N‘ 98.
Sonntag, 25. April
1852,
durch
Preis Halbjährltch in Heidelberg: 2 f 6,
Die Landwirthfehaftlihen
Fünfzehntes Bülletin
über
das Befinden Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs.
Unter fortdauerndem Sinken der Kräfte
iſt der hohe Kranke ſeit geſtern Abend in
einen ſchlummerſüchtigen Zuſtand verfallen,
aus welchem Höchſtberſelbe nur von Zeit
zu Zeit auf Augenblicke erwacht, und wel-
her leider kaum die Hoffnung auf eine
Wiederaufrichtung der Kräfte zuläßt.
Karlsruhe, 23, April 1852,
Chelius. Schrickel! Gugert.
Karlsruhe, 23. April Seine Königliche
Hoheit der Großherzog haben unter dem
13. April d. J. gnädigſt geruht: den Amt-
mann Kaſt in Neckargemünd, ſeinem Anſu-
chen gemäß, aus dem großh Staatsdienſte
zu entlaffen; den geh! Hofrath Dr. Beck
an der polytechniſchen Schule dahier, vor-
behaltlich einer anderweiten Verwendung
im Stadtsdienſte, einſtweilen in den Rube-
ſtand zu verſetzen; das erledigte Yhoficat
Lörrach dem Badearzt Phyſieus Sauerbeck
in Rippoldsau, das erledigte Pbyſicat Walde-
hut dem Phyſteus Dr. Burkart in Schopf⸗—
heim, das Amtschirurgat Herriſchried dem
practiſchen Arzte, Wund- und Hebarzt Wil-
helm Müller daſelbſt zu übertragen; den
Pfründetauſch des katholiſchen Dekans und
Pfarrers Nep. Vuͤller in Bühl, Amts Jeſtet-
ien, und des Pfarrers Leonh Klausmann
in Stetten, Amts Lörrach, zu genehmigen;
unter dem 15. Ayril D. J. den Polizeicom-
miffär Franz Kayfer in Karlsruhe aus
dem groß). Staatsdienſte zu entlaſſen.
Deutſchland.
Karlsruhe, 23. April. Durch aller-
höchſte Order Nr. 19, vom 20. d. iſt ver-
ſchiedenen Angehörigen des großh! Armee-
corps und der Gendarmerie diẽ für treu
geleißete Dienſte geſtiftete Auszeichnung ver-
liehen werden! Wir bemerken daruntẽr fol-
gende: Die Zienſtauszeichnung L Klaſſe für
Officiere; dem OÖberftieuinant Waͤlz,
Coinmandant des 8, Infanteriebataillons;
2) dem Leutnant Neininger vom Invaliden-
corps; 3) dem Stabsgulden Lubberger vom
topoͤgtaphiſchen Bureau. Die Dienftaus-
zeichnung I Klaſſe für Unteroffteiere und
Soidaien: dem Hoſpitalverwalter Maytha-
ler. Die Dienſtauszeichnuug IL Klaffe für
Unteroffteiere und Soldaten : 1) dem Ober-
feldwebel Jakob Maurer von der Straf-
compagnie; 2) dem Werkmeiſter Philipp
Layh bei der Zeughausdirection; 3) dem
Soldat Jakob Kamuf vom 1, Infanterie-
bataillon. Die Dienſtaͤuszeichnung IM Klafe
für Unterofficiere und Soldaten, an 43 An
gehörige des großh. Armeecorps, und an
den Gendarmen 2. Klaſſe Joh. Holweger
von der 1. Divifion,
Durch allerhöchſte Order Nr. 20, vom
20, d. ſind dem Oberchirurgen Katz im 7,
Infanteriebataillon die Gradzeichen des Ober-
leutnants verliehen worden. Karler 3.)
Mannheim, 22. April. Martin Boͤr?
ſchinger von Großſachſen inder legtenSchwur-
gerichisſitzung wegen Raubmords zum Tode
derurtheiit, hat auf das von ſeinem Ver-
tigkeitsbeſchwerde, über welches morgen Frei-
tag den 23. D, in oͤffentlicher Sitzung des
groͤßh. Oberhofgerichis verhandeli werden
¶Mannh. J.)
beeilen uns, die Nachricht mitzutheilen, daß
nach einer zweitägigen Verhandlung vor
dem Zuchipolizeigerichte zu Frankenthal die
nachgenannten, früher ſchon wegen Hochver-
raths von den Geſchwornen freigeſprochenen
Perſonen wegen unbefugter Einmiſchung
in öffentliche Functionen, beziehungsweiſe
wegen Beſchlagnahme öffentlicher Kaſſen
und willkürlicher Verhaftungen im Jahre
1849 für ſchuldig erkannt und zu folgen-
den Gefängnißſtrafen verurtheilt worden
ſind: Der geweſene Gerichtsbote Louis von
Scheuermann, geweſener Gerichtsbote, zu
6 Monatenz Stöhr, geweſener kön. Salt-
nenmatexialverwalter zu 4 Monaten; der
Gutsbeſitzer und frühere Landtagsabgeord-
nete Eppelsheim und practiſche Arzt Dr.
mann, geweſene Bürgermeiſter und Präfi-
dent des Landraihs, Sauerbeck ebenfalls zu
2 Monaten. Dieſe Gerichtsverhandlung, bei
war im höchſten Grade intereſſant; beſon-
ders meiſterhaft führte Hr, Anwalt Stockin-
Sauerbeck, ſo daß der Gerichtspräſtdent Or.
Möhl ihm ſeine Bewunderung auszuͤſprechen
ſich gedrungen fühlte! Auch die durch den
Rechiscandidaten Koch geführte Vertheidi-
gung des Dr. Joachim darf als eine gelun-
gene bezeichnet werden. (Pf. 3.)
Wiesbaden, 22. April, 6 Uhr Abends.
Ein Extrablatt zur „Naff. Allg. Ztg.“ lau-
tet: Wir konnen das freudige Ereigniß
verkünden, daß Ihre Hoheit die Frau Her-
zogin Adelheid Ihrem vohen Semahl und
dem Lande einen Erbprinzen geſchenkt habe,
und ſich, wie verſichert wird, des befriedi-
genoſten Wohlſeins erfreue, *
Berlin, 19. April. Die letzte Nummer
des „Preußiſchen Wochenblattes“ verbreitet
ſich über die Stellung der Bethmann-Holl-
weg'ſchen Partei auf handelspolitiſchem Ge-
biele. Wir müſſen es ablehnen, fagt das
Blatt, uns eine beſtimmte Parole abfordern
zu laſſen, je nachdem dieſe Paxole Schutz-
zoll oder Freihandel lautet, und alg Feind
oder Freund behandelt zu werden. Unſere
Grundſätze ſind auf dieſem Gebiete, wie
auf andeken Gebieten dieſelben, welche von
der preußiſchen Regierung In der großarti-
gen Gefeßgebung in den Jahren 1807 bis
1818 aufgeftellt, bei der Gründung des
Zollvereins von ſaͤmmtlichen Zollvereinsre-
gierungen im Wefentlichen adoptirt und ſeit-
immer genau anſchloß, doh principiell feſt-
gehalten worden find, die Örundfäge, unter
deren Herrſchaft in aͤllen Zollvereinsſtaaten
glänzende finanzielle Reſultate erzielt wur-
den und der Gewerb- wie der Voltswohl-
ſtand ſo mächtige Fortſchritte, wie in keinem
gemacht haben. Wir halten zunächſt feſt
an der Freiheit des Gewerbebetriebs. Ne-
ben dieſer Freiheit wünſchen wir die gewerb-
lichen Kräfte zu erſprießlicher Wirkſamkeit
in corporativen Verbänden vereinigt zu ſe-
hen. Wir halten feſt an der Freiheit des
Binnen⸗Verkehrs und werden ungs freuen,
wenn es gelingt, die Beſchränkungen dieſer
Freiheit, welchẽ innerhalb Preußens in den
Barrieren der mahl= und ſchlaͤchtſteuerpflich-
ligen Städte, und zwiſchen den Zollvereins-
ländern in den zur Erhebung der Ueber-
gangsſteuern errichteten Zolllinien noch bes
ſtehen, beſeitigt werden können! Nicht min-
der halten wir an dem ebenfalls in die
Zollverträge übergegangenen Grundſatze feſt,
daß alle Abgaben von Communicationsan-
ſtalten nur nach möglichſt mäßigen Sätzen
erhoben, und unter keiner Bedingung als
Finanzquellen benutzt werden. Wir erklä-
ren uns für die möglichſte Ermäßigung,
wenn nicht gänzliche Beſeitigung aller Auss
gangs⸗ und Durchgangszölle, fowie der die
Stelle des letzteren vertretenden Flußzölle.
In Betreff der Eingangsabgaben halten wir
feſt an den Prineipien, welche bei unſerer
waren und die Grundlage der Zollvereins-
verträge bilden; wir haͤlten aber nicht feſt
an dem gegenwärtigen, mit jenen Prineipien
in vielen Beziehungen nicht mehr im Ein-
klang ſtehenden Zoütarif! Wir werden die
Nothwendigkeit eines der Induſtrie durch
Eingangszoͤlle zu gewährenden Schutzes nie-
mals zugeben; wir erachten einen ſolchen
Schutz für die betheiligte Induſtrie ſelbſt,
wie für das Gemeinwohl für nachtheilig.
Preußen und die übrigen Zollvereinsſtaaten
find aber gezwungen, einen anſehnlichen
Theil ihres Geldbedarfs durch Zoleinnah-
men herbeizuſchaffen. Dies erkennen auch
die Freihändler an, und darum wollen ſie
nur die Schutzzölle ausſchließen, dagegen
aber Finanzzölle zulaſſen. Eine ſolche Schei-
dung hält dasWochenblatt“ nicht für mög-
lich und will den Schutz den verſchiedenen
Productions⸗ und Fabrikationszweigen ver-
hältnißmäßig zugetheilt und nach voltswirth-
ſchaftlichen Rückihten normirt wiſſen! Mit
dem jetzigen Zolltarif iſt das Wochenblatt
nicht zuͤftieden und will eine Reviſion und
Ermäßigung deſſelben/ erkennt aber an, daß
eine fofortige und plötzliche Verminderung
des Zolltarifs oder auch nur vieler Säße
deſſelben nicht nur finanzielle Ausfälle von -
großer Bedeutung herbeiführen, ſondern
auch unſere ganze Induſtrie und mit ihr
den National⸗Wohlſtand gefährden könnte.
Schließlich erklaͤrt ſich der Artikel gegen die
Rückzoͤlle und Differentialzölle,
Aus den Berichten mehrerer rheiniſchen
und weſtphäliſchen Handelskammern geht
hervor, daß alle ohne Unterſchied den Ver-
irag mit Hannover freudig begrüßen, und
die Kölner Handelskammer bemerkt Über-
dies, nunmehr ſei der Zollverein eine Han-
delsmacht geworden, die unter ſelbſtgewählten
Bedingungen ſich am Welwerkehr betheili-
gen duͤrfe! Eben ſo einſtimmig wird einem
Handelsvertrag mit Oeſterreich das Wert
geredet und die Veraͤnderung des eſtert
hiſchen Zoll-Syftemg alg ein förmliches