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— Milte

mals verhindert zu ſeim hier in
( ller-

zu erſcheinen und diefen feierlichen Act A

Höchftfelbft zu vollziehen. 1
' e vollfändiger Sie, hochgeehtteſte Her
ren, durch die raſche Foͤrdexung Ihrex Arz.
beiien und den Geiſt, der Sie dabet leitete,
die Erwaͤrtungen gerechtfertigt haben, welche
Se. Kön. Hoh. der Großherzog beim Be-
ginne des Landtags in voller Zuverſicht aus-
ſptachen mit um ſo größerer Freude würde
es den gütigen Regenten erfüllt haben, Ih-
nen die Allerhöchßſe Anerkennung hiefür per-
ſönlich auszudrücken, —
Der slückliche Berlanf dieſes Landtags,
die Würde und Beſonnenheit, die eifrige
und einträchtige Thätigkeit in den Verhand-
lungen ſie geben dem Laͤnde eine erhöhte
Bürgichaft für die fernere ruhige und er-
ſpriebliche Entwickelung ſeiner Zuſtände,
und es kann, wenn der gleiche Geiſt über-
all fortan genährt und wirklam wird, mit
aller Beruhigung der Zukunft entgegenfe-
ben. Eines ieider erfüllt uns Alle mit tie-
fer Betrübnif: es iſt das andauernde Lei-
den Sr. f, Hoͤheit des Großherzogs, Deſ⸗—
fen treue Fürſorge für des Landes Wohl


rührender Weiſe kund gibt.-
Durchlauchtigſte, hochgeehrteſte Herren!
Des gnädigſten Landesherrn Anerken-
nung und beſten Wünſche für Sie und alle
Ihre Mitbürger begleiten Sie in;, Ihre
Heimgth. Wir aber wollen unfere Wünſche
und Gehete richten zu dem Allmächtigen-
daß er ſchützend waſie über dem geltebten
Jürſten und dem Wohle des Landes.
Aus Auftrag und im Namen Sr. f. Ho-
ich hiermit
den Landtag fuͤr gefhloffen, 2
Nach einem dreimaligen Lebehoch auf
B, f. Heheit den Großherzog trennte ſich


Deutſchlaud.
. Mannheim, 18. März. (Schluß). Die


Berhandlung I, U.-S, gegen Kı Segner
von Wertheim wegen Tödtung beſtinimte
Sitzung begann mit Erhebung des Gutach-
lens der Untergericht$ärzte, des Medicinal-
Referenten und der großh. Sanitätscommif-
ſion, welche durdy eines ihrer Mitglieder
Lertreten mar. Die ausführlichen Vortraͤge die-


daß der Tod durch Erdroſſelung mittelſt des
Halstuches verurfacht, daß aber über die Art
und Weiſe/ mie dieſe Erdroſſelung ausge-
führt worden fet, ſich nur Vermuthungen
aufſtellen laſſen. Fexner ſtimmten ſämmtliche


Erdroſſelung ein Btutſchlagfluͤß des Gehtrus
eingetreten ſei. Nachdein hierauf noch zwei
der geſtern zurückbehaltenen Zeugen und dann
auch der Angeklagte nochmais kurz vernom-
men worden maren, würden die Saͤchber-
ſtändigen und der Reſt der Zeugen entlaͤſſen.
Nun erfolgte die Begründung der Unz
klage und der Vortrag der Vertheidigung,
worauf die Sitzung auf 1!/2 Stunde unter-


zur Cntgegnung auf die Vertheidigung und
dann der Vertheidiger zum Vortrag feiner
ISchlußbemeikungen noch einmal das Wort,
werauf, Nachdem der Angeklagte erklärt
hHatte, er habe nichts weiter vorzubringen,
der Gertchts Präſident den Inhalt bder
Verhandlungen - in mündlichem Vortrage
kurz zuſammenfaßte und dann mit dem
Gerichishof die Fragen feftftellte. Naͤch
zweiſtündiger Berathung Dder Geſchwor-
nen erfolgte ihr Wahrjpruch, worin ſie be-








#

von Wertheim ſch

| ( auf der Taubetbrücke zu
heim_ den Peter Selig von da ohne
edacdht im Affect mit der Abſicht

Körper oder ſeiner Geſundheit zu befchädi-,
gen, angegriffen und demſelben eine körpet-
liche Verletzung beigebracht zu haben, durch
welche ohne Abſicht des Thaͤters der Tod
des Peter Selig veruxſecht worden fei;
2) die. Handlung des Angeklaͤgten, durch
welche dem Veter Selig die tödtliche Verz
letzung zuͤgefügt worden, von der Art ge-
weſen ſet/ daß Seligs Tod uur als ſchr
unwahrſcheinliche Folge derſelben von dem!
Thäter betrachtet werden konnte; 3) der An-
geklagte die ihm zur Laſt gelegie That voll-
führt habe, als er ſich nicht in Folge von
Betrunkenheit in einem Zuftande voͤrüber-

Fder des Verſtandes, auch nicht in einem
der gänzlichen Verwirrung der Sinne oder

nungsunfähigkeit nahe kommenden Zu-
ſtande von Betrunkenhett befunden haͤbez
4) der Angeklagte die That verübt habe,
oͤhne daß der Getödtete die heftige Auf-
regung des Thäters vorher durch ſchwere
Beleigigungen oder Kränkungen oder thät-
liche Mißhaͤndlungen, zu welchen der Thäter
feine hinreichende Veranlaſſung gegeben,

dieſes Wahrſpruchs und in Anwendung der
$$ 243, 23 151, 2, 3; 451, 3, $ 38 4
39 Strafgefepb. und: $ 351 Straf=Pr.=D.,
erfannte der Gerichtoͤhof den Angeklagten
der fahrläſſigen, durch vorſätzliche Körßer-
verletzung im, Affect verurfachten Tödtung
des Peter Selig von Wertheim für ſchuldiß
und verurtheilte ihn deshalb zu Kreisge?
fängnißſtrafe von 8 Monaten, ſowie zur
Tragung der Koſten des gerichtlichen Ver-
fahrens und der Vollſtreckung. Nach der
Verkündung dieſes Urtheils wurde die Sitzung
um 10 Uhr Abends geſchloſſen. (Mannh.$.)
Aus Baden, 18 Maärz. Wenn wir
richttn belehrt ſtade fo ſtünde eine Derartige
Dislocation der Zruppen in Ausſicht, daͤß
ſämmtliche Truppenabtheifungen , die ſich
gegenwärtig, {n Den einzelnen Stationgor-
len befinden, in ihre reſp. ©arnijongorte
zurüdfehren würden. / . ,


; Sotha, 15..Märg. uever die hieſige
Lebengverſicherungsbaͤnk! welche eben mit
dem Abfchluffe ihrer. Bücher für das ver-
widhene Sahr befchäftigt ift, kann vorläufig .
mitgetheilt werden, daß die Ergebniſſe die?
ſer Anftalt in der abzelaufenen Gefcdhäfts-
pexiode ſehr günſtig waren. Diele Sunft
zeigte ſich ebenſowohl in der beträchtlichen
Erweiterung ihrer Geſchäfte, welcht einen
ungemein reichen Zugang neuer Verſiche!
rungen zur Folge hatte, alg in der gerin-
gen Sterblichkeit unter den BVerficherten,- -
Die Zahl der Anmeldungen zu neuen Vers ı
jiherungen beirug 1667, auf 2,369,200.
Thlr. gerichtet, moyon als den Katutenma.
Bigen Erforderniffen en ſprechend 1475 wmit
2,018,800 Thlr. Annahme fanden! Durd
dielen Zugang wird ſich, nach Abzug der-


ſicherungsbeſtand für den Jahresſchluß auf


Thlr.. Verſicherungsſumme ſtellen und, im
Vergleiche mit dem Beſtande am Anfange
des Jahtes, einen, reinen Zuwachs von' 770
Berſicherten mit eiwa 1,200,000 Thir. Ver-
ſicherungsſumme ergeben. Sehr gering war
der Betrag des durch Sterbfälle veranlag=“
ten Abgangs. Ungeachtet der fortgefhrit:
tenen Erweiterung der Anſtalt und des voͤr—
gerückten Alters ihrer Mitglieder betrug der-
ſelbe 111,600 Thle. wenigẽr alg er im voͤrher-
gegangenen Jahre geweſen war Es farz
ben überhaupt 298 mit 461,500 Thlr, im
Sanzen verſicherte Perſonen, und, da von
rieſen Sterbefällen ‚4 mit. 1700 blr wes
gen Selbſtmords der Verſicherten nicht zahl-
bac murben, fo fielen nur 294 mit 459,800 -

Thlr! der Bankkaſſe zur Laft, während die

auf Grund der Sterblichlichkeitsliſte ange-

ſtellte Wahrſcheinlichkeitsrechnung eine Aus-

gabe von_ etwa 540,000, Thaler für 333 ;
Sterbefälle hatte erwarten laffen. Die hiers ”
nach ſich ergebende Minderausgaͤbe von

twa 80,000 Thalex wird eine weſentliche

Steigerung des Ueberſchuſſes und der daͤr⸗
aus erwachfenden Dividende zur Folge ha-


ſen für 1851 beirug 1,180,000 Thaler und
der Zuwachs, der nach Abzug der Ausgabe



furze Sitzung des Bundestags defchaftigte
ſich mit der nachtraͤglichen Dewilligung und
Anweiſung von 60,000 Thlr. für Flotten-
gehalte, die vorlaͤufig aus andern in Bre-
men dieponibeln Fonds gezahlt waren! —
Ob der von der hannoverſchen Regierung
angeregte Nordſeeflottenverein zu Stande
lommen wird, daruͤber ſind die Anſichten
hier zur Zeit noch geiheilt. Für den Faͤll
des Zuſtandelommens hätte der Verein vor-
läufig nur die von Preußen auf die „Cdernz
förde“ und den „Barbaroffa“ vorſchuhweife


— zurüdzuzahlen, da die ! —
wegen früher zeleiſteter -Matricular= und
andexex Beiträge einem ſpaͤtern Abfommen
überfaffen. iſt e E

‚ Kafjel, 17. Maͤrz. Der neuernannte £.
preußiſche Geſchaͤftstkäger, Hr. v. Schulen-
burg, iſt hier angefommen, und hat, wie
wir vernehmen, das Schreiben, weiches ihn

Theil auf Hypotheken von werthvollen Land- -
gütern 38 einem Zinsfuße von Ebis 41
ausgeliehen, und zwar vornehmlich in den-
jenigen Staalen, aus welchen die zu ver-
leihenden Gelder ſtammen. Es komnien da-
von nabe an 1,000,000 Thlr. in den nächs .
ſten 5 Jahren an die Verſicherten als Di-
videnden zur Vertheilung: . —

Jena, 14. März, Der befannte Philo-
(og, geb. Hofrath Dr. Goͤttling macht mit


Griechenland und in die Türket, — —
München, 16. März. Vom Schwur-
gerichtshof dahier wurde geſtern der Adyos
cat Dr. Sonnenburg von Moocburg, weil


Geldſtrafe von 400 A verurtheilt und ihm
die Fähigkeit, Geſchworner zu werden, ab-
geſprochen, zugleich wurde die Streichung


bei der D
geben.









ſchwornen und die Einrückung des Urtheils
in das Amtöblatt des Kreiſes angeordnet. -
Es ift dies die erſte derartige Nenitenz ei-
nes Geſchwornen feit dem Zjährigen Beſte-
hen der Schwurgerichte in Bayern.

. Berlin,_17. März. Nachbem die Ratiſt-
cationen des haͤnnober preußiſchen Eiſen-
bahnvertrags vom 27. Ham D. J. gegen-
 
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