Die ſchoͤne Votivtafel trägt in goldener
Schrift auf ſchwarzem Grunde folgende ein-
deten in dieſer Kaſematte die von Schill-
ſchen Offiziere, deren Namen das Denkmal
angiebt, errichiet auf der Stelle, wo ſie am
16. Sept. 1809 als Helden fielen. Zum
ehrenden Andenken den kommenden Geſchlech-
tern zur Nacheiferung für König und Va-
terland bezeichneten die Kameraden der Gar-
niſon diefe Stätte im Jahre 1852.“ Auch
das Glas, aus welchem ſie zuletzt getrun-
ken, iſt als bleibendes Zeichen der Erinne-
rung noch aufbewahrt und in der Kaſe-
malte {n einer eingemauerten Niſche auf-
geſtellt, unter weicher ſich eine eben-
falls mit einem Eichenkranze umwundene
Votivtafel mit folgenden Worten befindet:
„Obiges Trinkglas war im Gebrauche der
11 von Schillſchen Offiziere während ihrer
Gefangenſchaft in diefer Kafematte und
ward gleichzeilig mit der Votivtafel im
Jabre 1852 vermauert.“
Von der Weſer, im Hannoveriſchen,
19. Sept., ſchreibt ein Correſpondent der
A. A, 3.: Freilich muß ich mich beſcheiden,
nicht in die höhere Politik eingeweiht zu
ſein, und daher nicht beurtheilen zu koͤnnen,
welchen Grund es hat, daß die offteielle
Zeitung der Regierung beſtändig die Un-
verbindlichkeit Hannovers dedueirt an den
September-Vertrag gebunden zu ſein, falls
die Coalitionsſtaaten vom Zoͤllverein ab-
fallen. Dagegen kann ich das Factum be-
richten daß man ſich in Hannover ſchon
ſeit längerer Zeit ernſtlich mit der Even-
tualität beſchäftigt hat, welche nach den
neueſten Bexliner Nachrichten zur Wahrheit
zu werden ſcheint, und erwogen hat, was
geſchehen ſolle, wenn die Coalirten aus dem
Zollperein ſchieden (oder wenn nach der
richtigen Lesart Preußen aus dem Zoͤll-
verein austrete) und Hannover ſich genö-
thigt fähe, den September-Vertrag dennoch
aufrecht zu erhalten. In dieſem Falle würde,
in Gemäßheit der Weſer-Schifffahrtsacte,
die ganze Weſer alg Ausland wie bisher
zu betrachten ſein, da Heſſen ſich jedem
andern Arrangement, etwa die Zollgränzen
bis Minden aufzuheben und ſolche erſt dort
gegen die ſchaumburgiſchen Enelaven fehr
zu verſtärken, entgegenſetzen würde, waͤhn
rend, wenn der Steuerverein und der je-
zige Zollverein, wie im Septembervertrag
verabredet zuſammentreten, die Steuergrenzẽ
an das Meex verlegt werden könnte! und
die ganze Weſer lals Inland betrachtet
würde, Man hat nämlich, da in ſolchem
Fall eine bei weitem ſtärkere Befetzung der
Weſergrenzen nöthig ſein würde als gegen-
wärtig der Fall iſt alle Stationen, waͤlche
neu oder verſtärkt beſetzt werden müſſen,
ſorgfältigſt ermittelt, fogar eventuell das
Perſonal beſtimmt. Wenn man die uner-
wünfchte Eventualität ſo coneret ins Auge
faßt / ſo iſt nicht wohl anzunehmen, daß man
dieſelbe für fo ganz unwahrſcheinlich oder
unmöglich hält, daß man an ein ferneres
Iſolirtſein im Steuerverein denkt. Letzteres
würde für Hannover auch aus dem Grund
im hoben Maße unerwünſcht ſein, weil man
eine Steuererhöhung durchaus nöthig und
ſchon für die Zeit vom Januar des näch-
ſten Jahres darauf gerechnet hat. Denn die
im Jahr 1850 (Julius) von den Ständen
—4 — Steuererhöhung kann wegen
Hichtbeitritts Olxenburgs nicht ins Leben
geführt werden Sollten aber die Zeiten der
Retorſtonen wieder eintreten, ſo möchte die
Lage Kurheffens die unglüclichfte fein. Un-
ſere, ©e{chäftsleute, die im Verkehr mit
Kurheſſen freben, halten es daͤher für bei-
nahe unmöglich, daß man dort, ebenfo wie
in Sachſen, an eine ernfilide Trennung
denke, wie ſie den Zwang, den eine Rayon-
linie von einer Stunde Breite längs den
Ufern der Weſer — eine nothwendigẽ Folge
der Trennung der Coalition vom Zolvet-
ein und eines Beharrens Haͤnnovers beim
Septembervertrag — hervorbraͤchte und in
welche beinahe fämmtliche Bahnhöfe und
Anbaͤltsſtellen der Bremer Bahn! Nienburg,
Rorſum, Eistrup, Dörverden Achim, fallen
würden, nicht zu ertragen wiſſen würden.
Aſien.
Canton, 23. Juli. Die chineſiſchen In-
ſurgenten haben die kaiſerlichen Truppen
unter Sea ſchwer auf das Haupt geſchla-
gen. Sie gewinnen täglich mebr Lerrain
und Zulauf von allen Seiten.
Mannheim, 23. Sept. (Mh. J.) In
der heutigen Schwurgerichtsſitzung wurde
über die Anklage gegen Phitipp Klee von
Guttenbach wegen gefährlichen Diebſtahls,
Johann Maierhöfer von Neunkirchen wegen
Beihülfe zu Diejem Verbrechen und deffen
Ehefrau wegen Begünſtigung deſſelben ver-
handelt. Der 47 Jahre alte ledige Philipp
Klee, welchen im vorigen Spaͤtjahr ſein
Vater nach Amerika befördern wollte, kehrte
in Rotterdam wieder um, weil ihm derſelbe
nicht genug Geld in die Hand gegeben
hatte. Er fand, obwohl ihm der Aufenthalt
in Neunkirchen, dem Wohnort ſeiner Zu-
hälterin polizeilich unterſagt war, Unler-
kunft im Hauſe des verheiratheten Taglöh-
ners Johann Maierhöfer dafelbſt. Alsbald
nach leinem Eintreffen wurde eine Reihe
von Diebſtählen in Guttenbach und Neun-
kirchen verübt. Den größeren Theil der ent-
wendeten Gegenſtände fand man im Hauſe
des Maierhöfer, der ſie von Philipp Klee
erhalten zu haben angab. Namentlich fand
man Dort zwei Stränge nebſt einem Sack,
worin dem Müler Georg Walter in SOut-
tenbach Federn von ſeinem Speicher mittelſt
Einſteigens im Anfang des Monats De-
zember v. 3, entkommen waren; ferner S81
Vfund Mehl von demjenigen, weiches dem
Bäcker Veter Knoͤrzer Wittwe in Neunkir-
chen 8 Tage nach jenem Diebſtahl im Be-
trag von etwa 200 Pfund nebft 2 Säcken
mittelſt Einbrechens in die Mehlkammer
durch die Riegelwand entwendet worden
war. Klee bekannte, beide Diebſtähle Legan-
gen zu haben, beſchuldigte jedoch den Mater-
höfer, er habe ihn dazu beſtimmt und na-
mentlich zu jenem Mehldiebſtahle aufgefor-
dert. Maierhöfer leugnete dies, und behaup-
tete, zur Zeit, als er jene Gegenſtände von
Klee (jedesmal Abenve) erhalten, habe er
davon, daß ſie geſtohlen ſeien, nichts ge-
wußtz er habe ſie ihm in gutem Glauben
abgekauft. Die Ehefrau des Maierhoͤfer
waͤhlte dieſelbe BVertheidigungslinie, Allein
die Verhandlung bot ſo vielen Stoff zur
Unterſtüßung der Auklage, daß der Wahr-
ſpruch der Geſchwornen den in jenernge-
ſiellten Anträgen vollkommen entſprach oͤb—
ſchon der Vertheidiger des Klee die Merk
male der Gefährlichkeit jener Diebſtähle zu
Lekämpfen und der Vertheidiger der Joß.
Maierhöfer'ſchen Cheleute zu widerlegen
geſucht hatte, daß der Mann den Klee in
ſeinem Hang zu Diebftählen beſtärkt und
daß der Frau das Verhältnif zwiſchen ih-
rem Mann und Klee bekannt geweſen fet,
Der Schwurgerichtshof erkannte ſonach den
Philipp Klee des durch Einſteigen und durch
Einbrechen veräͤbten gefährlichen Diebſtahls,
den Johann Maierhöfer der Beihülfe zu
dieſem Verbrechen und deſſen Chefrau der
verurtheilte den Klee zu Zucdthausftrafe von
2 Jahren, in Einzelnbaft von 16 Monaten,
gefchaͤrft durch 48 Tage Dunkelarreſt, den
Ü
Johann Maierhöfer zu Arbeitshausſtrafe
von 1 Jahr, geſchärft durch 30 Tage Duns
Felarreft, und deſſen Ehefrau zu Amtsges
fängniß von 6 Wochen. Auch wurde auͤs—
geſprochen, Philipp Klee ſei für die Dauer
von zwei Jahren nach erſtandener Strafe
unfer polizeiliche Aufſicht zu ſtellen. Die
Maierhöferſche Ehefrau wurde wieder frei-
gegeben.
Großherzogliches Lyeeum zu
eidelberg
Das neue Schuljahr nimmt Freitag, den
1, Oct, ſeinen Anfang. An diefem Tage
iſt der Unterzeichnete die Anmeldung neu
eintretender Schüler Vormittags von S bis
12 und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr in
dem Directionszimmer des neuen Lyceums»
gebäudes entgegen zu nehmen bereit. Bei
den Anmeldungen ſind die Schulzeugniſſe
neyſt Geburtg= und Impfſcheinen! von Aus-
wärtigen außerdem ihre Heimathsſcheine
vorzulegen. — Zur Aufnahme in die un-
terſte Klaſſe ſollen die Schüler das neunte
Jahr vollendet und das eilfte nicht über-
ſchritten haben, und Fertigkeit im vLefen
deutſcher und lateiniſcher Oruckſchriften, Ue-
bung im Niederſchreiben dictirter Saͤtze und
Kennſniß der 4 Rechnungsarten in unbes
nannten Zahlen beſitzen; Vorkenntniſſe im
Lateiniſchen ſind nicht erforderlich; wün-
ſchenswerth aber iſt, daß der Eintritt beim
Beginn des Wintereurſus Statt finde, da
an Oflern Schüler nur ausnahmsweiſe
aufgenommen werden.
Die Prüfungen der neu eintretenden, ſo
wie der bedingt verſetzten Schüler wer-
den am 2 Oetober vorgenommen; der Un-
terricht beginnt Montag, den 4, October
Heidelberg, den 19. Sept. 1852.
Großh. Lyeeums⸗Direction
Cadenbach.
Gewerbſchule.
Der Unterricht beginnt Montag, den 27,
Sept., Abends 8 Uhr, um welchẽ Zeit zu-
gleich auch die neu Eintretenden eingeſchrie-
ben werden.
Indem wir die ſchulpflichtigen Lehrlinge
und diejenigen Gehülfen, welche freiwillig
die Anſtalt benützen wollen, zum! Eintritt
auffordern, bemerken wir zuͤgleich, daß ge-
gen unfleißige Lehrlinge mit aller Streuͤge
verfahren wird.
Heidelberg, den 21. Sept. 1852.
Die Direction:
Rummer.
Handelsſchule in Heidelberg,
verbunden mit der Vorbereitungs- und Er-
ziehungs Anſtalt, Winter-Semeſter: Anfang
den A. October.
Die Aufnahme und Prüfung neu eintre-
tender Handelsſchüler findet Freitag, den
LOctober ſtatt, und werden Programme,
welche das Nähere über die betkeffenden
Lehrgegenſtände und Bedingungen enthalten, .
in meiner Wohnung Ludwigsplatz, Lit, A
Nr. 326, gratis abgegeben.
Friedr. Schlöſſing.
Theater in Mannheim.
Sonntag, den 26. September 1852:
Neu einſtudirt:
Die Fremde.
Große Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Jtalie-
niſchen bearbeitet von &. Ellmenreich
Muſik von Bellini.
Schrift auf ſchwarzem Grunde folgende ein-
deten in dieſer Kaſematte die von Schill-
ſchen Offiziere, deren Namen das Denkmal
angiebt, errichiet auf der Stelle, wo ſie am
16. Sept. 1809 als Helden fielen. Zum
ehrenden Andenken den kommenden Geſchlech-
tern zur Nacheiferung für König und Va-
terland bezeichneten die Kameraden der Gar-
niſon diefe Stätte im Jahre 1852.“ Auch
das Glas, aus welchem ſie zuletzt getrun-
ken, iſt als bleibendes Zeichen der Erinne-
rung noch aufbewahrt und in der Kaſe-
malte {n einer eingemauerten Niſche auf-
geſtellt, unter weicher ſich eine eben-
falls mit einem Eichenkranze umwundene
Votivtafel mit folgenden Worten befindet:
„Obiges Trinkglas war im Gebrauche der
11 von Schillſchen Offiziere während ihrer
Gefangenſchaft in diefer Kafematte und
ward gleichzeilig mit der Votivtafel im
Jabre 1852 vermauert.“
Von der Weſer, im Hannoveriſchen,
19. Sept., ſchreibt ein Correſpondent der
A. A, 3.: Freilich muß ich mich beſcheiden,
nicht in die höhere Politik eingeweiht zu
ſein, und daher nicht beurtheilen zu koͤnnen,
welchen Grund es hat, daß die offteielle
Zeitung der Regierung beſtändig die Un-
verbindlichkeit Hannovers dedueirt an den
September-Vertrag gebunden zu ſein, falls
die Coalitionsſtaaten vom Zoͤllverein ab-
fallen. Dagegen kann ich das Factum be-
richten daß man ſich in Hannover ſchon
ſeit längerer Zeit ernſtlich mit der Even-
tualität beſchäftigt hat, welche nach den
neueſten Bexliner Nachrichten zur Wahrheit
zu werden ſcheint, und erwogen hat, was
geſchehen ſolle, wenn die Coalirten aus dem
Zollperein ſchieden (oder wenn nach der
richtigen Lesart Preußen aus dem Zoͤll-
verein austrete) und Hannover ſich genö-
thigt fähe, den September-Vertrag dennoch
aufrecht zu erhalten. In dieſem Falle würde,
in Gemäßheit der Weſer-Schifffahrtsacte,
die ganze Weſer alg Ausland wie bisher
zu betrachten ſein, da Heſſen ſich jedem
andern Arrangement, etwa die Zollgränzen
bis Minden aufzuheben und ſolche erſt dort
gegen die ſchaumburgiſchen Enelaven fehr
zu verſtärken, entgegenſetzen würde, waͤhn
rend, wenn der Steuerverein und der je-
zige Zollverein, wie im Septembervertrag
verabredet zuſammentreten, die Steuergrenzẽ
an das Meex verlegt werden könnte! und
die ganze Weſer lals Inland betrachtet
würde, Man hat nämlich, da in ſolchem
Fall eine bei weitem ſtärkere Befetzung der
Weſergrenzen nöthig ſein würde als gegen-
wärtig der Fall iſt alle Stationen, waͤlche
neu oder verſtärkt beſetzt werden müſſen,
ſorgfältigſt ermittelt, fogar eventuell das
Perſonal beſtimmt. Wenn man die uner-
wünfchte Eventualität ſo coneret ins Auge
faßt / ſo iſt nicht wohl anzunehmen, daß man
dieſelbe für fo ganz unwahrſcheinlich oder
unmöglich hält, daß man an ein ferneres
Iſolirtſein im Steuerverein denkt. Letzteres
würde für Hannover auch aus dem Grund
im hoben Maße unerwünſcht ſein, weil man
eine Steuererhöhung durchaus nöthig und
ſchon für die Zeit vom Januar des näch-
ſten Jahres darauf gerechnet hat. Denn die
im Jahr 1850 (Julius) von den Ständen
—4 — Steuererhöhung kann wegen
Hichtbeitritts Olxenburgs nicht ins Leben
geführt werden Sollten aber die Zeiten der
Retorſtonen wieder eintreten, ſo möchte die
Lage Kurheffens die unglüclichfte fein. Un-
ſere, ©e{chäftsleute, die im Verkehr mit
Kurheſſen freben, halten es daͤher für bei-
nahe unmöglich, daß man dort, ebenfo wie
in Sachſen, an eine ernfilide Trennung
denke, wie ſie den Zwang, den eine Rayon-
linie von einer Stunde Breite längs den
Ufern der Weſer — eine nothwendigẽ Folge
der Trennung der Coalition vom Zolvet-
ein und eines Beharrens Haͤnnovers beim
Septembervertrag — hervorbraͤchte und in
welche beinahe fämmtliche Bahnhöfe und
Anbaͤltsſtellen der Bremer Bahn! Nienburg,
Rorſum, Eistrup, Dörverden Achim, fallen
würden, nicht zu ertragen wiſſen würden.
Aſien.
Canton, 23. Juli. Die chineſiſchen In-
ſurgenten haben die kaiſerlichen Truppen
unter Sea ſchwer auf das Haupt geſchla-
gen. Sie gewinnen täglich mebr Lerrain
und Zulauf von allen Seiten.
Mannheim, 23. Sept. (Mh. J.) In
der heutigen Schwurgerichtsſitzung wurde
über die Anklage gegen Phitipp Klee von
Guttenbach wegen gefährlichen Diebſtahls,
Johann Maierhöfer von Neunkirchen wegen
Beihülfe zu Diejem Verbrechen und deffen
Ehefrau wegen Begünſtigung deſſelben ver-
handelt. Der 47 Jahre alte ledige Philipp
Klee, welchen im vorigen Spaͤtjahr ſein
Vater nach Amerika befördern wollte, kehrte
in Rotterdam wieder um, weil ihm derſelbe
nicht genug Geld in die Hand gegeben
hatte. Er fand, obwohl ihm der Aufenthalt
in Neunkirchen, dem Wohnort ſeiner Zu-
hälterin polizeilich unterſagt war, Unler-
kunft im Hauſe des verheiratheten Taglöh-
ners Johann Maierhöfer dafelbſt. Alsbald
nach leinem Eintreffen wurde eine Reihe
von Diebſtählen in Guttenbach und Neun-
kirchen verübt. Den größeren Theil der ent-
wendeten Gegenſtände fand man im Hauſe
des Maierhöfer, der ſie von Philipp Klee
erhalten zu haben angab. Namentlich fand
man Dort zwei Stränge nebſt einem Sack,
worin dem Müler Georg Walter in SOut-
tenbach Federn von ſeinem Speicher mittelſt
Einſteigens im Anfang des Monats De-
zember v. 3, entkommen waren; ferner S81
Vfund Mehl von demjenigen, weiches dem
Bäcker Veter Knoͤrzer Wittwe in Neunkir-
chen 8 Tage nach jenem Diebſtahl im Be-
trag von etwa 200 Pfund nebft 2 Säcken
mittelſt Einbrechens in die Mehlkammer
durch die Riegelwand entwendet worden
war. Klee bekannte, beide Diebſtähle Legan-
gen zu haben, beſchuldigte jedoch den Mater-
höfer, er habe ihn dazu beſtimmt und na-
mentlich zu jenem Mehldiebſtahle aufgefor-
dert. Maierhöfer leugnete dies, und behaup-
tete, zur Zeit, als er jene Gegenſtände von
Klee (jedesmal Abenve) erhalten, habe er
davon, daß ſie geſtohlen ſeien, nichts ge-
wußtz er habe ſie ihm in gutem Glauben
abgekauft. Die Ehefrau des Maierhoͤfer
waͤhlte dieſelbe BVertheidigungslinie, Allein
die Verhandlung bot ſo vielen Stoff zur
Unterſtüßung der Auklage, daß der Wahr-
ſpruch der Geſchwornen den in jenernge-
ſiellten Anträgen vollkommen entſprach oͤb—
ſchon der Vertheidiger des Klee die Merk
male der Gefährlichkeit jener Diebſtähle zu
Lekämpfen und der Vertheidiger der Joß.
Maierhöfer'ſchen Cheleute zu widerlegen
geſucht hatte, daß der Mann den Klee in
ſeinem Hang zu Diebftählen beſtärkt und
daß der Frau das Verhältnif zwiſchen ih-
rem Mann und Klee bekannt geweſen fet,
Der Schwurgerichtshof erkannte ſonach den
Philipp Klee des durch Einſteigen und durch
Einbrechen veräͤbten gefährlichen Diebſtahls,
den Johann Maierhöfer der Beihülfe zu
dieſem Verbrechen und deſſen Chefrau der
verurtheilte den Klee zu Zucdthausftrafe von
2 Jahren, in Einzelnbaft von 16 Monaten,
gefchaͤrft durch 48 Tage Dunkelarreſt, den
Ü
Johann Maierhöfer zu Arbeitshausſtrafe
von 1 Jahr, geſchärft durch 30 Tage Duns
Felarreft, und deſſen Ehefrau zu Amtsges
fängniß von 6 Wochen. Auch wurde auͤs—
geſprochen, Philipp Klee ſei für die Dauer
von zwei Jahren nach erſtandener Strafe
unfer polizeiliche Aufſicht zu ſtellen. Die
Maierhöferſche Ehefrau wurde wieder frei-
gegeben.
Großherzogliches Lyeeum zu
eidelberg
Das neue Schuljahr nimmt Freitag, den
1, Oct, ſeinen Anfang. An diefem Tage
iſt der Unterzeichnete die Anmeldung neu
eintretender Schüler Vormittags von S bis
12 und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr in
dem Directionszimmer des neuen Lyceums»
gebäudes entgegen zu nehmen bereit. Bei
den Anmeldungen ſind die Schulzeugniſſe
neyſt Geburtg= und Impfſcheinen! von Aus-
wärtigen außerdem ihre Heimathsſcheine
vorzulegen. — Zur Aufnahme in die un-
terſte Klaſſe ſollen die Schüler das neunte
Jahr vollendet und das eilfte nicht über-
ſchritten haben, und Fertigkeit im vLefen
deutſcher und lateiniſcher Oruckſchriften, Ue-
bung im Niederſchreiben dictirter Saͤtze und
Kennſniß der 4 Rechnungsarten in unbes
nannten Zahlen beſitzen; Vorkenntniſſe im
Lateiniſchen ſind nicht erforderlich; wün-
ſchenswerth aber iſt, daß der Eintritt beim
Beginn des Wintereurſus Statt finde, da
an Oflern Schüler nur ausnahmsweiſe
aufgenommen werden.
Die Prüfungen der neu eintretenden, ſo
wie der bedingt verſetzten Schüler wer-
den am 2 Oetober vorgenommen; der Un-
terricht beginnt Montag, den 4, October
Heidelberg, den 19. Sept. 1852.
Großh. Lyeeums⸗Direction
Cadenbach.
Gewerbſchule.
Der Unterricht beginnt Montag, den 27,
Sept., Abends 8 Uhr, um welchẽ Zeit zu-
gleich auch die neu Eintretenden eingeſchrie-
ben werden.
Indem wir die ſchulpflichtigen Lehrlinge
und diejenigen Gehülfen, welche freiwillig
die Anſtalt benützen wollen, zum! Eintritt
auffordern, bemerken wir zuͤgleich, daß ge-
gen unfleißige Lehrlinge mit aller Streuͤge
verfahren wird.
Heidelberg, den 21. Sept. 1852.
Die Direction:
Rummer.
Handelsſchule in Heidelberg,
verbunden mit der Vorbereitungs- und Er-
ziehungs Anſtalt, Winter-Semeſter: Anfang
den A. October.
Die Aufnahme und Prüfung neu eintre-
tender Handelsſchüler findet Freitag, den
LOctober ſtatt, und werden Programme,
welche das Nähere über die betkeffenden
Lehrgegenſtände und Bedingungen enthalten, .
in meiner Wohnung Ludwigsplatz, Lit, A
Nr. 326, gratis abgegeben.
Friedr. Schlöſſing.
Theater in Mannheim.
Sonntag, den 26. September 1852:
Neu einſtudirt:
Die Fremde.
Große Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Jtalie-
niſchen bearbeitet von &. Ellmenreich
Muſik von Bellini.