nungsblatt enthält, unter Vorbehalt einer
Geſetzesvorlage bei dem nächſten Landtage
wegen Einſetzung eines zur Aburtheilung
der Dienſtvergehen der Civilſtaatsdie?
ner competenten Disciplinar⸗Gerichtshofs,
landesherrliche Beſtimmungen über deren
Beſtrafung in 12 Paragraphen; ferner eine
die Eultusverhältniſſe der Zsraeliten be-
treffende Bekanntmaͤchung, wodurch zugleich
die Umſchreibung der Synagogenbezirkenbe-
ſtimmt wird.
Kaſſel, 15. Jan. Der Herr Oberbür-
germeiſter Hartwig hat am geſtrigen
Tage die beiden Bürgerausſchüſſe
Nachmittags 3 Uhr auf dem hieſigen Rath-
hauſe verſammelt und ihnen den Regierungs-
beſchluß, wodurch dieſelben für aufgelöſt er-
klärt werden, mitgetheilt. Die bisherigen
Ausſchußmitglieder hatten ſich zu dieſem
Act beinahe ohne Ausnahme eingefunden.
Zu den als nicht wieder wählbar für die
nächſten 9 Jahre erklärten Mitgliedern ge-
hören die DH. Schwarzenberg, Haͤr—
nier, Alsberg, Henkel, Eiſſengarthen, Ha-
gelſteb, Müller, Crede 20.
Bückeburg, 10. Jan.
officiellen Anzeigen bringen den Bundesbe-
ſchluß gegen die Grundrechte zur öffent-
lichen Kenntniß.
Berlin, 14. Jan. Es iſt jetzt, ſchreibt
die „V. Zig.“, von einem Antrage auf die
Ernennung eines römiſch-katholiſchen Bi-
ſchofes von Berlin die Rede. Die Mo-
tivirung des Antrages ſtützt ſich auf die
Zunahme der kathoͤliſchen Gemeinden und
Kirchen in der Mark und in Berlin. Neuer-
dings iſt in Kotibus wieder eine neue ka-
tholiſche Gemeinde geſtiftet und eine Lirche
gebaut worden; andere ſind in Wrietzen,
Jteuſtadt⸗Ebersw., Spandow, Branden-
burg, Luckenwalde, hier in Berlin die Mi-
chaelskirche und die in der großen Ham-
burger Straße im Bau begriffene.
Ber Erklätung Preußens, daß Oeſter-
reich nicht das Recht habe, Anleihen für
die deutſche Flotte abzuſchließen, indem
ein Recht nicht jedem einzelnen Theilnehmer
eingeraͤumt werden könne, das eine Dispo-
ſition über das Ganze involvire, ſind auch
mehrere andere Bundesregierungen beige-
getreten. — Für den Claëſſen'ſchen An-
wald, Camphaufen, Simſon, Beckerath,
Dunker, Delius, v. Hilgers, Holzbrink,
Landfermann und manche andere Staats-
diener geftimmt. Die Sache war ſehr wich-
tig; auf eine Annahme des Antrags waͤre
vielleicht Kammerauflöſung gefolgt.—
Stände den Verirag vom 7, Seyt v. I
ratifleiren. Braunſchweig hat ſich ebenfo
wie Hannover in Wien energiſch für den -
Zolloerein ausgeſprochen, und in Bayern
erhebt ſich eine Stimme nach der andern
für die Exhaltung des Zollvereins. Zerftele
der Zollverein, fo würde Deutfchland
Lerarmen und neue Zwietracht fände volle
Nahrung. ; S !
Eine Berliner Correſpondenz der K. 3.“
hat mitgetheitt, daß zu Neujahr ein Schrei-
ben des Kaiſers von Rußland an den
König in Potsdam eingetroffen fet, das dem
Könige dringend anempfohlen habe, den
Miniſterpräſtdenten v. Manteuffel nicht
fallen zu laſſen. Die „Preuß. Ztg.” äußert
ſich über jene Mittheilung in folgender
Weiſe: „Wir haͤben zu diefem Bericht nur
das zu bemerfen, daß Se Mai der Koͤnig,
eingezogenen Erkundigungen nach, ſeit etwa
6 Woden kein Schreiben Sr. Maf. des
Kaifers von Rußland erhalten haben, daß
ein ſolches Schreiben alfo auch zu Neujahr
nicht in Potsdam eingetroffen iſt, und daß
in demſelben enthalten gewefen ſein kann.“
Die „Wehrzeitung,“ ein Organ, das jetzt
von großer Bedeutung iſt, da es unmittel-
bar unter den Augen des Hofes erſcheint,
fordert fortgeſetzt dazu auf, den Ereigniſſen
nicht zu trauen, welche drohend über uns
hängen! Sie begehrt ſo eben die alte drei-
jährige Dienſtzeit in der Infanterie welche
ſie zur Ausbildung der Soldaten für drin-
gend nothwendig hält, um nicht mit Rekruten
ing Feld zu ziehen, und ſieht überhaupt die
Zukunft ſo ſchwarz, den Feind ſo gewiß als
flögen die Adler ſchon über den Rhein. Daß
Lud wig Napoleon durch ſeine letzlen
Schritte zunehmende Erkältung bewirkt und
aͤngſtliche Befürchtung, ſowohl vor ſeinem
jähen Sal, wie vor einer Ableitung der
gährenden Elemente nach Außen hervorge-
rufen hat, iſt gewiß.
Berlin, 15. Januar. Vollſtändig unge-
gründet iſt die Behauptung daß Herr von
Manteuffel ſich bereits im Beſitze des Auf-
löſungsdeerets befunden habe,
Die Geppert⸗Bodelſchwingh'ſche Kammer-
dem Abg! Wentzel eingebrachten Antrag,
den Erlaß eines Minifterverantwori-
lichkeitsgeſetz es betreffend, beſchäftigen.
Es haben bis jetzt innerhalb dieſer Frak-
tion Verhandlungen über die bezeichnete
Angelegenheit noch nicht ſtattgehabt; doch
moͤchte nach Aeußerungen und dem Dafür-
halten einflußreicher Mitglieder des rechten
Lentrums ſich daſſelbe für die Nothwendig-
keit eines Verantwortlichkeitsgeſetzes aus-
ſprechen. Man wird übrigens auch in die-
ſer Angelegenheit ſeinen eigenen Weg ge-
hen und mit der Linken nicht gemeinſchaft-
liche Sache madhen. — Die Bethmann-
Hollweg'ſche Fraktion hat ſich bereits in
ihren Verſammlungen mit der Verantwort-
lichkeitsfrage beſchaftigt und wird ihrerſeits
in der 1. Kammer bei Vorkommen den Er-
laß eines betreffenden Geſetzes dringen
befürworten.
Der Fürſt Georg Vietor zu Wal-
deck und Pyrmont hat am 13. d. M. aus
den Händen ſeiner Mutter die Regierung
des Fürſtenthums übernommen. ;
Stuttgart, 16. Januar. Die heutige
Nummer des „Staatsanzeigers“ enthaͤlt
ſammenberufen.
Art. Die Zahl der Staats-
räthe im gewöhnlichen Dienſte beträgt
vierzig bis fünfztg. Art 48. Die
Staatsraͤthe werden vom Präſidenten der
Repuͤblik ernannt, der dieſelben auch von
ihrem Poſten abberufen fann. Art. 49. Dem
Staatsrath präſidirt der Praͤſident der Repu-
blik und in ſeiner Abweſenheit die Perſon,
welche er als Vicepräſident des Staatsrathes
hezeichnet! Art. 50, Der Staatsrath hat
den Beruf, unter Leitung des Präfidenten
der Republik die Geſetzesentwürfe, ſo wie
die auf die Staatsverwaltung bezüglichen
Verordnungen zu redigiren, und die bei
Verwaltungs Angelegenheiten aufſtoßenden
Schwierigkeiten zu löſen! Art.51. Er un-
terſtuͤtzt im Namen der Regierung die Dis-
cuſſion der Geſetzesvorlagen vor dem Senate
und dem geſetzgebenden Körper. Die Staats-
räthe, welche im Namen der Regierung das
Wort zu führen haben, werden vom Präſi-
denten der Republik bezeichnet. Art. 52
Das Gehalt eines jeden Staatsrathes be-
trägt 25,000 Fr. Art. 53. Die Miniſter
haben Rang, Sitz und deliberative Stimme
im Staatsrath. Art. 54. Der hohe Ju-
ſtizhof wird, ohne Appel und Recours,
richten über alle Perſonen, die vor ihn
werden verwieſen werden, als angeklagt wegen
Verbrechen, Angriffe oder Verſchwörungen
wider den Praͤfidenten der Republik und
wider die innere oder äußere Sicherheit des
Staates. Er kann nur in Kraft einer Ver-
vrdnung des Präſidenten der Republik mit
einer Sache befaßt werden. Art. 55.
Ein Senatusconſult wird die Organiſation
dieſes hohen Hofes feſiſtellen. Allgemeine
un d tranſitoriſche Beſtimmungen.
Art. 56. Die Beſtimmungen der vorhaͤnde⸗—
nen Geſetzbücher einzelner Geſetze und Regle-
ments, welche der gegenwärtigen Verfaſſung
nicht widerſprechen bleiben in Kraft, bis ſie
auf geſetzmäßigem Wege aufgehoben werden.
Art. 57. Ein Geſetz wird die Organiſation
der Gemeinden feſtſtellen. Die Maires wer-
den von der Executivgewalt ernannt werden;
ſie können auch außerhalb des Gemeinderaths
genommen werden. Art. 58. Die gegen-
waͤrtige Verfaſſung wird in Kraft ſein von
dem Tage an, an welchem die großen Staats-
körper· die ſie organiſirt, conſtituirt ſein wer-
den. Die durch den Präſidenten der Repu-
blik vom 2. Dez. ab bis zu dem beſagten
Zeitpunet erlaſſenen Verordnungen werden
Geſetzeskraft beſitzen. Louis Napoleon.
Geſehen und unierſiegelt mit dem großen
Staatsinſiegel. Der Siegelbewahrer, Mi-
niſter der Juſtiz. € Rouher.
Deutſchland.
Karlsruhe, 11. Jan. Während unſere
Staatoregierung mit großer Thätigkeit in
mannichfaͤcher Weiſe bemüht iſt, das ma-
terielle Wohl unſeres Landes zu fördern,
verliert ſie die höheren geiſtigen Intereſſen
keineswegs aus dem Augẽ. Das Voͤlksſchul-
weſen haͤt durch die neuͤeſten Verordnungen
ſehr weſentliche Verbeſſerungen erhalten; an
die beiden Landesuniverſitzten, Heidelberg
und Freiburg, wurden theils mehrere aus?
gezeichnete und berühmte Männer berufen,
° ”theils ſteht die Regierung mit andern noch
in Unterhandlung! um einige Lehrſtühle,
namentlich in Freiburg, mit tüchtigen Leh-
rern zu beſetzen, und an den Gelehrtenſchu-
len wurden nach dem ſo eben ausgegebenen
Regierungeblatte drei Lehramtspraktikanten
mit Staatsdienereigenſchaft angeſtellt, ſechs
Lehrer zu Profefforen ernannt und zwei
älteren verdienten Lehrern, dem Lyeealdirec-
tor Hautz in Heidelberg und dem Profeſſor
Maurer am Lyceum in Karlsruhe der
Charakter als Hofräthe verliehen. (F. J.)
8
6 Jan. Gegen den vorgelegten Ge-
ſetzesentwurf über die Gemeindeumlage
ſcheint ſo viel Oppoſition aufzutreten, daͤß
Manche an dem Burchfallen dieſer Vorlage
faum mehr zweifeln. Auch gegen den Ge-
ſetzesentwurf wegen Entfhädigung auf-
gehobener Feubalrechte hört man viel
reden. — M.)
Darniſtadt, 15. Jan. Bei Eröffnung
der heutigen Sitzung der 2 Kammer ver?
las der Präſident eine Mittheilung der
Staatsregierung, wonach die Ständever-
ſammlung zu Ende des Närz géſchloſ-
ßen werden ſolle.
zu dieſem Zeitraum die Arbeiten bewältigt
werden können, zumal da die Staatsregie-
rung noch fortwaͤhrend Geſetzentwürfe ein-
bringt, wie z. B. in der Sitzung am 12.
D, M, der Fall war. Der in der vorigen
Sitzung endlich abgeſtattete Bericht uͤber
den Voranſchlag der Staatsausgaben
und Einnahmen iſt unter der Preffe und
wird, mit großer Gründlichkeit bearbeitet,
an 180 Druckbogen ſtark werden. Nach
der heutigen Ankündigung des Seeretariats
ſollen täglich 3 Bogen fertig werden.
Frankfurt, 15. Jan. Sicherm Ver-
nehmen nach iſt für die kurheſſiſche Ver-
faſſungsangelegenheit in der Bundesver-
ſammlung ein beſonderer Ausſchuß, beſtehend
aus den Bevollmächtigten von Würtemberg,
Darmſtadt und Mediendurg, ernannt wor-
den. —
Wiesbaden, 15, Jan. Unſer Berord-
nungsblatt enthält, unter Vorbehalt einer
Geſetzesvorlage bei dem nächſten Landtage
wegen Einſetzung eines zur Aburtheilung
der Dienſtvergehen der Civilſtaatsdie?
ner competenten Disciplinar⸗Gerichtshofs,
landesherrliche Beſtimmungen über deren
Beſtrafung in 12 Paragraphen; ferner eine
die Eultusverhältniſſe der Zsraeliten be-
treffende Bekanntmaͤchung, wodurch zugleich
die Umſchreibung der Synagogenbezirkenbe-
ſtimmt wird.
Kaſſel, 15. Jan. Der Herr Oberbür-
germeiſter Hartwig hat am geſtrigen
Tage die beiden Bürgerausſchüſſe
Nachmittags 3 Uhr auf dem hieſigen Rath-
hauſe verſammelt und ihnen den Regierungs-
beſchluß, wodurch dieſelben für aufgelöſt er-
klärt werden, mitgetheilt. Die bisherigen
Ausſchußmitglieder hatten ſich zu dieſem
Act beinahe ohne Ausnahme eingefunden.
Zu den als nicht wieder wählbar für die
nächſten 9 Jahre erklärten Mitgliedern ge-
hören die DH. Schwarzenberg, Haͤr—
nier, Alsberg, Henkel, Eiſſengarthen, Ha-
gelſteb, Müller, Crede 20.
Bückeburg, 10. Jan.
officiellen Anzeigen bringen den Bundesbe-
ſchluß gegen die Grundrechte zur öffent-
lichen Kenntniß.
Berlin, 14. Jan. Es iſt jetzt, ſchreibt
die „V. Zig.“, von einem Antrage auf die
Ernennung eines römiſch-katholiſchen Bi-
ſchofes von Berlin die Rede. Die Mo-
tivirung des Antrages ſtützt ſich auf die
Zunahme der kathoͤliſchen Gemeinden und
Kirchen in der Mark und in Berlin. Neuer-
dings iſt in Kotibus wieder eine neue ka-
tholiſche Gemeinde geſtiftet und eine Lirche
gebaut worden; andere ſind in Wrietzen,
Jteuſtadt⸗Ebersw., Spandow, Branden-
burg, Luckenwalde, hier in Berlin die Mi-
chaelskirche und die in der großen Ham-
burger Straße im Bau begriffene.
Ber Erklätung Preußens, daß Oeſter-
reich nicht das Recht habe, Anleihen für
die deutſche Flotte abzuſchließen, indem
ein Recht nicht jedem einzelnen Theilnehmer
eingeraͤumt werden könne, das eine Dispo-
ſition über das Ganze involvire, ſind auch
mehrere andere Bundesregierungen beige-
getreten. — Für den Claëſſen'ſchen An-
wald, Camphaufen, Simſon, Beckerath,
Dunker, Delius, v. Hilgers, Holzbrink,
Landfermann und manche andere Staats-
diener geftimmt. Die Sache war ſehr wich-
tig; auf eine Annahme des Antrags waͤre
vielleicht Kammerauflöſung gefolgt.—
Stände den Verirag vom 7, Seyt v. I
ratifleiren. Braunſchweig hat ſich ebenfo
wie Hannover in Wien energiſch für den -
Zolloerein ausgeſprochen, und in Bayern
erhebt ſich eine Stimme nach der andern
für die Exhaltung des Zollvereins. Zerftele
der Zollverein, fo würde Deutfchland
Lerarmen und neue Zwietracht fände volle
Nahrung. ; S !
Eine Berliner Correſpondenz der K. 3.“
hat mitgetheitt, daß zu Neujahr ein Schrei-
ben des Kaiſers von Rußland an den
König in Potsdam eingetroffen fet, das dem
Könige dringend anempfohlen habe, den
Miniſterpräſtdenten v. Manteuffel nicht
fallen zu laſſen. Die „Preuß. Ztg.” äußert
ſich über jene Mittheilung in folgender
Weiſe: „Wir haͤben zu diefem Bericht nur
das zu bemerfen, daß Se Mai der Koͤnig,
eingezogenen Erkundigungen nach, ſeit etwa
6 Woden kein Schreiben Sr. Maf. des
Kaifers von Rußland erhalten haben, daß
ein ſolches Schreiben alfo auch zu Neujahr
nicht in Potsdam eingetroffen iſt, und daß
in demſelben enthalten gewefen ſein kann.“
Die „Wehrzeitung,“ ein Organ, das jetzt
von großer Bedeutung iſt, da es unmittel-
bar unter den Augen des Hofes erſcheint,
fordert fortgeſetzt dazu auf, den Ereigniſſen
nicht zu trauen, welche drohend über uns
hängen! Sie begehrt ſo eben die alte drei-
jährige Dienſtzeit in der Infanterie welche
ſie zur Ausbildung der Soldaten für drin-
gend nothwendig hält, um nicht mit Rekruten
ing Feld zu ziehen, und ſieht überhaupt die
Zukunft ſo ſchwarz, den Feind ſo gewiß als
flögen die Adler ſchon über den Rhein. Daß
Lud wig Napoleon durch ſeine letzlen
Schritte zunehmende Erkältung bewirkt und
aͤngſtliche Befürchtung, ſowohl vor ſeinem
jähen Sal, wie vor einer Ableitung der
gährenden Elemente nach Außen hervorge-
rufen hat, iſt gewiß.
Berlin, 15. Januar. Vollſtändig unge-
gründet iſt die Behauptung daß Herr von
Manteuffel ſich bereits im Beſitze des Auf-
löſungsdeerets befunden habe,
Die Geppert⸗Bodelſchwingh'ſche Kammer-
dem Abg! Wentzel eingebrachten Antrag,
den Erlaß eines Minifterverantwori-
lichkeitsgeſetz es betreffend, beſchäftigen.
Es haben bis jetzt innerhalb dieſer Frak-
tion Verhandlungen über die bezeichnete
Angelegenheit noch nicht ſtattgehabt; doch
moͤchte nach Aeußerungen und dem Dafür-
halten einflußreicher Mitglieder des rechten
Lentrums ſich daſſelbe für die Nothwendig-
keit eines Verantwortlichkeitsgeſetzes aus-
ſprechen. Man wird übrigens auch in die-
ſer Angelegenheit ſeinen eigenen Weg ge-
hen und mit der Linken nicht gemeinſchaft-
liche Sache madhen. — Die Bethmann-
Hollweg'ſche Fraktion hat ſich bereits in
ihren Verſammlungen mit der Verantwort-
lichkeitsfrage beſchaftigt und wird ihrerſeits
in der 1. Kammer bei Vorkommen den Er-
laß eines betreffenden Geſetzes dringen
befürworten.
Der Fürſt Georg Vietor zu Wal-
deck und Pyrmont hat am 13. d. M. aus
den Händen ſeiner Mutter die Regierung
des Fürſtenthums übernommen. ;
Stuttgart, 16. Januar. Die heutige
Nummer des „Staatsanzeigers“ enthaͤlt