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Aufforderung.

Sämmiliche @äubiger des Siud. Ernft Keller
aus Berkin werden aufgefordert, binnen 3 Tagen
ihre Forderungen an denfelben durch Vorlage fpe-
eifieirler Rehnungen auf der Univer fitätg Amte-
Canzlet geltend zu maden.

Heidelberg, den 13. März 1852.

Sroßh. Untverfitäte-Amt.
Wedektnde

Die Ausgleichung des Aufwandes für
die durch den Maiaufſtand nöthig ge-
wordene militäriſche Hülfe betr.
Nach dem Geſetze vom 30. März 1850 (MNMeg.>
Blalt Nr. 17) ſoll die Vertheilung des Umlagebe-
treffniff 8 auf die einzelnen Steuerpflichtigen mit-
telft Seftfiellung einer Umlage nach dem Grund⸗,
SGefälls, Häufer= u. ordentlichen Klaſſenſteuerkayt-
tal durch den Gemeinderath erfolgen und zwar
ſoll nach Erläuterung großd. Minifteriums des In-
nern vom 20. December 1850, mitgeiheilt mit Re-
gierungs Erlaß vom 10. Januar 1831, Nr. 844,
Merortnungsbl. Nr. 3 von 1851, diefe Umlage auf
das zur Zeit der Umlegung vorhandene Steuer-
Tapital gefchehen,. da erft durch die Umlegung felbft
Dasfjenige cine Schuldigkeit des Cinzelnen wird,

was vorher noch auf der Geſammheit ruhte.

Bevor wir nun zur Erhebung: diefer. Umlage
ſchreiten fonnen, if nach Anleitung des allegirten
Geſetzes eine Berechnung der zur Auggletchung ge-
brachten Laften nothwendig, welche Die befreffenden
Zahlungspflichtigen ſelbſt getragen baben,

Dahin achört vor Allem die Einquartierung In
der Zeit vom 24. Junti 1849 kig zum 16, Ockbr.
1849 und werden Difefemt zufolge fämmtliche Be-
theiligte aufgefordert, an den zur Bornahme diefer
Liquidation beſtimmlen Zagen ihre desfallſigen
Segenforderungen auf dem RNathhaufe um 0 ge-
wiſſer anzumelden und zu.begründen, alg ſpätere
derartige Anmeldungen und darauf begründete Ab-
züge nicht mehr angenommen werden könnten, na-
mentlich:

Diejenigen, deren Namen mit einem Buchſtaben
A bis E anfangen, am
; Dienftag, den 16. d. M.

Jene, deren Namen mit F bis J anfangen, am

Donnerſtag/ den 18, d. M,
Zene/ deren Namen von K big M anfangen;, am
— 2uftan, en 20 6, M
Diejenigen, deren Namen mit N big R anfangen,
am Montag, den 22. d M.
Jene, deren Namen mit S bis U anfangen, am
Dienftag, den 23. v. M.

Endlich diefenigen, deren NMamen mit V.bis Z
anfongen, und alle diefenigen, welde an den für
ſie beflimmten Tanen eiwa verhindert gewefen fein
ſollten zu erſcheinen, am ı

Mittwoch, den 24. d. M.,
ſedesmal Vormittags von 9 bis 11 Uhr und Nach-
** „ Mittagg von 3 bis 5 Uhr.

Dies wird mit vem Bemerken hiermit bekannt
gemacht, daß der Generalſteuercataſter pro 1852
ON TeBLE an und Während Diefer ganzen Zeit zur
Cinficht aller Betheiligten auf dem Gemeindehaufe
bereit lient.

Heidelberg, den Närz 1852.

Gemeinderath.
— ⏑ — Sachs.

In SGemäßheit der Mebergangsbeflimmungen zu
den Abänderungen des Gefeßes über die Berfafs
fung und Verwaltung der Gemeinden ift na nun:
mebr vollzogener und yon Staatswegen genehmig:
ter Wahl der beiden Bürgermeißer die Neuwabhl
des ©emeinderathS Vorzunehnien.

Der Gemeinderath der Gemeinde Heidelberg be-
frebt aus 12 Mitgliedern, wovon 2, die beiden
Bürgermeiſter,
Wweife 6 Zahren ernannt findes find alfo 10 Ge-
meinderathömitalieder necu zu wählen und zwar
eine 6jährige, ſechs für eine 3jährige Umts-

Die Wahl findet im hieſigen Gemeindehaus
C Mittwoch den 17, März

. Die Wahl geſchieht mittelſt geheimer Stimm-
gebung und eg werden die Maßlzettel, welche vie
2Bahlberechtigien auszufüllen und verfchloffen vder
Wahlcommiifion perfönkich zu übergeben haben,
* Wahltage 4
ergabe der ausgefüllten Wahlzettet

von 9 bis 12 Uhr des Vormittags * 7—

Nach Üblauf dieſer Zeit Werden Feine Aoftim-
mungen Mehr angenommen.

Wahlberechtigt- find fämmtlidhe Mitglieser des
großen, Augfchuiffes, des ©emeinderatbs und ves
kleinen Ausſchuffes. ;


Wählbar in den Gemeinderath ſind ſämmtliche
Semeindebürger. *

Ausgenommen find und können nicht gewählt
werden: .

1). dienicht wählbar in den großen Ausſchuß ſind;

die nicht wenigſtens ein Jahr in der Gemeinde
das Bürgerrecht angeireten haben;

3) die mit. dem Buͤrgermeiſter oder einem ‚an-
dern Mitgliede des ©emeinderaths in auf- oder
abſteigender Linie oder. im zweiten oder Dritten
Gradẽ der Seitenlinie verwandt oder verſchwägert
find. Hiernach können Bater und Sohn, Großvaͤter
und Enfel, Schwiegervater und Tochtermann, Groß-
ſchwiegervater und Großtochtermann, Bruder und
Schwager, Oheim und Neffe nicht zu gleicher Zeit
im Gemeinderathe ſitzen ebenſo auch nicht die Che-
männer noch lebender Schweſtern-

Sn den großen Ausſchuß können nicht gewählt
werden und ſind daher auch von den Wahlen in
Gemeinderath auggefchloffen, diefenigen:

a) * das 25ßfte Lebensſahr nicht zurückgelegt

aben;
b) die als Soldaten im wirklichen Dienſte ſind;

Cc) über deren Vermögen die Gant gerichtlich er?

öffnet iſt und zwar: während der Dauer des

deſſelben, ſofern ſte nicht früher nachweiſen,
daß ſie ihre Gläubiger befriedigt haben;

d) die wegen eines Verbrechens zu einer pein-
lichen Strafe oder innerhalb dır Ießten fünf
Jahre zu einer Arbeitshausſtrafe von wenig-
fteng 6 Monalen oder durch richterliches Er-
kenntniß zur Dienſtentlaſſung oder wegen Dieb-
ftahıs, Unterichlagung, zalſchung odef Betrugs

Den, überhaupt Ale, die nicht wahlberechtigt
bei der Wahl des großen Ausſchuſſes ſind-

e) Denen die Wählbarkeit durch ein anderes Ge-

feß ganz oder theikweife entzogen iſt.
Die austretenden Mitgliever des Gemeinderaths
ſind wieder wählbar.

Die Wahlberechtigten werden darauf aufmerk-
ſam gemacht, .daß die Gemeinderäthe auch die
Pfandgerichte bilden und als ſolche haftbar ſtad,
daher es im Intereſſe der Gemeinden‘ zu Sıhal-
tung ihres Exedits liegt, ihr Augenmerk bei der
Wahl auf ſolche Bürger zu richten, die neben den
übrigen Erforderniſſen durch ihre perſönlichen und
Vermögensverhältniffe hinlänglich Gewähr geben,
Die Liſte der wählbaren Bürger liegt auf dem


der 444 aur Einſicht der Gemeindebür-
ger auf.

Die Wahlberechtigten werden eingeladen, zahl-
reich zur Wahl zu erſcheinen, damit nicht das im
$. 56 und 58 der Gemeindewahlordnung vorge-
ſchriebene Verfahren eintreten muß.

Heidelberg, den 1. März 1852.

Der Gemeinderath.
L. Waltz.

Aeckerverpachtung.
Die Erben des verſtorbenen Landwirthes Jakob
Maier von hier laͤſſen die ihnen auf diefiger Ge-
markung eigenthümlich zugehörigen Accker mit ca.

32 Moͤrgen ;
Montag, den 29. d. M,
Nachmittags 3 Uhr,
auf dem hiefigen Nathhauſe durch Verſteigerung in
6jährigen Pacht begeben. -
‘ Heidelberg, den 9. März 18532
Bürgernieiſter
L. Waltz.

Aeckerverſteigernng.
Aus der Verlaſſenſchaft der Maurer Kaſpar
Sauer Eheleute von Eppelheim wird
Dienſteg den 23. März I S,
Naͤchmiltags 3 Uhr,

Sachs.

Sachs.

auf hieſigem Rathhauſe Vrtl. 21%, Ruth. Acker
in der hintern Wellengewann liegend, einſ. Phil.
Reinle zu Schweßingen, andf. Peter Wacker IU
von Eppelheim , mit obervormundſchaftlicher Er-
mächtigung verfteigert.
Heidelberg, den März 1852.
Bürgermeiſter
L. Waltz. Sachs.

(Leihhans⸗Pfänder⸗Verſtei-
gerung) Nächſten Mittwoch, den
17. d. M, Nachmittags 2 Uhr, wer-
den im hieſigen Leihhauſe die nicht aus-
gelösten oder erneuerten Pfänder vom
Monat Januar 1851, von Nr. 1 bis Nr.




1542, gegen baare Zahlung öffentlich
verſteigert.

Solche beſtehen in goldenen Nin-
gen, Ketten, Vorſtecknadeln, Broſches,
Armreifen, Colliers, goͤldenen und ſil-
bernen Uhren, Silber, Manns- und
Frauenkleidern Bettung, Stück Tiſch-
zeug, 1 Stück Handtücher, 1 Stück
Servietten, Weißzeug, Garn Leinwand,
Stiefeln, Schuhen, 1 Uhrenmacherwerk-
zeug, 1 Verbandtaſche, großen Spie-
gel mit goldener Rahme, 3 bad. Zöfl.
Looſen und verſchiedenen andern Ge-
genſtänden. 22

Heidelberg, 10. März 1852.

Der Eaſſier! Jungmann.
Der Controleur: Fahrbach.

Kuhverſteigerung.

23 Montag, den 15. d. M., Vormittags
@& 11.Uhr,. wirdim Viehhof an der Neckar-
brücke dahier, im Wege gerichtlichen
=3ugriffs, eine Kubh; gegen gleich baare
Zahlung beim Zufehlag, Sffentlich Verfteigert.

Heidelberg, den 13. März 1852. ;

* Bürgermeifteramt.
Soffmann-

* 22

Feuerwehr.

Die rege Theilnahme bei den in dieſer Wodhe .
ſtartgehabten Waͤhlen fowohl, alg auch das Unmel= -
den mehrerer Freiwilligen fowie das präctſe Er-
ſcheinen der Vorgeladenen wodurch es möglich war
unſere Geſchäfte in kürzeſter Friſt abzumachen, hat
zur Genüge gezeigt, daß der größte Theil der Buͤr⸗
gerſchaft zu ünſern Anordnungen volles Vertrauen
gefaßt hat/ weßhalb wir uns fuͤr verpflichtet erach-
ten, unfern. öffentlichen Dank auszufprechen.

Auch haben wir die freudige Wahrnehmung ge-
macht, daß durchgängig nur foͤlche Männer gewaͤhlt
wurden, die das allgemeine Vertrauen, welches
ihnen durch die Wahlen bewieſen wurde, verdienen,
und ihren Stellen gewiß vollſtändig gewachſen ſein
4 was die Sache ſelbſt weſentlich fördern

rfte

Bet den Wenigen, welche vielleicht wegen allzu-
großen Geſchäftsdranges, ſo wie Unmohlfeing‘ oder
ſonſtiger unvorhergeſehener Umftände verhindert wa-
ren, ſich an den feſtgeſetzten Stunden zu ſiftiren,
wollen wir für diesmal noch von der ſtatutenge-
mäßen Strafe Umgang nehmen.

Da aber deren Erſcheinen, wegen Einthellung
zu den verſchiedenen Verrichtungen un umgängs
lich nothwendigiſt ſo ſehen wir uns veran-

2

Montag, den 15. d. M.,

Nachmittags: 5 Uor, ; ;
um ſo gewiſſer pünkılich, in dem früher beſtimmten
Lokale auf dem Rathhauſe einzufinden, alg die Säu-
migen unnaſchſichtlich in die angedrohte Strafe
verfällt werden müßten. ;

Dahet bemerken wir ſchließlich, daß Diejenigen,
welche 10 Minuten nach der feſtgeſetzten Zeit er
ſcheinen, fo angeſehen werden, alg wenn ſie gar
nicht erſchienen wären; wie dies überhaupt bei allen
fünftigen Vorladunzea fo gehalten werden wird-

Heidelberg, den 11. Marz 1852 *

Die Hauptkeute :
P. Defaga: H. Walther.

Großh. Bezirfsamt Schweßingen.
| Nr. 55360 Die Friedr. Sched Eyeleute , Ju-
lius Hagmann Cheleute, Joh. Jakob S h midt
ECheleute, die minderjährige Eva Schmidt, fowie
der Witwer Konrad HSagmann von Neuluıf-
heim ſind um die Erlaubniß zur Auswanderung nach
Amerika eingefommen, Es werden deshalb alle Die-
jenigen, welche an dieſelben irgend Anſprüche zu
maden gedenfen, aufgefordert, folche in der zur
Schulvenkiquitation auf * 8

Mittwoch den .
Vormittags 10 Ubr, _

anberaumten Tagfahrt dahier um fo gewiffer anzu-
melden‘, alg ihnen fonſt von hier aus nicht mehr
dazu verholfen werden Fann, ;
Schweßingen, den 11. März 1852

Dilgen

künftigen

Waag.
 
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