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N‘ 179.


Sonntag, 1. Auguſt

1852.


durdy die Boft
Berichte werden gratts beigegeben.


Sournals 2 fl. 1


xeis hHalbjährit in Geidelberg: 2 fl 6 Frg
N — — ———

Deutſchland.

Nachdem wir in Nt. 177 den Wortlaut
der Erklaͤrung, welche Ddie f preußiſche Re-
gierung in der Veriagungsſitzung des Ber-
liner Zollvereingcongreffes am 20. d. M,
abgegeben hat, mitgetheilt haben, laſſen
wir im Raͤchſiehenden den Wortlaut der
Erklarung folgen, welcher in Derfelben Si-
gung von den Bevollmaͤchtiglen von Bayern,
Sachfen, Kurbeffen, Grobherzoglhum Heſſen
und Naffau (die von Baden und Würtemberg
ſind nicht unterzeichnet) gegeben wurde. Die
Erklärung lautet: „Die unterzeichneten Be-
vollmächtigten haben nicht ermangelt, dies
jenige Eriwiederung, welche die F, preuß,
Regierung in der Conferenzfigung vom 2
Suni auf ihren Antrag von 25. Mai d. J.
gegeben hat, ihren hohen Regierungen vor-
zulegen. Dieſe haben hieraus mit Bedauern
intnommen, daß die F preuß. Regierung
jede Theilnahme an Unterhandlungen über
einen Zolleinigungsvertrag mit Oeſtexreich
wiederholt ablehnen zu müffen glaubt. Schon
bei der Gruͤndung des Zollvereins und in
alien ſpaͤter abgeſchloſſenen Verträgen iſt
fieto von ſämmtlichen Contrahenten der Ge-
ſichispuntt feſtgebalten worden, daß, der
Zoͤlverein eine Zolleinigung aller deutſchen
Staaten anzubahnen beftimmt ſei. Es iſt
diefer Grundſatz in den Vertrag vom 7,
September v. J. übergegangen und in der
Einladung zur gegenwaͤrligen Conferenz wie-
derholt ausgedrückt.
yung hat e$ ferner in der nunmehr mitge-
iheilten neueſien Erwiederung an die kaiſ.
öſterreichiſche Regierung anertannt, daß in
einer für alle betheiligte Staaten gleich zu-


zleichein Maße wie von den ‚materiellen
Intereſſen Deutſchlands gebotenen Reguli-
rung der Handels= und Verkehrsbeziehun-
gen zwiſchen dem Zollvereine und Oeſter-
reich das wirkfamſte Mittel zur Erreichung
jenes großen Zieles zu finden ſei. Sie hgi
jchon früber ais leitenden Geſichtspunkt für
die mit Oeſterreich über eine commercielle
Annäherung zu Pflegenden Verhandlungen
dezeichnet, daß für deren Richtung die fünfz
tige. Herbeiführung ‚einer Zolleintgung vor-
fehweben müffe. - Die von den Unterzeich-
neten. vertretenen Regiexungen koͤnnen da-
her der von der kepreuß Regierung abgegebe-
nen Erflärung, daß ſie die Zheilnahme an
Unterhandlungen über einen Zolleinigungs-
vertrag mit Defterreich nur Wiederholt ab-
lehnen fönne, im Zuſammenhange mit den
dafür angeführten Gründen nicht den Sinn
beilegen, deß darin eine Zurücknahme der
in dieſer DBeziehung fruͤher wiederholt ab-


Gtundprineip der Zolleinigungsvertraͤge bei
deren Erneuerung aufgegeben werden folle,
Sie haben bei den kKürzlich auf Einladung
der Faif. oͤſterxeichiſchen Regierung zu Wien
ſtaͤltgehabten Berhandlungen die in den Ver-
haͤltniffen liegenden Schwiertgfeiten feines-
wegs verkannt, ſich aber im Intiereffe einer
allgemeinen deutſchen Zoleinigung verpflidh-
tet evachtet, durch ſolche Sawierigkeiten von
Sem, Beftreben, ſie zu löfen, ſich nicht ab;
ſchlecken zu laſſen, und es nur zu beflagen

\



Urſache gehabt, hierbei der einſichtsvollen Mit-
wirfung der f preuß. Regierung entbehren
zu müffen. Was die einzelnen in der Er-
klärung vom 7, v. IM hervorgehobenen
Punkıe betrifft, ſo haben die durch die un-
terzeichneten Bevollmaͤchtigten veriretenen
Regierungen darin uunberſteigliche Hinder-
nifje einer künftigen Zolleinigung wit Des
ſterreich nicht zu finden vermoͤcht Sie ſind
eben ſo bereit, im Laufe der Verhaͤndlun-
gen ihre Gründe für dieſe Anſicht näher
darzulegen, als entgegenſtehende Gründe
mit Unbefangenheit zu prüfen und andere
Vorſchläge enigegenzunehmen. Wird in ſolche
Verhaͤndlungen mit dem ernſten Willen, ein
Reſuͤltat zu erreichen, eingetreten, ſo iſt eine
gänzliche Erfolgloſigkeit derſelben in der
That nicht zu befürchten. Eine kurze Hin-
deutung auf die weſentlichſten Einwendun-
gen wird genügen, um dieſe Ueberzeugung
zu rechtferiigen So dürfte namentlich der
vorgeſchlagene Mabſtab für die Revenüen:
theilung bei näherer Beirachtung nicht als
ein ſchiechthin unannehmbarer und minde-
ſiens nicht für die Zollvereinsſtaaten un-
günſtiger ſich darſtellen. Iſt der gemeinſame
Tarif für die Zolleinigung mit Oeſterreich
jetzt noch im Ungewiffen gelaſſen worden,
ſo möchte Dies dem Vertragsentwurfe ſicher
nicht zum Vorwurf gereichen, da für die
Feſtſtellung des Tarifs die Mitwirkung der
f preuß. Regierung und die Beachtung noch
weiterer Erfaͤhrungen nothwendig, voͤrläu-
fig aber es genügend erſchien, ſich über den
Weg zu verftändigen, auf welchem der künf-
tige Tarif rechtzeitig im Einverſtändniſſe
auer betheiligten Regierungen zu vereinba-
ren ſein wird. Durch den vorgelegten Ent-
wurf ſind ferner neben der auedrücklichen
Zuſicherung, daß Oeſterreich die gleichen


der Zollverivaltung einführen werde, welche
un Jollverein beſtehen, auch dieſelben Ga-
raniien fuͤr die ‚allenthalben vorſchrifts-
maͤßige Erhebung der Zollrevenüen gewährt
worden, welche bisher aͤndern Zolleinigunge-
veriraͤgen für genügend erachtet werden, die
gegenfeitige Controle: nämlich durch beſon-
ders abgeordnete, Beamte ¶ Bereinsbevoll-
mächtigte und Vereinscontroleure), Mogen
die zur Sicherung des Tahalsmonopols in
Seſterreich erforderlichen Maßregeln noch
einigen Modifttationen zu unterwerfen ſein,
ſo in deren Möglichkeit nicht ausgeſchloſſen
und e tann daͤpuich der Haupizweck der
vereitelt werden, wie
Ihnliche wegen des Salzmonopols in dem
Bertrage vom 7, Sept. 9 Iı enthaltene
Beſtimmungen darthun, Endlich kann die
gevgraphiſche Ausdehnung des Fänfiigen Zoll-
gebiet8 an ſich kein Molio fein, H gegen
eine Zolleinigung zu erflären, während die
Verfehiedenartigkeit der Productiong= und
Confumtionsverbältniffe durch den vorge-
ſchlagenen Maßfiab für die Nevenüenabtheis
{ung. {bre genügende Ausgleichung findet,
Nebrigens: foll nach den Vorgelegien Ent-


vorgefritien werden, und der Handelg- und
Zollvertrag den Uebergang bilden. Die. ,
preuß, Regierung hält es nun zwar mit

der ihren Zollverbündeten und der kaiſerl.
öſterreichiſchen Regierung ſchuldigen Rück-
ſicht für unvereinbar, {n Verhaͤndlungen
einzutreten, von deren Erfolgloſigkeit ſie im
voraus überzeugt ſein müſſe! Allein ſolche
Verhandlungen würden auch dann nicht er-
folgios genannt werden können, wenn ſie
der Ueberzeugung der F, preuß. Regierung,
daß jene Hinderniſſe für jetzt unüberwind-
lich feien, Anerkennung verſchafften, und es
darf wenigſtens die Frage aufgeworfen wer-
een/ ob es rückſichtsvoller ift, ein ſo wich-
tiges Anerbieten, wie das der Zolleinigung
mit Oeſterreich, ohne Verhandlungen zus
rückzuweiſen, oder in genauer Eroͤrterung
deſſen Ausführbarkeit zu prüfen. Die f
preuß. Regierung hat ſich in erfreulicher
Weiſe bereit erklärt, in Verhandlungen über
den Zoll⸗ und Handelsvertrag mit Oeſter-
reich einzutreten. Dieſe Unterhandlungen
follen, nach Anſicht der k. preuß. Regie-
rung dann beginnen, wenn die Foridauer
des Zollvereins / unter Hinzutritt des Steuer-
vereins, geſichert iſt. Die Unterzeichneten
ſind in Bezug hierauf beauftragt woͤrden,
die k. preuß. Regierung um eine gefällige
Erklärung darüber zu erſuchen, wann naͤch
ihrer Anſicht dieſe Sicherung als gegeben
anzunehmen ſein werde! Eine Verſtaͤndi-
gung bierüber dürfte inſofern geringe Schwie-
rigkeiten darbieten, als die £ preuß. Re-
gierung in ihrer Erklärung vom 7, v. M.
die Bereitwilligkeit ausgeſprochen hat, in
Verhandlungen mit Oeſterreich einzugehen,
fobald die Verhandlungen über die Erwei-
terung des Zollvereins vollendet ſeien und
dieſelbe mithin nicht ſowohl den Abſchluß
der Verträge über die Reconſtruirung des
Zollvereins alg nur die Vollendung der
Verhandlungen hierüber im Auge zu haben
ſcheint. Während die Verfolgung dieſes
Gedankens eine Vermittlung der Anſichten


terzeichneten vertretenen Regierungen eine
Weigerung der kF ‚preuß. Regierung ge-
genwärtig auf Verhandlungen überhaupt
einzugeben, um ſo mehr bedauern, als ſie
in ‚einem befriedigenden Ausgange derſelben
das einzige Mitſel zu erblicken vermögen;
eine Auͤsgleichung der mit der Annahme
des Seplembervertrags verbundenen Nach-
theile zu erlangen und ſie nach dem Er-
gebniffe der ſeitherigen Verhandlungen über
letztern ſich der Erwartung hingeben kön-
nen, daß unter obiger Vorausſetzung deſſen
Annahme auf Seite der von den Unter-
zeichneten vertretenen Regierungen er-
hebiiche Schwierigkeiten nicht weiter finden
würde. Auch die von den Unterzeichneten
veriretenen Regierungen wuͤnſchen daß die
Ungewißheit über die Hinftigen Zoll- und
Handelsverhältniſſe baldigſt gelöst werdez
aͤber ſie ſind nach wiederholter reiflicher Er-
waͤgung der feſten Ueberzeugung daß die
ſchwebenden Verhandlungen in teiner ein-
zelnen Richtung zum ı definitiven Abſchluß


hange ftehenden Nichtungen überfichtlich porT
liegt.... Ingbefondere glaͤnben ſie einen binz
denden Befchluß über die Erneuerung des Zoll-
 
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