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Laͤdenburg, Neckargemün
Großherzogliches Oberamt Heidelberg. ſ
* 5 aliches V @vnfcripti—o% pro 1853 Beir)
u Nr. 29,854. Sämmtliche Buͤrgermeiſter des Dberamtsbezirf$ werden andurch an-
gewiefen, die im Regierungsblatt Nt. 31, Seite 270, erſchienene Berfügung Oroßherz,
Minißferiums des Juͤnern vom 21. d. M, den zu verfammelnden Gemeinden und noͤch


4 die Aufftellung der Aufnahmsliſten ordnungsmäßig IU
ewirken, und dieſelben nebſt Deilagen tängſtens bis
Vermeidung einer Geldſtrafe von 15 fl anher einzuſenden.

wurden, veranlaffen uns, den Bürgermeiftern reſp. den Vorbereitungsbehoͤrden folgendes
zur genauen Beobachtung einzufchärfen.
„ 4) Die Namen der Pflichtigen ſind in alphabetiſcher Ordnung und in fortlaufender
Reihe in die Liſten einzutragen. 244
2Die Vornamen müſſen vollſtändig eingetragen werden, und wo Vor- und Zu-
namen zweier oder mehrerer gleich find, mit Beiſetzung der angenommenen Unterſchei-
dungs Bezeichnung.
x 3) Alle in der Geweinde Geborenen, wenn ſie auch der Gemeinde nicht mehr an-
gehören, müſſen in die Aufnahmsliſten aufgenommen werden, und es iſt in Bezuͤg auf
Letztere in die Rubrik „Bemerkung“ unter Hinweiſung auf die betreffenden Verhand-
luuͤgen einzutragen, wohin ſie abgegeben worden ſind.

4) Bei den Brüdern und Schweſtern iſt auzugeben, ob ſie ledig oder verheixathet,
wie alt und welches Standes ſie ſind, und bei den erſtern iſt noch zu bemerken, ob fte
im Militair dienen oder gedient haben, wie lange, und bei welchem Regiment ſie dienen
oder gepient haben, ob ſie eingeſtanden ſind, vb ſie nach ausgehaltener Capitulation
oder früher wegen Untauglichkeit oder aus welch anderm SGrunde entlaffen wurden.

5) Sind die Eltern oder eines derfelben geſtorben, ſo iſt das Jahr des Todes an-

eben. 2 — *

48 6) Die Großh. Pfarrämter wurden in Folge Yöherer Anordnung veranlaßt bei
Mittheilung der Kirhenbuchsauszüge folgende Rubrifen einzuſchalten;
„Ordnungssahl, Bor: und Zunamen des Baters oder der Mutter, Bor= und

— Bunamen des Kindes, Tag oder Geburt, Tag des Todes, Bemerkung.“

Verzeichniſſe, in welchen dieſe Kubriken nicht eingehalten wurden, dürfen nicht an-
genommen werden, ſondern ſind den betreffenden Pfarrämiern zurückzugeben.

‚7) Bei den noch lebenden Pflichtigen iſt in der Aufnahmsliſte Jahr, Monat und
Tag der Geburt und die Religion beizuſetzen.

8) Unter der Rubrik: /Bemerkungen“ iſt weiter anzuzeigen, wenn ein Pflichtiger
ein unter $ 22 des Conſcriptionsgeſetzes aufgeführtes Gebrechen hat oder angibt und
es muſſen im Falle behaupteter Stummheit, vollkommener Zaubheit, Geiſteszertüttung
oder Blödſinns zugleich zwei tüchtige Zeugen zur eidlichen Abhoͤr vorgefchlaͤgen vder
aber ein Kundbarkeitszeugnif des Gemeinderaths beigelegt werden.

- 9) Die Aufnahmsliſte muß S Tage zur Einſicht der Gemeinde aufgelegt werden,
und daß dies geſchehen, muß im Protocolle auoͤdruͤcklich beurkundet werden.

10) Vor der Stägigen Auflage der Aufnahmeliſte iſt eine Aufforderung wegen An-
meldung um Dieyſtbefreiung durch Anſchlag an die Verkündigungstafel, ſowie durch

ſ7 77 zu erlaſſen, und daß dies geſchehen, ausdrücklich in dem Protocolle zu
emerken.

11) Die Berordnungen wegen Dienſtbefreiungsgeſuchen (Anzeige-Blatt 1831, Nr. 52,
S, 293 —296) müſſen woyl beobachtet und die Geſuche auf befondere Impreffen ge-
fcbr;"ebmb w‘erebm welche, wie auch die Aufnahmsliften, von Buchdrucker Adlon dabier
u beziehen find. . ; ; .
: 42) Die Mittheilungen an andere Vorbereitungs-Behörden muͤſfen nach Maßgabe
der Inftruction gehoͤxig geſchehen, und hieraͤber im Protocole und deſfen Beilaͤgen
Nachweilungen gemacht werden. * ; ;

13) Das Protocoll über die ganze Vorbereitungs-Verhandlung iſt nach Maßgabe
des Anhanges zur Juſtruction für die Vorbereitungsbehörden mit ſtrenger Einhallung
Der voroeſchriebenen Friften und Abfäge vor verfammeller Borbereitungobehörde qufzu-
nehmen und ſogleich von, den Mitgliedern derſelben zu unterzeichnen. |

„ 14). Bon der aufgehelllen Aufnahmetife iſt eine MNbfhrift zu fertiger, welche vom
Rathſgreiber zu bealaubigen, und in der Gemeinderegifiratur aufsubewahren {f,
7 Man erwartet die Pünktlidhe Befolgung diefer Anorvnung«

Heidelberg, den 26. Juni 1852,

2 Kraft.

— Bezirksamt Ladendburg, )
Nr. 14,723. Sn der Lacht vom 25. auf den. 26. '
f. M, ‚wurden mittelft Einfeigens duth den Spei. ,
cherladen dem Jaloß Brecht von Nedarhaufen
nachgenannte Gegenſtände entwendet :

‚ 1) %8 Teinene Kinderhemden wovon zwei für ein
fechsjähriges Kind, mit J. B. gezeichnet, drei
andere für ein Dreifähriges Kind beftimmt,
mit M. B. gezeihnet, 3 für ein Dalbjähtiges
Kind beflimmt waren, wovon 2 mit B gezeich»
net find. ' 2

ATieiliene Mannshemden mit Iı B, gezetonet.
3) 2 leinene Frauenhemden mit M. B. gezeichnet,

4) Eine neue graue Tuchhoſe.
Dies wird behufs der Fahndung auf die ent-
wendelen Gegenſtaͤnde und auf den zur Zeit noch

— 2— — — befannt ge"

macht.

Ladenburg, den 28. Juni 1852
Vincenti.
Wagner.

Großh. Bezirksamt Ladenbucg.

Nr. 14,723, In ver Nacht vom 25. auf den 26L
1, M, wurden }
Derladen dem Michael SMrveFenderger V,
in Neckarhaufen n
—.7 n0ch neue Mahnshemden, von häufenem Tuch,
mit M, S. gezeichnet, *

3 Frauendemden mit A. H. gezeichnet und
2 MeHlfärfe, wovon der eine neu war mit M
S., ber andere, ältere, mit P. W. gezeichnet i{f,
entwendet.





°
2

Dies wird behufs.der Fahndung auf die ent“:
wendeten Gegenſtande und auf den zUrL Zeit noch
744 Zhäter hiermit öffentlich befannt „ ges-
madct... ; ——
Ladenburg, den 28. Juni 1852.

%, Bincentt, ı
} ; „ Wagnet.: -

Verſteigerungs⸗ Anklindigung:
Gatberg, Amtg Nedagemünd. In Folge rich-
terlicher Berfügung werden die untenbefchriebenen.
Aiegenfaften des Wirths Georg M ülkler von

Giberg. _
Samftag, den 24. Zuli d. F,
früh 10 Uor,

auf dem Rathhaus dafelbft-Sffentlich zu Elgenthum
werfeigert und Dder endgültige Zufeblag fogleidh er
theilt, wenn der Schätzuͤngspreis oder darüber ge-
boten wird. ;

1) 1 Bril. 38 Rihn. Acker im Neufeld, neben
Sob. Schoch und Soh. Krumm, tarirt zu 100 fl

2) 70 Rthn. 75 Fuß ditto im mittleren 8
Neutfeldfchlag, neben Georg Müller und

Mich. Bekenhaupt, taxirt zu . S —
3) 12.Rihn. Wieſen in den Hochwieſen,

neben Andreas Klingmann und Gg. Jak.

u E N E {

{ Zuſammen tayirt 185 fl.
Die Bedingungen werden vor der Verſteigerung
bekannt gemacht werden. *
— den 28, Junt 1852. . —
8—— 4
rev,

Bekanntmachung.
Der Gütertrausport auf der Main-
Neckar · Eiſenbahn.

otar.

die Gütexverſendungen auf der Main-Nedar-Eis
ſenhahn in Wirkfamteit und gleihzeitig beginnt
auch ein direeter Güterverkehr zwilchen den Haupt-
ſtationen der dieſſeitigen Eifenbahn und den wich-
ligeren Guͤterſtationcn der Großh! Bad. Staaisa
Eiſenbahn zır felten. Frachtiäßen und Lieferzeiten.
Die hierwegen erlaffene Befanntmadung, welche
bie näheren Beflimmungen über Anordnung des Tarle
fes 200 20, enthält, {f bet fämmtlichen ©ütereypes
gm?%n un;xägegblirb und Wird bet
enfelben au er neue Tarif gegen Erſat 2
Bruckkoſten abgegeben. — Ta DE
Darmſtadt/ den 28. Juni 18532
Die Diveetion der Main-Nedar-Eifenbahn.

Vrivat· Anzeigen.
Neckarwaſſer⸗Wärme: 17 Grad.
Sch. Bootz⸗ Schwimmlehrer.

Laudſitz zu verkaufen.

Das Haug Nr. 19 In Ziegelhaufen, In ſchöner
Lage an der nach Schönau führenden Siraße ge-
Tegen, enthaltend 11 Zimmer und Kammern, Küde,
Waſchküchẽ/ Dotzfkall, geräuntige Keller und Speis
her Stallungen und Remife, mit dem daffelbe
umgebenden, 1, Morgen großen, fhön angelegs
ten, mit 200 meiſt tragbaren Obſtbäumen bepflanzs
ten und einem Taufenden Brunnen verſehenen Gar-
ten. Das Nähere im Hauſe ſelbſt

Verſteigerung.

Aug der Verlafſenſchaft der verlebten Fraukein
Franziska Hübinger werden in der Behaufung-
des Kagelſchmied Bruſt Lit. Nr. 288, in der
Fiſchergaͤſſe eine Stiege hoch,

Donnerſtag, den 1. Juli 1852,

2 ANachmittags 2 Ubr, *
Sol und Silber,: weibliche Kleidung, Weißzeu
und Getüch, Bettung, Schreinwert und allerle
ſonſtiger Hausrath, gegen Baarzahlung freiwilltg

„und oͤffentlich verfeigert.


Wohnungsveränderung.

Ich wohne jebt bei Herrn Kahfınann
Bawer, Haubtſtraße . Lit. A Nr. 50. {m
zweiten Stock (eine Stiege hoch), und Dia
kegelmäßig Morgens bis 8 und Mittags
von 1—3 Ubhr zu DHaus zu treffen.

, dung/.
— —
 
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