hieſigen Zolleonkerenz ſtatt, die jedoch das
bot. Die proviſoriſchẽ Diseuſſion über den
Septembervertrag wurde, nach der frühern
Weiſe, - fortgefeßt, und da man ſchon vor
den Pfingſtferien den Septembervextrag in
ſeinen weſentlichen Punkten durchdiseutirt
hatte, ſo nimmt man feßt die noch übrigen
mehr untergeordnete Punkte vor, mit wel-
en man übrigens bis zum Eingange der
Ruͤckaußerungen der in Darmſtadt verbun-
denen Staaten auch zu Ende ſein dürfte.
Man beſchäftigte ſich geſtern ſpeciell mit
den im Septembervertrage enthaltenen Be-
ſtimmungen wegen Errichtung von Frei-
häfen und Entrepots, die man im Allge-
meinen, natürlich mit dem bekannten Voͤr—
behalte des nichtbindenden Charakters der
abzugebenden Erklärungen billigte. Die
aͤußere Phyſiognomie der geſtrigen Sitzung
war darum von Intereſſe, daß ſie an den
Ernſt der Situation gar nicht erinnerte.
Die Bevollmaͤchtigten kamen auf's Freund-
ſchaftlichſte zuſammen und trennten ſich eben
ſo freundſchaftlich, als ob auch nicht die ent-
fernteſte Differenz herrſchte. Die Erklärung
der dieſſeitigen Regierung wurde von keiner
Seite mit einer Sylbe berührt, wogegen
man ſowohl innerhalb alg auch außerhalb
der Conferenz über den muthmaͤßlichen In-
halt der zu erwartenden Rückäußerung von
Seiten der in Darmſtadt verbundenen Staa-
ten ein eben ſo ſtrenges Schweigen beob-
achtet. Derartige Beobachtungen die äu-
ßerlich zwar zur Sache gehören, dürften da-
rum doch nicht weniger intereſſant ſein.
Geſtern Abend waren die Bevollmächtigten
bei dem Vorſitzenden der Conferenz, v. Pom-
mer⸗Eſche, zum Souper eingeladen. Die
nächſte Sitzung iſt auf den 14. Juni Bor-
mittags anberaumt. — Die „Defterr. Cor-
reſp.“ berichtet aus Wien vom 11.. Juni:
Herr v. Bismark⸗ Schönhauſen hatte kurz
nach ſeiner Ankunft eine Unterredung mit
dem Miniſter der auswärtigen Angelegen-
beiten. Derſelbe hat dem Vernehnien nach
die letzte, motivirte, von Preußen in der
Berliner Zolleonferenz abgegebene Declara-
tion nebſt der bezüglichen Denkſchrift anher
überbracht.
Berlin, 13. Juni. Die Annullirung des
ſchleswig holſteiniſchen Papiergeldes hat hier
ſehr viel Aufſehen gemacht! Die „Lith.
Eorreſp hört, daß dieſer Schritt der daͤ⸗
niſchen Regierung unſerm Gouvernement
vollſtaͤndig unerwartet kam, und daß es,
ebſchen der Hr. Miniſter der auswärtigen
Angelegenheiten im Augenblick nicht hier
anweſend, doch als gewiß angenominen
werden kann, daß ſeinerſeiis alle bei der
Bundesverſammlung anzubringenden Be-
ſchwerden die kräftigſte Unterſtuͤtzung finden
werden. Der Aet der Papiergeldsannulli-
runs ſeitens der däniſchen Regierung iſt
durchaus nicht im Einklang mit den beiden
früßeren Verhandlungen ſeitens derſelben
in Betreff der von den Herzogthümern con-
trahirten Schulden Fundgegebenen Anfichten.
Es iſt vielnehr zu erwaͤhnen, daß noͤch im
Jahr 1851 die däniſche Regierung eine
Anerkennung jener Schulden als folcher
des Herzogthums Holſtein ausgeſproͤchen yat.
Es iſt übrigens nicht zu wünſchen daß etwa
die auf dieſen Punkt bezüglichen Beſchwer!
den oder direeten Anträge von Bundesre-
gierungen (Hamburg dürfte wohl nicht er-
mangeln, die Sache direct in der Bundes-
verſammlung zur Spraͤche zu bringen) ge-
meinſam mit dem Bericht des politiſchen
Bundesausſchuſſes in Frankfurt zur Ver-
handlung kämen.
Magdeburg, 12. Juni. Mit ſchrift-
licher Autoriſation des hieſigen Landrathes
und Polizeidirectors v. Gerhardt verfehen,
erſchienen heute in den Frühſtunden einige
höhere Polizeibeamte in den Geſchäftslocalen
ſämmtlicher hieſigen Buchhandlungen und
perlangten die Borlegung der Handlungs-
vergewiſſern, daß hier keine Exemplare von
den Schriften des bekannten Predigers Du-
en in Bremen debitirt feien, Vor feiner
Berufung nach Bremen war Dulon Predi-
ger an einer hieſigen Kirche, und daher mag
es wohl kommen, daß er in Magdeburg
viele Freunde und Anhänger-zählt. (K. 3.5
Koburg, 9. Juni. Vorgeftern iſt der
hieſige Landtag von dem Hekrn Stantsmi-
niſter v. Seebach wieder kröffnet worden
Oldenburg 12. Juni. In der heuti-
gen geheimen Sitzung hat der allgemeine
Landtag die einzige noͤch übrige Bedingung,
an welche derſelbe ſeine Zuſtimmung zum
Anſchluſſe des Herzogthums Oldenbuͤrg an
den Septembervertrag gelnüpft hatte, vdem
Widerſpruch Hannovers in der Eiſenbahn-
frage gegenüber mit 25 gegen 20 Stimmen
zurückgenommen.
Schweiz
Aus der Schweiz, 13. Juni. Das
Kantonalfchießen in Bern bleibt wegen der
in der dortigen Schützengeſellſchaft entſtan-
denen Mißhelligkeiien für diefen Sommer
wirklich ausgeſetzt. Die Regierung ſieht
die von ihr früher zugeſtandene Bewilli-
gung als nicht gegeben an, und nimmi die
Fbrengabe von 800 Frant. zurück. — In
Genf wurde vorige Woche eine Probe mit
klektriſcher Beleuchtung angeſtelli, welche
ſehr gut gelang. Man glaubt, ein einziges
elektriſches Feuer auf einem Leuchtthurm in
der Rouſſeduinſel angebracht, würde die
Brücken und Quais der Rhoͤne wie den
Hafen hinlänglich erhellen. 5. P.)
Mannheim, 15. Juni. Der heute dem
Schwurgerichte vorgefuͤhrte Karl Wilhelm
von Heinsheim iſt 17 bis 18 Jahre alt, in
Warſchau von eingewanderten Deutſchen
geboren, welche in ihre Heimath zurückkehr-
ten, nachdem ſie ihr Vermögen aufgezehrt
hauen. Er iſt befhuldigt, dem Taglöhner
Konrad Schoͤber von Neckarmühlbach, der
am Abend vor Weihnachten v. F, einen
Korb mit Chriſtgeſchenken von Rappenau
nach jenem Orte trug, im Walde den Korb
mit dieſem durch den Wald auf das Feld
entſprungen zu ſein, wo er auf dem Glalteis
mehrmals ſtuͤrzend, von Schober eingeholt
— dieſen daduͤrch, daß er ihn durch Stod-
freiche auf den Kopf, die Rafe und den
Arm blutig ſchlug, außer Stand gefeßt
habe, ihn an der Aneignung eines Theiles
der im Korb enthaltenen (ſpaͤler noch in
ſeinem Beſitze vorgefundenen) Gegenſtände
zu verbindern, mit welchen der Angeklagte
entfprungen ſei. Konrad Schober, ein För-
perlich efwa8 verkommener und unbehilf-
licher Mann, iſt beinahe taub; in ſeinen
Ausſagen iſt er jedoch beſtimmt! fein Ge-
dankengang iſt längfam aber nicht unrichtig,
ſein ganzes Weſen trägt das Gepraͤge ein-
facher Treuherzigkeit. Der Angeklagte, ein
kröftiger, kecker junger Burfhe — alg ar-
beitsfheun gefchildert und am 19, September
1850 ſchon wegen Diebſtahls veruͤrtheilt,
hatte bei ſeiner Verhaftung und auch im
erſten Verhoͤr die Richtigkeit der Anſchuldi-
gung geſtanden und ſpaͤter ſein Geſiändniß
nur dahin heſchränkt, daß er behauptete,
nicht zuerſt, ſondern erſt dann auf Schober
geſchlagen zu haben, naͤchdem er von diefem
mit Stockſchlägen angefallen worden fet.
Wenige Tage vor der öffentlidhen Verhand-
lung ließ er jedoch anzeigen, er widerrufe
fein, angeblich abgẽnöthigtes Geſtändniß; er
ſei beirunken mit dem betrunkenen Schober
zuſammengetroffen/ dieſer ſei auf dem Glatteis
mehrmals geftürzt, er habe deshalb von ihm
geführt ſein wollen, ſei auf ſeine Weigerung
in Zorn gerathen und habe ſo auf ihn hin?
Eingeſchlagen, daß er davon geſprungen fei.
Am andern Morgen, um nach feinem ver-
mihten Nastuͤche zu ſehen, auf den Streit-
xlatz zurückgekehrt, habe er die in feinem
Beſitze gefundenen Gegenſtände (dem Schoz
ber wahrſcheinlich aus dem Korbe entfallen)
mitgenommen. Bei dieſer Angabe beharrte
er waͤhrend des Verhöxs in der oͤffenilichen
Sitzung, obgleich die Nüchternheit des Scho-
als auch bei der Ankunft in Necdarmühl-
bach — bezeugt wurde. Die Geſchworenen
erklärten ihn aber für ſchuldig, worauf er
von dem Schwurgerichtshof des Verbrechens
für ſchuldig erkannt, und zu 3 Jahren Zucht-
hausſtrafe coder 2 Jahren in Einzelhaft),
geſchärft durch je 4 Tage Dunkelarkeſt und
DHungerfoßft in jedem Monat, zur Stellung
unter polizeiliche Aufſicht während 2 Jah-
ren und zur Tragung der Koſten verur-
theilt wurde. Maunh. F.)
Bruchſal, 15. Juni. Die heute Vor-
mittag dahier abgehaltene Schwurgerichts-
ſitzunz hatte die Unterſuchung geßen den
Markus Uhrig von Ottersdorf wegen ge-
fährlichen Diebſtahls zum Gegenſtand. Der
Angeſchuldigie, 34 Jahre alt, war ſchon in
den Jahren 1839 und 1845 von dem
großh. Oberamte Raſtatt eines erſten und
zweiten kleinen, im Jahre 1847 abex von
großh. Hofgexichte des Mittelrheinkreiſes
eines dritten Diebſtahls für ſchuldig erklärt
worden. Seines beharrlichen Leugnens un-
erachtet beantworteten die Geſchworenen die
an ſie geſtellte Frage: „Iſt der Angeſchul-
digte ſchuldig, am 23. Febr. 1851, AWbends
zwiſchen 8 und 9 Ubr, ſich in den Hof des
Lilienwirths Becker zu Neuburgweier bege-
hen, in die neben der Durchfahrt gelegene
Kammer durch gewaltſames Herausbrechen
einer Riegelwand mittelſt einer in der Naͤhe
vorgefundenen Art eine Deffnung von 1
Schuh 7 Zoll Höhe und 8 Zoͤll Breite be-
wirlt zu haben, durch dieſe Oeffnung in
einer Höhe von 4 Fuß 4 Zoll in die Kam-
mer eingeſtiegen zu fein und daſelbſt drei
Zlücke Schweinefleiſch im Werthe von 3 fl.
40 fr. entwendet zu haben?“ mit Ja. Der
Schwurgerichtshof erklärte auf dieſen Wahr-
pruch hin den Markus Uhrig eines durch
Einbruch gefährlichen Diebſtahls und zu?
gleich eines Rückfalls in den britten Dieb-
ſtahl für ſchuldig, und verurtheilte ihn deß-
wegen zu einer Arbeitshausſtrafe von 21
Jahren, worunter 28 Tage Dunkelarreſt
und 60 Tage Hungerkoſt, ſowie zur Stel-
lung unter polizeiliche Aufſicht auf die Dauer
von 3 Jahren. Karloͤr. 3.)
— .—
Verantwortltcher Redacteur: G. Keichard.
Kurszettel, Frankfurt, den 16. Zuni 18520
Staatspapiere:
Oeſterreich: 5% Metalliq. .. H17
n Bankaktien . 1348
Preußen: 3'/,% Staatsſchuldſch. 917
Bayern: 5% Obligationen . 101%
— Deffen: — Obligationen 101%
Würtemberg 4'7% Obligationen 4*
1 2
” 3/1 o 2 *
Baden: io Obligationen.. 8
Naffau: 5% Ooligailonen . ; 103%
Gold: fl. kr.
— E 9477 ,
Friedrichdor (Preuß.) . 258
Zolländiſche 10 fl. Stüde 9.57%
Zr z — 5 39
20-Franfenfüde . 9 33%
Engl. Souveräns 12 2%
bot. Die proviſoriſchẽ Diseuſſion über den
Septembervertrag wurde, nach der frühern
Weiſe, - fortgefeßt, und da man ſchon vor
den Pfingſtferien den Septembervextrag in
ſeinen weſentlichen Punkten durchdiseutirt
hatte, ſo nimmt man feßt die noch übrigen
mehr untergeordnete Punkte vor, mit wel-
en man übrigens bis zum Eingange der
Ruͤckaußerungen der in Darmſtadt verbun-
denen Staaten auch zu Ende ſein dürfte.
Man beſchäftigte ſich geſtern ſpeciell mit
den im Septembervertrage enthaltenen Be-
ſtimmungen wegen Errichtung von Frei-
häfen und Entrepots, die man im Allge-
meinen, natürlich mit dem bekannten Voͤr—
behalte des nichtbindenden Charakters der
abzugebenden Erklärungen billigte. Die
aͤußere Phyſiognomie der geſtrigen Sitzung
war darum von Intereſſe, daß ſie an den
Ernſt der Situation gar nicht erinnerte.
Die Bevollmaͤchtigten kamen auf's Freund-
ſchaftlichſte zuſammen und trennten ſich eben
ſo freundſchaftlich, als ob auch nicht die ent-
fernteſte Differenz herrſchte. Die Erklärung
der dieſſeitigen Regierung wurde von keiner
Seite mit einer Sylbe berührt, wogegen
man ſowohl innerhalb alg auch außerhalb
der Conferenz über den muthmaͤßlichen In-
halt der zu erwartenden Rückäußerung von
Seiten der in Darmſtadt verbundenen Staa-
ten ein eben ſo ſtrenges Schweigen beob-
achtet. Derartige Beobachtungen die äu-
ßerlich zwar zur Sache gehören, dürften da-
rum doch nicht weniger intereſſant ſein.
Geſtern Abend waren die Bevollmächtigten
bei dem Vorſitzenden der Conferenz, v. Pom-
mer⸗Eſche, zum Souper eingeladen. Die
nächſte Sitzung iſt auf den 14. Juni Bor-
mittags anberaumt. — Die „Defterr. Cor-
reſp.“ berichtet aus Wien vom 11.. Juni:
Herr v. Bismark⸗ Schönhauſen hatte kurz
nach ſeiner Ankunft eine Unterredung mit
dem Miniſter der auswärtigen Angelegen-
beiten. Derſelbe hat dem Vernehnien nach
die letzte, motivirte, von Preußen in der
Berliner Zolleonferenz abgegebene Declara-
tion nebſt der bezüglichen Denkſchrift anher
überbracht.
Berlin, 13. Juni. Die Annullirung des
ſchleswig holſteiniſchen Papiergeldes hat hier
ſehr viel Aufſehen gemacht! Die „Lith.
Eorreſp hört, daß dieſer Schritt der daͤ⸗
niſchen Regierung unſerm Gouvernement
vollſtaͤndig unerwartet kam, und daß es,
ebſchen der Hr. Miniſter der auswärtigen
Angelegenheiten im Augenblick nicht hier
anweſend, doch als gewiß angenominen
werden kann, daß ſeinerſeiis alle bei der
Bundesverſammlung anzubringenden Be-
ſchwerden die kräftigſte Unterſtuͤtzung finden
werden. Der Aet der Papiergeldsannulli-
runs ſeitens der däniſchen Regierung iſt
durchaus nicht im Einklang mit den beiden
früßeren Verhandlungen ſeitens derſelben
in Betreff der von den Herzogthümern con-
trahirten Schulden Fundgegebenen Anfichten.
Es iſt vielnehr zu erwaͤhnen, daß noͤch im
Jahr 1851 die däniſche Regierung eine
Anerkennung jener Schulden als folcher
des Herzogthums Holſtein ausgeſproͤchen yat.
Es iſt übrigens nicht zu wünſchen daß etwa
die auf dieſen Punkt bezüglichen Beſchwer!
den oder direeten Anträge von Bundesre-
gierungen (Hamburg dürfte wohl nicht er-
mangeln, die Sache direct in der Bundes-
verſammlung zur Spraͤche zu bringen) ge-
meinſam mit dem Bericht des politiſchen
Bundesausſchuſſes in Frankfurt zur Ver-
handlung kämen.
Magdeburg, 12. Juni. Mit ſchrift-
licher Autoriſation des hieſigen Landrathes
und Polizeidirectors v. Gerhardt verfehen,
erſchienen heute in den Frühſtunden einige
höhere Polizeibeamte in den Geſchäftslocalen
ſämmtlicher hieſigen Buchhandlungen und
perlangten die Borlegung der Handlungs-
vergewiſſern, daß hier keine Exemplare von
den Schriften des bekannten Predigers Du-
en in Bremen debitirt feien, Vor feiner
Berufung nach Bremen war Dulon Predi-
ger an einer hieſigen Kirche, und daher mag
es wohl kommen, daß er in Magdeburg
viele Freunde und Anhänger-zählt. (K. 3.5
Koburg, 9. Juni. Vorgeftern iſt der
hieſige Landtag von dem Hekrn Stantsmi-
niſter v. Seebach wieder kröffnet worden
Oldenburg 12. Juni. In der heuti-
gen geheimen Sitzung hat der allgemeine
Landtag die einzige noͤch übrige Bedingung,
an welche derſelbe ſeine Zuſtimmung zum
Anſchluſſe des Herzogthums Oldenbuͤrg an
den Septembervertrag gelnüpft hatte, vdem
Widerſpruch Hannovers in der Eiſenbahn-
frage gegenüber mit 25 gegen 20 Stimmen
zurückgenommen.
Schweiz
Aus der Schweiz, 13. Juni. Das
Kantonalfchießen in Bern bleibt wegen der
in der dortigen Schützengeſellſchaft entſtan-
denen Mißhelligkeiien für diefen Sommer
wirklich ausgeſetzt. Die Regierung ſieht
die von ihr früher zugeſtandene Bewilli-
gung als nicht gegeben an, und nimmi die
Fbrengabe von 800 Frant. zurück. — In
Genf wurde vorige Woche eine Probe mit
klektriſcher Beleuchtung angeſtelli, welche
ſehr gut gelang. Man glaubt, ein einziges
elektriſches Feuer auf einem Leuchtthurm in
der Rouſſeduinſel angebracht, würde die
Brücken und Quais der Rhoͤne wie den
Hafen hinlänglich erhellen. 5. P.)
Mannheim, 15. Juni. Der heute dem
Schwurgerichte vorgefuͤhrte Karl Wilhelm
von Heinsheim iſt 17 bis 18 Jahre alt, in
Warſchau von eingewanderten Deutſchen
geboren, welche in ihre Heimath zurückkehr-
ten, nachdem ſie ihr Vermögen aufgezehrt
hauen. Er iſt befhuldigt, dem Taglöhner
Konrad Schoͤber von Neckarmühlbach, der
am Abend vor Weihnachten v. F, einen
Korb mit Chriſtgeſchenken von Rappenau
nach jenem Orte trug, im Walde den Korb
mit dieſem durch den Wald auf das Feld
entſprungen zu ſein, wo er auf dem Glalteis
mehrmals ſtuͤrzend, von Schober eingeholt
— dieſen daduͤrch, daß er ihn durch Stod-
freiche auf den Kopf, die Rafe und den
Arm blutig ſchlug, außer Stand gefeßt
habe, ihn an der Aneignung eines Theiles
der im Korb enthaltenen (ſpaͤler noch in
ſeinem Beſitze vorgefundenen) Gegenſtände
zu verbindern, mit welchen der Angeklagte
entfprungen ſei. Konrad Schober, ein För-
perlich efwa8 verkommener und unbehilf-
licher Mann, iſt beinahe taub; in ſeinen
Ausſagen iſt er jedoch beſtimmt! fein Ge-
dankengang iſt längfam aber nicht unrichtig,
ſein ganzes Weſen trägt das Gepraͤge ein-
facher Treuherzigkeit. Der Angeklagte, ein
kröftiger, kecker junger Burfhe — alg ar-
beitsfheun gefchildert und am 19, September
1850 ſchon wegen Diebſtahls veruͤrtheilt,
hatte bei ſeiner Verhaftung und auch im
erſten Verhoͤr die Richtigkeit der Anſchuldi-
gung geſtanden und ſpaͤter ſein Geſiändniß
nur dahin heſchränkt, daß er behauptete,
nicht zuerſt, ſondern erſt dann auf Schober
geſchlagen zu haben, naͤchdem er von diefem
mit Stockſchlägen angefallen worden fet.
Wenige Tage vor der öffentlidhen Verhand-
lung ließ er jedoch anzeigen, er widerrufe
fein, angeblich abgẽnöthigtes Geſtändniß; er
ſei beirunken mit dem betrunkenen Schober
zuſammengetroffen/ dieſer ſei auf dem Glatteis
mehrmals geftürzt, er habe deshalb von ihm
geführt ſein wollen, ſei auf ſeine Weigerung
in Zorn gerathen und habe ſo auf ihn hin?
Eingeſchlagen, daß er davon geſprungen fei.
Am andern Morgen, um nach feinem ver-
mihten Nastuͤche zu ſehen, auf den Streit-
xlatz zurückgekehrt, habe er die in feinem
Beſitze gefundenen Gegenſtände (dem Schoz
ber wahrſcheinlich aus dem Korbe entfallen)
mitgenommen. Bei dieſer Angabe beharrte
er waͤhrend des Verhöxs in der oͤffenilichen
Sitzung, obgleich die Nüchternheit des Scho-
als auch bei der Ankunft in Necdarmühl-
bach — bezeugt wurde. Die Geſchworenen
erklärten ihn aber für ſchuldig, worauf er
von dem Schwurgerichtshof des Verbrechens
für ſchuldig erkannt, und zu 3 Jahren Zucht-
hausſtrafe coder 2 Jahren in Einzelhaft),
geſchärft durch je 4 Tage Dunkelarkeſt und
DHungerfoßft in jedem Monat, zur Stellung
unter polizeiliche Aufſicht während 2 Jah-
ren und zur Tragung der Koſten verur-
theilt wurde. Maunh. F.)
Bruchſal, 15. Juni. Die heute Vor-
mittag dahier abgehaltene Schwurgerichts-
ſitzunz hatte die Unterſuchung geßen den
Markus Uhrig von Ottersdorf wegen ge-
fährlichen Diebſtahls zum Gegenſtand. Der
Angeſchuldigie, 34 Jahre alt, war ſchon in
den Jahren 1839 und 1845 von dem
großh. Oberamte Raſtatt eines erſten und
zweiten kleinen, im Jahre 1847 abex von
großh. Hofgexichte des Mittelrheinkreiſes
eines dritten Diebſtahls für ſchuldig erklärt
worden. Seines beharrlichen Leugnens un-
erachtet beantworteten die Geſchworenen die
an ſie geſtellte Frage: „Iſt der Angeſchul-
digte ſchuldig, am 23. Febr. 1851, AWbends
zwiſchen 8 und 9 Ubr, ſich in den Hof des
Lilienwirths Becker zu Neuburgweier bege-
hen, in die neben der Durchfahrt gelegene
Kammer durch gewaltſames Herausbrechen
einer Riegelwand mittelſt einer in der Naͤhe
vorgefundenen Art eine Deffnung von 1
Schuh 7 Zoll Höhe und 8 Zoͤll Breite be-
wirlt zu haben, durch dieſe Oeffnung in
einer Höhe von 4 Fuß 4 Zoll in die Kam-
mer eingeſtiegen zu fein und daſelbſt drei
Zlücke Schweinefleiſch im Werthe von 3 fl.
40 fr. entwendet zu haben?“ mit Ja. Der
Schwurgerichtshof erklärte auf dieſen Wahr-
pruch hin den Markus Uhrig eines durch
Einbruch gefährlichen Diebſtahls und zu?
gleich eines Rückfalls in den britten Dieb-
ſtahl für ſchuldig, und verurtheilte ihn deß-
wegen zu einer Arbeitshausſtrafe von 21
Jahren, worunter 28 Tage Dunkelarreſt
und 60 Tage Hungerkoſt, ſowie zur Stel-
lung unter polizeiliche Aufſicht auf die Dauer
von 3 Jahren. Karloͤr. 3.)
— .—
Verantwortltcher Redacteur: G. Keichard.
Kurszettel, Frankfurt, den 16. Zuni 18520
Staatspapiere:
Oeſterreich: 5% Metalliq. .. H17
n Bankaktien . 1348
Preußen: 3'/,% Staatsſchuldſch. 917
Bayern: 5% Obligationen . 101%
— Deffen: — Obligationen 101%
Würtemberg 4'7% Obligationen 4*
1 2
” 3/1 o 2 *
Baden: io Obligationen.. 8
Naffau: 5% Ooligailonen . ; 103%
Gold: fl. kr.
— E 9477 ,
Friedrichdor (Preuß.) . 258
Zolländiſche 10 fl. Stüde 9.57%
Zr z — 5 39
20-Franfenfüde . 9 33%
Engl. Souveräns 12 2%