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Belgien.
Brüſſel, 18 Apikk Durch heute in dem
„Moniteur? erſchienenes Decret des Königs
iſt die Seſſion der Kammern für geſchloffen

erklärt.

Frankreich.

XParis, 16 April. Die von Poli-
zeigewalt unterſtützte Befigergreifung der
jeither Eigenthum der Familie, Orleans
geweſenen Immohilien in Neuilly und Mon-
geaur hat die Bevollmaͤchtigten der Or-

Lans veranlaßt, beim Civiltridbunal erſter
Inſtanz Klage zu erheben, deſſen Praͤſident
urzen Termin bewilligte. Für heute war
Sitzung in dieſer Angelegenheit anberaumt;
Paillet und Berryer waren aufgefordert,
zu plaͤdiren. Eine große Menſchenmenge
ſtrömte ſchon früh nach dem Gerichtslocal;
mehrere vormalige Abgeordnete der geſetz-
gebenden Berfammlung und deren gewefe-
nen Präfidenten, den älteren Dupin, be-
werlte man unter den Anweſenden, Paillet,
Odilon Barrot und Berryer waren in der
Robe erſchienen. Aber zur großen Ent-
täuſchung der großen Zuhörekſchaft wurde
die Angelegenheit erſt eine Stunde naͤch
Eröffnung der Sitzung aufgerufen und
zwar nur, um ſofort von dem Präſidenten
auf über 8 Tage zur Verhandlung geſtellt
3u Wwerden, Dieſer Aufſchub mwurde auf
Verlangen der Advocaten ausgeſprochen,
die man haͤtte wiſſen laſſen, daß der Sub?
ſtitut Lom Präfecten des Seinedepartements
eine Inſinuation erhalten habe, das Ge-
richt möge ſich für incompetent erflären.
Die Advocaten wollen von dieſer IZuſinua-
tion erſt Kenntniß nehmen; deßhalb auf
ihre Reelamation die Vertagung auf nächſte
Woche. Man verſichert, in dem neuen
Geſetz bezüglich der Gemeindeorganiſation
ſei die Wahl der Generalräthe durch all-
gemeine Abſtimmung beibehalten; jedoch
werde die Zahl der Gemeinderäthe für je-
des Departement nach dem Verhältniß der
Bevölkerung feſtgeſtellt und nicht nach der
Zahl der Kantone; und daß überdies die
Wähler für jede Generalrathsſtelle 3 Can-
didaten zu ernennen hätten aus welchen
der Prinz⸗Präſident den definitiven Rath
erwähle.

Paris, 17, April. Die Aufforderung,

welche der Seinepräfect an das Civiltribu-


Irleans wegen der Beſitzergreifung in
Neuilly und Monceaux anhängig gemach-
ten Proceß für incompetent zu erklären,
heruft ſich 1) auf die Decrete vom 22,
Januar und vom 27. März; 2) auf Art.
10 Tit. Q des Geſetzes vom 16. (24,) Au-
guſt 1780, welches die Befugniſſe der Ju-
ſtiz und der Verwaltung ſtreng von einaͤn—
der ſcheidet, und den Gerichten bei Strafe
unterſagt, Verwaͤltungsbeamte auf Grund
ihrer Funetionen vor ihre Schranken zu
laden; 3) auf den Regiẽrungsbeſchluß vom
16. Fructidor des Jahres IL, welches die-
es Verbot auf neue einſchärft; 4) auf die
Beſtimmungen der Reglementsordonnanz v.
18. Juni 1828,

Kraft eines neuern Decreis ſind die Do-
tationen der Senatoren lehenslaͤnglich, wer-
den trimeſterweiſe bezahlt und in das große
Buch der öffentlichen Schuld eingeſchrieben
mit Angabe des Tages, an welchem der
Genuß beginnt. Auf ſolche Weiſe können
die Senatoren ihr Geld ohne Vermittelung
des Großreferendars direct aus dem Schaß
beziehen! Im Uebrigen bleiben die Beftim:
mungen des Decreis vom 24., März in
Krafi, d. h. die Dotationen können weder
cedirt noch mit Beſchlag belegt werden,
noch auch findet das Cumulationsgeſetz auf
dieſelben Anwendung, _

Italien.

Nach Briefen aus Nout wird die fran-
zöſiſche Befagung in der nächſten Zeit noch
um ein Regiment verſtärkt werden. Dem
General Gemeau ſoll nun doch ein Urlaub
gewährt worden ſein. Auch ihm wird/ wie


würde verliehen.

Aus Neapel erfährt der /Salzb. Corre-
ſpondent“, daß der groͤßte Theil der poli-
tiſch Verurtheilten bereits in Freiheit geſetzt.
wurde, oder doch erhebliche Strafmilderuuͤ—
gen erfaͤhrt. Die Zahl der Angeklagten,
welche ihr Urtheil noch erwarten, beträgt
nicht hundert, und neue Verbaftungen ſind
in jüngſter Zeit nicht vorgenommen
Spanien.

Madrid, 12. April. Die „Gaceta“
veröffentlicht heute ein Deeret, dürch wels

ches alle ausgeſprochenen Geld- und Ge-


nullirt erklärt werden; ebenfo ſind alle in
dieſen Bereich einſchlagenden, noch fchwe-
benden Proceffe niedergeſchlagen Diefer
Act iſt natürlich mit allgemeiner Befriedi-
gung aufgenommen worden.

England.


war Cabinetsrath im auswaͤrtigen Amt. Ge-
ſtern hatte der preußiſche Geſaͤndte eine Be-
vrechung mit dem Grafen v. Malmesburh.
Der erſte Krondomänencommiſſär hat den
Herren For und Henderſon den Befehl zu-
gehen laſſen, gemaͤß der königlichen Verord-
nung vom 26, Sepiember 1850 den Kryſtall-
palaſt ſo bald als möglich niederzureißen;
dem Publikum iſt der letziere nun von der
Obrigkeit geſchloſſen.

® 2

Auierifa. *

Aus Südamierifa iſi eine neue Poſt
angekommen. Das Dampfbodt „Tay“ hat
ſie nach England üherbraͤcht! Seneral No-
ſas verließ am 5. März auf einem briti-
ſchen Schiff Bahig und iſt ſtündlich in Engs
land erwartet.
cella iſt uͤber Liſſabon, wo er ſich bereits
ausſchiffen ließ, nach Spanien gegangen.



hat Buenos Ahres am 19 Februar über-
geben, und an demſelben Zag iſt die ver-
bündete Armee unter General Urquiza ein-
gerückt, von der Bevölkerung mit Freuden-
bezeugungen empfangen. General Urquiza
feßte fofort _ eine proviſoriſche Regie-
rung ein, welche für Stadt und Land 15
Friedensxichter ernannt, lauter angefehene
und achtbare Maͤnner; mit wenigen Aug
nahmen eine allgemeine Amneftie ausge-
ſprochen; vieles Beſitzthum, welches Rofas
gewaltſam eingezogen hatte, den Eigenthü-


und Reiſeordnung hergeſtellt hatte 20. Al-
eo Beſitzthum des geſtuͤrzten und flüchtigen
Dietators iſt für den Siaat anheim gefal-
Een, erflärt worden. — Bei Abgang der
Poſt herrſchte die volkommenſte Ruͤhe in
den Staaten der Banda Oriental.

Verantwortlicher Redacteur: G. Keichard.





Ladeuburg.

(Den Gebrauch des Stempelpapiers betr)
dieſſeitige Verfügung vom Juni 1850,
deshalb die geſeblich Lorgeſchriebene Be-
um allen Remonſtratioͤnen deswegen entgegen


Ladenburg, den 20. April 1852.


C. Setzel.


Nr. 15,899,

(Den Gebrauch des Stempelyapiers betr.)



Man —
Bürgermeifter zu achten haben:



blatt 1840, Nr. 3

auch der Stempel geboten.


eine Sportelfreibett
und wo Sporteln angeſetzt werden, {ft


Sporteln noch Stempel an
‚bep(ten‘ geflalten, oder 4

die Zehntſachen.



Yofen ift, verſteht es ſich von felb


Auf jeder Vorlage


eſchieht, z. B. A. S. oder D.
Sie Sulgermelßer haben auch die
Ladenburg, den 25. Junt 1850,



Großh Oberamt Heidelberg.
” Nr. 18,430. Die Hauseigenthümer werden darauf
aufmerkſam gemacht daß fie die neu anfommenden
Studirenden fowohl auf dem dieffeitigen Voltzei
hureau als auf der Univerfttätskanzlel anzuzeigen
haben. Die Zuwiderhandeinden haöen eine Geld-
firafe von 5 Rihir. zu gewärtigen. {
Heidelberg, den 15. April 1852
Wedetkind.

Poſamentierarbeit⸗Vergebung.
Die Fertigung von 160 Stück gewobenen wot-
lenen, 27, Zoll breiten Feuerwehrguͤrteln foll im
Summiſſionswege vergeben werden! Luſttragende


bote bis zum
Samſtag, den 24. d. M.,
ſchriftlich und verfiegelt, mit der Auffchrift „Feuera
wehrgürtelfertigung beir.”, an den Unterzeichneten
einzureichen, bei weldem auch ein Mufßter einge-
ſehẽn werden kann.
Heidelberg den 18. April 1852.
Fuͤr 5 — —

efaga,
; E. Keller.

Schneiderarbeit⸗Vergebung.

Die Anfertigung von 250 Stuͤck gran Teinenen
— — 7— — —
ummiſſionswege vergeben gr
daher 4 — — — Angebote läng-

ſtens bis Fünftigen
 
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