fügten Beleidigungen, erheben Steuern auf
die großen Guͤter und dergleichen, Unter
ſolchen ilmſtaͤnden, meint der Coyſtitutionnel
ganz mit Necht, daß es Zeit ſei, das cor-
ſieaniſche Raͤuberweſen zu vernichten.
$ Paris, 7, Sepfor. Der /Moniteur⸗“
veröffentlicht einen Brief des bei der Na-
tionalbibliothek als Adjunct fungirenden Hrn.
Taſcheneau welcher die Mitiel angibt, in
die Bibliothek wieder Ordnung zu bringen.
Auch zeigt das amtliche Blatt an,
daß der Finanzminiſter geſtern der Bant
von Frankreich die zweite Haͤlfte des im
März 1848 dem Staatsſchatz gemachten
Darlehens von 50 Millionen zuruͤck bezahlt
hat. — Ferner bringt der Moniteur eine
intereffante Darſtellung der in Algerien be-
ſehenden Erziehungshäuſer für Findlinge,
deren es 5 kaͤtholiſche und 7 proteſtantifche
gibt. — Die Abreiſe des Prinz-Präſiden-
ien nach dem füblihen Frankreich findet
am 14. d. M, ſtatt.
Schweiz.
Beru, 5. Sept. (Sch. M,) Die Klo-
ſterverwaltung von Aargau hat einen *
deutenden Fuͤnd gemachl: in einem alten
Schranke fand ſie ein längſt vermißtes
ſchweres ſilbernes Weihrauchfaß und ein
nicht minder werthvolles Weihrauchſchiff-
chen, welche dem Kloſter Wettingen ange-
hörten. Lange Zeit glaubte man, dleſe
Gegenſtände ſeien eingeſchmolzen worden,
um dem Schultheiß Neuhaus für ſein Be-
nehmen in der Kloſtergeſchichie ein Geſchenk
zu machen, was, trotz aller Gegenbeweiſe,
doch immer ein ſchiefes Licht auf die Re-
gierung warf. Nun iſt ihrẽ Unſchuld nach
ungefähr 10 Jahren doch an den Tag ge-
kommen.
Italien.
RNom, 28. Auguſt. Das /Giornale di
Roma! berichtet, daß am 26. Auguſt ein
feierlicher Gottesdienſt in der Kirche San
Luigi de Franeeſi ſtatifand. General Ge-
megu und die Oberofftziere wohnten dem
ſelben bei. Am Abend deſſelben Tages be-
ſuchte der Papſt die Kirche und beſich-
Unter Bezugnahme auf die in Nr, 10
des landwirthſchaftlichen Correſpondenzblaͤt⸗
tes erfolgte Belanntmachung Großh. laͤndw.
Centralſtelle vom 23 v. M werden die
Herren Landwirthe des dieſſeitigen Kreis-
hezirkes hiermit in Kenntniß gefetzt, daß
bei dem Kaſſierer unferer Kreis?
ſelle Herrn Eichelzer in Heidelberg,
Looſe zu der am 30. d. M. in Raſtaii
ſtattfindenden Verlooſung landwirthſchaftli-
cher Geräthe, worunter eine Häckſelſchneid-
maſchine im Werth von 77 fl., eine Saͤe—
maſchine zu 55 fl, verſchiedene Pfluͤge und
mehrere Repsſäemaſchinen ſich befinden, ge-
gen Einſendung von 3ZO kr. zu haben ſind.
Heideiberg u. Weinheim, 6, Sept. 1852.
Direction der unterrh. landw. Kreisſtelle.
L. v. Babo.
Nr. 42,421.
Nr. 19 ſind nunmehr die Geſchwornenliſten
Die Bürgermeiſterämter werden daher
VBerordnung beſonders zur Pflicht gemacht.
für das Jahr 1853 aufzuſtellen.
aufgefordert, unverzuͤglich dieſem Geſchäft
ß ſie bei Abgabe ihres Gut-
Großh. Oberamt Heidelberg.
(Die Vertheilung der iſraelitiſchen
Jahr 1852 beir.)
— Mr. 41590. Die Vorſtände der iſrael. Gemein-
den werden aufgefordert dafür zu ſorgen, daß die
Unterſtützungsgeſuche ſpäleſtens bis zum 30. Sept.
d. J. anher eingeſendet werden.
Bezüglich der Form der Vorlage wird auf das
Anz.-Bl. von 1834, S. 560, verwieſen.
Heidelberg, den 31. Auguſt 1852.
Spobhn.
Großh Oberanit Heidelberg.
Nr. 42137. Gegen die Verlaſſenfchaft der Lud-
wig Müllers Wittwe von Nußloch haben wir Gant
erlannt und Tagfahrt zum Richtigfellungs- u. Bor-
zugsverfahren auf .
Donnerſtag, den 23. d. M.,
frub Uhr,
anheraumt. 3
Alle, welche aus irgend einem Grunde Anſprüche
an die Gantmaffe machen wollen, werden aufgefor-
dert/ folche in diefer Tagfahrt, bei Vermeidung des
Ausfchluffes von der Gant, perſoͤnlich oder durch
gehörig Bevollmächtigte , ſchriftlich ober mündlich
- anzume/den und zugleich die etwaigen Vorzugs- oder
Unterpfandsrechte zu bezeichnen, die der AÄnmeldende
geltend machen will, auch gleichzeitig die Beweigur-
lunden vorzulegen oder den Beweis mit andern Be-
weismitteli anzutreien. —
In derfelben Tagfahri wird ein Gläubigerausſchuß
und Maffepfleger ernannt, auch ein Borg = over
Nachlafvergleich verfucht, und es ſollen die Richt
erfeinenden iu Bezug auf Borgvergleiche und fene
Ernennungen alg der Mehrheit der Erfhienenen bei
tretend angefeden werden.
Heidelberg/ den 4. Sept. 1852.
Serbel. —
Friederich.
Die Ergänzung des Gemeinderaths ı
betreffend.
Nachdem, Gemeinderath, € M, And erſt zum
erſten Bürgermeifter erwählt worden, ſo ift die
Stelle vdesfelben, und zwar fuͤr den Reft feiner
— durh Neumabhl zu befeßen.
Dieſe Wahl findet im hiefigen Gemeindehaufe
Miitwoch/ den 22. d. M.,
tt.
Die Wahl geſchieht mittelſt geheimer Stimm»
gebung und es werden die Wahlzeitel, welche Die
Kahlberechtigten auszufüllen und verſchloffen der
Wahlcommiſſton perſönlich zu übergeben haben,
vorher am Wahltage ausgetheilt. Die Uebergabe
der ausgefüllten Wahlzettet hat von 9 bis 11 Uor
des Vormittags zu geſchehen! Nach Ablauf diefer
Zett werden keine Abftimmungen mehr angenommen
Wahlherechtigt ſind fämmtliche Mıtglieder des
großen Ausſchuſſes, des Gemeinderaths und kleinen
Luoſchuſſes.
Wählbar in den Gemeinderath ſind fämmtliche
Gemeindebürger. Ausgenommen ſind und fönnen
nicht gewählt werden:
1. Die nıcht wähibar in den großen Ausſchuß
find, d. h. diejenigen,
a) die das 25 Lebenstahr nicht zurückgelegt haben;
b) die als Soldaten im wirklichen Dienfte ſtehcn;
c) über deren Vermögen die Lant gerichttich
eröffnet worden i(ft, und zwar während der
Dauer des Gantvrrfayrens und fünf Zahre
nach dem Schluffe desſelden; fofern fie nıcht
früher nachweiſen, daß ſie ihre Gläubiger bea
friedigt haben; 7
die wegen eines Verbrechens zu einer pein-
lichen Strafe
oder
welche innerhalb der letzten fünf Jahre zu
einer Arbeitshausſtrafe von wentaͤſtens 6 Mo-
naten, oder durch richterliches Erkenntniß zur
Dienſtentlaſſung, oder wegen Diebftahls, Un
terſchlagung, Falfehung, oder Betrugs zu ir-
gend einer andern Strafe verurtheili worden
ſind; endlich
diejenigen, denen die Wahlberechtigung durch
ein anderes Geſetz ganz oder theüweiſe ent«
zogen iſt; ebenfo
e) biejenigen, denen die Wählbarkeit durch ein
aNderes Geſetz ganz oder theilweiſe entzogen ift,
2) Die nicht wenlaͤſtens ein Jahr in der Gee
weinde das Bürgerrecht angetreten haben
d)
3) Die mit dem Bürgermeifter dder einem andern
Mitgliede des Gemeinderaths In 'auf= ober
abfieigender Linie oder im zWeiten oder im!|
britten Grade der Seitenlinie verwandt, oder
verſchwägert find. Hiernad) können Vater |
und Sohn, Großvater und Enkel, Schwieger-
vater und Zochtermann, Großſchwiegervaͤler
und Groftochtermann, Bruder und Schwager,
Obheim und Neffe nicht zu gleicher Zeit im
emeinderathe ſitzen, ebenfo auch nicht die
Ehemänner roch Iebender Schweftern. Wird
ein Bürger, der mit einem Mitgliede des Ge-
meinderaths auf die vorbezeichnete Art ver-
Wwandt oder verſchpägert ift, als Bürgermeifer
gewählt, ſo muß der Verwandte aus dem
Gemeinderathe austreten.
Die Wahlberechligten werden darauf aufmerkſam
gemadht, daß die Gemeinderäthe auch die Pfande
gerichte bilden und als ſolche haftbar find, daher
e8 im Intereſſe der Gemeinden zur Erhaltung ihres
Credites liegt, ihr Augenmerk bet der Wahl auf
forldhe Bürger zu richten, die neben den übrigen
Erforderniffen durch ihre verfüönlichen und Bermö-
gensverhältniffe hinlängliche Gewähr geben.
Die Lifte der wählbaren Bürger liegt auf dem
Gemeindehaus jeßt und mährend der ganzen Dauer
* 444 zur Einſicht der @emeindeblir«
ger ouf.
Die Wahlberechtigten werden eingeladen , zahl-
reich zur Wahl zu erfcheinen, damit nicht das im
$ 56 und 58 der Gemeindewahlordnung vorges
ſchriehene Verfahren eintreten muß,
Heidelberg, den 6. Sept 1852,
. Der Hemeinderath.
Anderſt.
Sachs.
Verlooſung ſtädtiſcher Obligativnen
betreffend.
Unterm heutigen wurden folgende Nummern der auf
den 1, December d. 3, 7
zur Heimzahlung kommenden ſtädtiſchen Obligatio-
a. vom Anlehen de 1834.
3, 19, 31 zu je 500l.
“ 1500 fl.
b. vom Anlehen de 1842.
Nr.
Nr. 106, 116, 151, 166, 180, 193, 199,
205, zu je 500 {fl. 4000 fl.
. vom Anlehen de 1849 ad 60,000 fi.
Rr. 516, zu 500 fl a
Nr. 594, 598, 625, 652, 658, zu e
je 100 ff 500 fl.
1000 fl.
d. vom Anlehen de 1849 ad. 63,000 fl.
Nr. 782, 795, 800, &100 fl. 300 fl
* 4
r. , ®
Nr. 705, 1000 fl.
2000 f7.
Dies wird mit der Aufforderung an die Inhaber
bekannt gemacht, die zur Heimzahlung beſtimmten
Beträge auf den bezeichneten Verfalllag, an wel
chem die Verzinſung derſelben aufhört, bei dem
Schuldentitgungsfaffter, Rentmeiſter Krausmann
bier, in Empfang zu nehmen. @ 2
Heidelberg, am 2. September 1852. .
Zür die Schulventilgungs-Commiffion :
D
—
die großen Guͤter und dergleichen, Unter
ſolchen ilmſtaͤnden, meint der Coyſtitutionnel
ganz mit Necht, daß es Zeit ſei, das cor-
ſieaniſche Raͤuberweſen zu vernichten.
$ Paris, 7, Sepfor. Der /Moniteur⸗“
veröffentlicht einen Brief des bei der Na-
tionalbibliothek als Adjunct fungirenden Hrn.
Taſcheneau welcher die Mitiel angibt, in
die Bibliothek wieder Ordnung zu bringen.
Auch zeigt das amtliche Blatt an,
daß der Finanzminiſter geſtern der Bant
von Frankreich die zweite Haͤlfte des im
März 1848 dem Staatsſchatz gemachten
Darlehens von 50 Millionen zuruͤck bezahlt
hat. — Ferner bringt der Moniteur eine
intereffante Darſtellung der in Algerien be-
ſehenden Erziehungshäuſer für Findlinge,
deren es 5 kaͤtholiſche und 7 proteſtantifche
gibt. — Die Abreiſe des Prinz-Präſiden-
ien nach dem füblihen Frankreich findet
am 14. d. M, ſtatt.
Schweiz.
Beru, 5. Sept. (Sch. M,) Die Klo-
ſterverwaltung von Aargau hat einen *
deutenden Fuͤnd gemachl: in einem alten
Schranke fand ſie ein längſt vermißtes
ſchweres ſilbernes Weihrauchfaß und ein
nicht minder werthvolles Weihrauchſchiff-
chen, welche dem Kloſter Wettingen ange-
hörten. Lange Zeit glaubte man, dleſe
Gegenſtände ſeien eingeſchmolzen worden,
um dem Schultheiß Neuhaus für ſein Be-
nehmen in der Kloſtergeſchichie ein Geſchenk
zu machen, was, trotz aller Gegenbeweiſe,
doch immer ein ſchiefes Licht auf die Re-
gierung warf. Nun iſt ihrẽ Unſchuld nach
ungefähr 10 Jahren doch an den Tag ge-
kommen.
Italien.
RNom, 28. Auguſt. Das /Giornale di
Roma! berichtet, daß am 26. Auguſt ein
feierlicher Gottesdienſt in der Kirche San
Luigi de Franeeſi ſtatifand. General Ge-
megu und die Oberofftziere wohnten dem
ſelben bei. Am Abend deſſelben Tages be-
ſuchte der Papſt die Kirche und beſich-
Unter Bezugnahme auf die in Nr, 10
des landwirthſchaftlichen Correſpondenzblaͤt⸗
tes erfolgte Belanntmachung Großh. laͤndw.
Centralſtelle vom 23 v. M werden die
Herren Landwirthe des dieſſeitigen Kreis-
hezirkes hiermit in Kenntniß gefetzt, daß
bei dem Kaſſierer unferer Kreis?
ſelle Herrn Eichelzer in Heidelberg,
Looſe zu der am 30. d. M. in Raſtaii
ſtattfindenden Verlooſung landwirthſchaftli-
cher Geräthe, worunter eine Häckſelſchneid-
maſchine im Werth von 77 fl., eine Saͤe—
maſchine zu 55 fl, verſchiedene Pfluͤge und
mehrere Repsſäemaſchinen ſich befinden, ge-
gen Einſendung von 3ZO kr. zu haben ſind.
Heideiberg u. Weinheim, 6, Sept. 1852.
Direction der unterrh. landw. Kreisſtelle.
L. v. Babo.
Nr. 42,421.
Nr. 19 ſind nunmehr die Geſchwornenliſten
Die Bürgermeiſterämter werden daher
VBerordnung beſonders zur Pflicht gemacht.
für das Jahr 1853 aufzuſtellen.
aufgefordert, unverzuͤglich dieſem Geſchäft
ß ſie bei Abgabe ihres Gut-
Großh. Oberamt Heidelberg.
(Die Vertheilung der iſraelitiſchen
Jahr 1852 beir.)
— Mr. 41590. Die Vorſtände der iſrael. Gemein-
den werden aufgefordert dafür zu ſorgen, daß die
Unterſtützungsgeſuche ſpäleſtens bis zum 30. Sept.
d. J. anher eingeſendet werden.
Bezüglich der Form der Vorlage wird auf das
Anz.-Bl. von 1834, S. 560, verwieſen.
Heidelberg, den 31. Auguſt 1852.
Spobhn.
Großh Oberanit Heidelberg.
Nr. 42137. Gegen die Verlaſſenfchaft der Lud-
wig Müllers Wittwe von Nußloch haben wir Gant
erlannt und Tagfahrt zum Richtigfellungs- u. Bor-
zugsverfahren auf .
Donnerſtag, den 23. d. M.,
frub Uhr,
anheraumt. 3
Alle, welche aus irgend einem Grunde Anſprüche
an die Gantmaffe machen wollen, werden aufgefor-
dert/ folche in diefer Tagfahrt, bei Vermeidung des
Ausfchluffes von der Gant, perſoͤnlich oder durch
gehörig Bevollmächtigte , ſchriftlich ober mündlich
- anzume/den und zugleich die etwaigen Vorzugs- oder
Unterpfandsrechte zu bezeichnen, die der AÄnmeldende
geltend machen will, auch gleichzeitig die Beweigur-
lunden vorzulegen oder den Beweis mit andern Be-
weismitteli anzutreien. —
In derfelben Tagfahri wird ein Gläubigerausſchuß
und Maffepfleger ernannt, auch ein Borg = over
Nachlafvergleich verfucht, und es ſollen die Richt
erfeinenden iu Bezug auf Borgvergleiche und fene
Ernennungen alg der Mehrheit der Erfhienenen bei
tretend angefeden werden.
Heidelberg/ den 4. Sept. 1852.
Serbel. —
Friederich.
Die Ergänzung des Gemeinderaths ı
betreffend.
Nachdem, Gemeinderath, € M, And erſt zum
erſten Bürgermeifter erwählt worden, ſo ift die
Stelle vdesfelben, und zwar fuͤr den Reft feiner
— durh Neumabhl zu befeßen.
Dieſe Wahl findet im hiefigen Gemeindehaufe
Miitwoch/ den 22. d. M.,
tt.
Die Wahl geſchieht mittelſt geheimer Stimm»
gebung und es werden die Wahlzeitel, welche Die
Kahlberechtigten auszufüllen und verſchloffen der
Wahlcommiſſton perſönlich zu übergeben haben,
vorher am Wahltage ausgetheilt. Die Uebergabe
der ausgefüllten Wahlzettet hat von 9 bis 11 Uor
des Vormittags zu geſchehen! Nach Ablauf diefer
Zett werden keine Abftimmungen mehr angenommen
Wahlherechtigt ſind fämmtliche Mıtglieder des
großen Ausſchuſſes, des Gemeinderaths und kleinen
Luoſchuſſes.
Wählbar in den Gemeinderath ſind fämmtliche
Gemeindebürger. Ausgenommen ſind und fönnen
nicht gewählt werden:
1. Die nıcht wähibar in den großen Ausſchuß
find, d. h. diejenigen,
a) die das 25 Lebenstahr nicht zurückgelegt haben;
b) die als Soldaten im wirklichen Dienfte ſtehcn;
c) über deren Vermögen die Lant gerichttich
eröffnet worden i(ft, und zwar während der
Dauer des Gantvrrfayrens und fünf Zahre
nach dem Schluffe desſelden; fofern fie nıcht
früher nachweiſen, daß ſie ihre Gläubiger bea
friedigt haben; 7
die wegen eines Verbrechens zu einer pein-
lichen Strafe
oder
welche innerhalb der letzten fünf Jahre zu
einer Arbeitshausſtrafe von wentaͤſtens 6 Mo-
naten, oder durch richterliches Erkenntniß zur
Dienſtentlaſſung, oder wegen Diebftahls, Un
terſchlagung, Falfehung, oder Betrugs zu ir-
gend einer andern Strafe verurtheili worden
ſind; endlich
diejenigen, denen die Wahlberechtigung durch
ein anderes Geſetz ganz oder theüweiſe ent«
zogen iſt; ebenfo
e) biejenigen, denen die Wählbarkeit durch ein
aNderes Geſetz ganz oder theilweiſe entzogen ift,
2) Die nicht wenlaͤſtens ein Jahr in der Gee
weinde das Bürgerrecht angetreten haben
d)
3) Die mit dem Bürgermeifter dder einem andern
Mitgliede des Gemeinderaths In 'auf= ober
abfieigender Linie oder im zWeiten oder im!|
britten Grade der Seitenlinie verwandt, oder
verſchwägert find. Hiernad) können Vater |
und Sohn, Großvater und Enkel, Schwieger-
vater und Zochtermann, Großſchwiegervaͤler
und Groftochtermann, Bruder und Schwager,
Obheim und Neffe nicht zu gleicher Zeit im
emeinderathe ſitzen, ebenfo auch nicht die
Ehemänner roch Iebender Schweftern. Wird
ein Bürger, der mit einem Mitgliede des Ge-
meinderaths auf die vorbezeichnete Art ver-
Wwandt oder verſchpägert ift, als Bürgermeifer
gewählt, ſo muß der Verwandte aus dem
Gemeinderathe austreten.
Die Wahlberechligten werden darauf aufmerkſam
gemadht, daß die Gemeinderäthe auch die Pfande
gerichte bilden und als ſolche haftbar find, daher
e8 im Intereſſe der Gemeinden zur Erhaltung ihres
Credites liegt, ihr Augenmerk bet der Wahl auf
forldhe Bürger zu richten, die neben den übrigen
Erforderniffen durch ihre verfüönlichen und Bermö-
gensverhältniffe hinlängliche Gewähr geben.
Die Lifte der wählbaren Bürger liegt auf dem
Gemeindehaus jeßt und mährend der ganzen Dauer
* 444 zur Einſicht der @emeindeblir«
ger ouf.
Die Wahlberechtigten werden eingeladen , zahl-
reich zur Wahl zu erfcheinen, damit nicht das im
$ 56 und 58 der Gemeindewahlordnung vorges
ſchriehene Verfahren eintreten muß,
Heidelberg, den 6. Sept 1852,
. Der Hemeinderath.
Anderſt.
Sachs.
Verlooſung ſtädtiſcher Obligativnen
betreffend.
Unterm heutigen wurden folgende Nummern der auf
den 1, December d. 3, 7
zur Heimzahlung kommenden ſtädtiſchen Obligatio-
a. vom Anlehen de 1834.
3, 19, 31 zu je 500l.
“ 1500 fl.
b. vom Anlehen de 1842.
Nr.
Nr. 106, 116, 151, 166, 180, 193, 199,
205, zu je 500 {fl. 4000 fl.
. vom Anlehen de 1849 ad 60,000 fi.
Rr. 516, zu 500 fl a
Nr. 594, 598, 625, 652, 658, zu e
je 100 ff 500 fl.
1000 fl.
d. vom Anlehen de 1849 ad. 63,000 fl.
Nr. 782, 795, 800, &100 fl. 300 fl
* 4
r. , ®
Nr. 705, 1000 fl.
2000 f7.
Dies wird mit der Aufforderung an die Inhaber
bekannt gemacht, die zur Heimzahlung beſtimmten
Beträge auf den bezeichneten Verfalllag, an wel
chem die Verzinſung derſelben aufhört, bei dem
Schuldentitgungsfaffter, Rentmeiſter Krausmann
bier, in Empfang zu nehmen. @ 2
Heidelberg, am 2. September 1852. .
Zür die Schulventilgungs-Commiffion :
D
—