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fuln iſt es naͤmlich gelungen, die ſtreitenden
, Parteien zu bewegen, daß fie ſich zu einer
friedlichen und gekechten Ausgleihung die-
ſer Angelegenheiien entſchieden, fo daß ſie
von dem Vieekönig für ihre Anſprüche mit
180,000 Beutel Kapital entſchadigt wer-
den. Was uͤbrigens Einen der Erben, näm-
lich Said Paſcha, betrifft, ſo dürfie ſein
Vermögen wohl von der Regierung con-
fiseirt werden / da feine Betheiligung an
der unlängſt entdeckten Verſchwörung kaum
mehr einen Z3weifel zuläßt; Die Unterfu-
chung wird unter den Augen der Confuln
Wien, 25, Juni. Nach dem „Corr?
Bla. B,“ wird Se. Majeſtaͤt der Kaifer,
nach Beendigung der ungaͤriſchen Reife in
Iſchl mit Sr, Maj. dem König von Preu-
ßen zuſammentreffen.

Laibach, 23. Juni. Nach der /Laiba-
cher Zeitung iſt daſelbſt am 21. d. M
um. 3 Uhr früh ein nur unbedeutendes Erd-
beben wahrgenommen worden. Am 22, um
2 Uhr fruͤh wiederholte ſich daffelbe jedoch
hedeutend ftärker; die eigentliche Erder-
ſchütterung und das unmittelbar darauf
felgende Geſumſe dauerte ungefähr zwei
Secunden ; der Barometerſtand nach Reau-
mur war 27” 9 bei ganz heiterm Himmel.

Fraukreich.

Xx Paris, 26. Juni. Die geſtrige Sitzung
des geſetzgebenden Körpers begann mit Keber-
reichung einiger Commiſſionsberichte. Zwei
Deputirte, welche um die Erlaubniß nach-
ſuchten, ihre für Abſchaffung der National-
garden gehaltenen Reden drucken zu laſſen,
erhielten Dbiefelbe. Ueber das Verlangen
des Grafen v. Montalembert, auch ſeine am
Dienſtag bei der Budgeiberathung gehaltene
Rede im Druck verbreiten zu dürfen, mußte
wiederholt abgeſtimint werden! Da nämlich
bei zweimaligem Aufſtehen und Sitzenbleiben
das Ergebniß zweifelhaft blieb, ſo wurde
zur Ballotage geſchriiten und die Geneh-
migung des Druckes von 75 Stimmen ge-
gen 59 ertheilt. Auch noch andere Depu-
urten ließen ſich dann die Erlaubniß zum
Druck ihrer bei der Budgeibergthung ge-
haltenen Reden geben, ſolder Herzoß von
Wes und von Kerdrel. Hierauf wuͤrde die

Bergtbung über das Ausgabe-Budget für
1853 forigeſetzt und die Kapitel Colonien,
Finanzdepaͤrtement und Staatsminiſterium
fanden ihre Erledigung die weitere Bera-
thung aber wurde auf heute verſchoben.
Mit der Ankündigung der neuen von dem
Staatsminiſterium eingelaufenen Geſetzes-
vorlage ſchloß die Sitzung.

2. Juni Wie mitgetheilt worden,
hat der geſetzgebende Körper in ſeiner vor-
geſtrigen Sitzung einige ſeiner Mitglieder
ermächtigt, ihre dei der allgemeinen Bebatte
uͤber das Ausgabenbudgel gehaltenen RNe-
den auf ihre Koͤften in extenso. drucken und
verbreiten zu laſſen. Viele haben hieraus
geſchloſſen, nach erfolgtem Druck dieſer Re-
den ſei es nun auch den Journalen geſtat-
tet; dieſelben in ihre Spaſten aufzunehmen,
und finde alſo in dieſem Fall die preßge-
ſetzliche Beſtimmung daß die periodiſche
Preſfe außer dem officiellen Protoeoll nichts
uber die Sigungen des geſetzgekenden Kör-
xere Berichten dürfe, keine Anwenduͤng.
Dieſer Jrribum aber, in deſſen Verbreiiung
man ſich gefiel, iſt nun berichtigt, und zwar
durch ein heute im „Moniteur“ erſchienenes
Mitgetheilt⸗, welches eine folche Auslegung
des Geſetzes nicht geſtattet und die Beftim-
mung ausdrüctlich in Erinnerung bringt,
daß die periodiſche Preſſe außer dem amt-
lichen Protocoll durchaus nichis aus den

und über die Sitzungen des geſetzgebenden
7— berichten V

Straßburg, 27. Juni. So eben er-
fahre ich daß die Paris-Straßburger Eifen-
bahn in ihrer ganzen Ausdehnung ſchon den
15. Juli eröffnei werden ſoll! Obgleich
dies Gerücht allgemein verbreitet iſt, bedarf


bei obiger Angabe nämlich nur um die Ein-
weihung der Eiſenbahn nicht aber, um de-
ren ſofortige Ueberlaſſung zum öffentlichen
Vexkehr. Die Eröffnung der Vaͤhn fut
das Publikum bleibt auf das Ende des
Auguſts feſtgeſetzt, da die Friſt von zwei
Moͤnaten noch nothwendig iſt zur Vollen-
* der zu dem Betrieb uͤnerlaͤßlichen Ar-
eiten.

England.

London, 25. Juni. Dem miniſteriellen
Morning Herald! zufolge iſt der Tag der
Auflöſung des Parlamentes immer noch
nicht beſtimmt. Ein Mitglied der katholi-
ſchen Geiſtlichkeit, John Pace, hat an Lio-
nel v. Rothſchild brieflich die Anfrage ge-
richtet, ob er die Religionsfreiheit für alle
Glaubensbekenntniſſe und Culten ſowie für
ſein eigenes vertheidigen werde. Im beja-
henden Fall verſpricht er ihm die Stim-
men aller römiſch⸗katholiſchen Wähler der
City von London. Baron von Roihſchild
hat hierauf erwiedert, daß er ſich, wie
1847, ſo auch jetzt noch als den Candida-
ten aller Freiheiten in religiöſen Dingen
anſehe, und ſei begierig zu erfahren, ob die
Katholiken wirklich einen Israeliten waͤh—
len würden als Proteſtation gegen die Ueber-
hebung des Anglikanismus.

London, 26. Juni. Im Oberhauſe hat
geſtern Graf Malmesburh erklärt, von den
zwiſchen den Regierungen von Frankreich
und England über einen Vertrag behufs
gegenſeiliger Auslieferung der Verbrecher
gewechſelten Correſpondenzen koͤnne keine
vorgelegt werden, und da der betreffende
Entwurf zurückgezogen ſei, ſo würden in
Zukunft in beiden Ländern die Verbrecher
einer jeden Nation ein gegenſeitiges und
ſicheres Aſyl finden.

Mannheim. Schwurgerichtoſitzung v.
25. Juni. Aus dem verſchloſſenen Wohn-
haufe des Joh. Hofmanın in Leibenfadt
war am Sonntag den 18. April, D, In


des Gottesdienſtes ſich daraus enifernt hatte,
in einer Speiſekammer etwas Mehl, in der
Küche etwas Schmalz/ in dem Keller ein


ſind zu 46° fr. gewerthet; — Der Verübung
dieſes Diebſtahls iſt beſchuldigt die ledige
Johanna Maͤltet von Leibenſtadt, welche


Oeffnung
oberhalb des Kelleranbaues in die Scheuer


Zte (ſ. g. Kaßen=) Gebälk geſtiegen, auf


gangen und über dieſe in den Speicher des
Vohnhauſes eingeſtiegen, in welche ſie jene
Gegenſtände entigendete, worauf ſie dann
auf demſelben Wege zurückgegangen iſt.
Der Leumund der Angeklagten iſt ſchlecht.
Sie behauptete, aus Noͤth die Entwendung
verübt zu haben und Johanna Huther, von


ren, in ſeiner Wohnung nicht mehr dul-
dete) beſtätigt, ſie ſei wirklich zur Zeit der


derath hat darauf aͤufmerkſam gemacht, daß



dem Schwurgerichtshof des gemeinen, un-
er dem erſchwerenden Umſtande des Ein-
fteigens verubten „Diebftahls fur fchuldig
erfannt und in Berückſichtigung des Strafs
minderungsgrundes des S 152 Ziff. 2, 6,
dann Des S 158 Str. Gb. zu Amtsgefäng-
niffrafe von 4 Woden, worunter 6 Tage
Dunkelarreft, verurtheilt und einftweilen freiz
gegeben, — Nadmittags fam die Anklage
gegen Maßholder, Johann
Fritz, Ludw. Zweigert und deffen Che-
frau von Treſchklingen wegen gefährlichen
Diebſtahls zur Berhandlung. Maßholder
und Fritz haͤtten ſich verabredei, bei der
Krähbihl’s Wittwe in Treſchklingen Brod
und Fleiſch zu entwenden, wovon diefelbe
in der Speiſekammer im 2. Stock ihres
Wohnhauſes einen Vorrath hatte, Sonn-
tag den März Abends führten ſie, wäh-
rend eine religioͤſe Verſammiung im Hauſe
der Witlwe Krähbihl ſtattfand, den verab-
vedeten Diebftahl in der Art aus, daß ſie
in der Einfahrt von einem dort ſtehenden
Leiterwagen den Heuſpeicher erſtiegen, und
von dort nach Durchbrechung der ihn von
der Speiſekammer trennenden Scheidewand
in dieſe hinüberſchlüpften, die mithebrachten
Säcke füllten und auf demſelben Wege zu-
ruͤck⸗ und in die Zweigert'ſche Wohnuͤng
gingen, wo ſie ſich von der Ehefrau eines
der Stücke Schweinefleiſch ſogleich zuberei-
ten ließen, und es verzehrten. Dort fand
man am andern Morgen unter den Wellen
3 Saͤcke mit 9'/2 Laiben Brod und 7 Saͤcke
Schweinenfleiſch, worunter 4 Schinken. Nür
die Zweigert ſche Ehefrau als eine böfe,
ihren willenloſen, aber in gutem Rufe ſte-
henden Ehemann beherrſchende Frau ge-
ſchildert, will davon/ daß dieſe Lebensmite
tel geſtohlen ſeien, nichts wiffen während
die 3 Mitangeſchuldigten aber fie als Anſtif-
terin bezeichnen. Maßholder, 24 Jahre alt,
ledig, war Soldat; Fritz iſt 40 Jahre alt,
als hoͤchſt leichtſinnig geſchildert, verheira-
thet, Vater von 8 Kindern; er hatie als
Maurermeiſter die durchbrochene Wand fchon
mehrmals ausgebeſſert. Der Wahrſpruch
bejahte, daß Maßholder und Fritz in das
Krähbihl'ſche Wohnhaus eingebrochen und
in einer Weiſe eingeſtiegen feien, daß ffe
im Falle der Betretung nicht leicht hätten
entfliefen koͤnnen, bezüglich der Zweigert
Ehefrau aber nur, daß ſie die durch die
twendung gewonnenen Sachen wiſſent-
ich in Verwaͤhrung genommen, verheim-
licht und an ſich zebracht habez erklärte
lich den Ludwig Zweigert auch Ddiefes
Tgehens für nicht ſchuidig. Vor dem
Schwurgerichishofe wurde fofort Maßholder
und Fritz des gefährlichen Diebſtahls für
uldig erkannt und Jeder zu einen Jaͤht
rbeitshausſtrafe, geſchärft durch 36 Tage
ungerkoſt verurtheilt. Die Ehefrau des
& Zweigert aber wurde der Begünftigung
jenes‘ Verbrechens für ſchuldig erklärt und
zu Amlsgefängnißſtrafe von 14 Tagen ver-
urtheilt. Die L. Zweigerſchen Eheleute,
elche freigelaſſen wurden, erhielten durch
Mildthätigleit der Geſchworenen die zu ih-

(M. 39 *
Verantwortlicher Redacteur: G. —

Kurszettel, Frantfurt, den-28. Zunt 4852

Gold: —
* * * 8 **
riedrichsdor (Preuß)
ohändiſche 10 fl. Siuͤcke 9 55%
ufaten .. e 39
— — 931%
Engl. Souveräns
 
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