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Heidelberger Wochenblätter (33) — 1839

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https://doi.org/10.11588/diglit.29903#0449

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Heidclöcrger Wochcublattcr.

>lv. 110. Freitag, den 7. Iuni 1839.

E r e i g n i s s e.

Kar lSrube, 3. Zuni. 19. öffentliche Sitzung
der 2. Kammer / unter dem Vorfftze deS Pröstdenten
Mittermatsr, sodann deS ersten Vizevrästdenten
Duttlingcr. Auf der RrgierungSdank: die Staats-
mintster v. Böckh und Frhr. v. Blittcrödorff, Mi-
nisterialprästdent NebeniuS urrd LegationSrath von
Marschall, etwas später Ministerialprästdent Iolly.
— Der Präsident macht eine Mitthetlung der ersten
Kammer bekannt/ wonach daS G-setz üder die Zoll«
nachläffs auf dem Oberrhein mir Srimmeneinbellig-
angenommen worden ist. Ferncr eine Mittheilung
deS StaatsministcrS der auSwärtigen Angelegenhei-
ten/ wonach die von der franz. Rcgierung mitge-
theilten Kammcrprorokolle der Bibliothek der zwei-
ten Kammer zugestellr worden feyen. — Hierauf
brstieg der Finamminister v. Vöckh die Rednerbühne/
und legte einen Nachtrag zu dem in der 12. Sitzung
porgelegten Gcsctzentwurf/ die Dispssition über die
auf den letzten Zuni 1838 nachgewiesenen Brtrieb-
fondS für die Budgrtperiode 1839 und -4o betr./
vsr. Die TageSsrdnungführte anfdie Diökusston deS
BerichtS dc§ Abg. Mittermaier/ daS ZustimmungS-
recht der Kammer zu dem zwischen den ZollvereinS-
staaten und dem Königreich der Niederlande abge-
schlossenen HandelSvertrag betr. Nachdem der erste
Dizeprästdent Duttlinger den Präsidenrenstuhl ein-
genommen hatte, eröffnete er die DiSkussion so-
gletch über den gsdoppelten Antrag der Kommisston/
welcher wörtiich ss lautet: 1) daß die zur Prüfung
deS Znhalts des mit dem Königreich der Riederlande
abgeschloffenen Vertrags ernannte Kommission vor-
erst darüber Berichr zu erstatten habe, in wie ferne
den in icnem Vertrage enthaltenrn Bestimmunge»/
wodurch die Aollgesetzgebung abgeändcrt wird / die
nachträglrche Genchmigung zu e'theilen sey; 2)
daß erß nach erfolgter Schlußfassung der Ksmmer
über jene Gcnehmigung ein weiterer Bericht von
unS darüber zu erstakten sey, in wie ferne daS Ver-
fahren der SraatSregierung / dte ohne die Zustim-
mung der Kammern den in Frage stehenden Vertrag
ratifizirte/ als gercchtfertigt oder entschuldigt zu
betrachten sey/ und welche Maßregeln in dieser
Hinstcht crgriffen werden sollen. Finanzmintster
v. Byckh: Er habe die Motion des Abg. Mohr,
durch welche die heukige Diskusston bervorgerufen
sey/ von Anfang an für überflüsstg gehalten/ weil
ja die Dorlage der Regirrung über den Zollvertrag
der mit Berathung derselben bcaufrragten Kommift
ston schon selbst Veranlassung gegrben haben würde/
die Saite zu berühren/ welche der Abg. Mohr an-

geschlagen habe; und deshalb hätte avch der vorlie-
gende Kommisstonsbericht ganz zweckmäßtg mit
dem Berichte jener Kommission verbunden werden
können. Der Redncr geht auf einige Bemerkungen
des KommissionSberichts über/ und zwor namentlich
darauf/ daß die Kommision eine Beschwerde wegen
Verlctzungen deS verfaffungsmäßigen Rechteö der
Kammer würde beantragt haben/ wenn nicht von
Seite der Regierung neue Erklärungen gegeben
worden wären; die Erklärungeu der Regicrung
seyen aber keine neuen/ sie seyen bloS deshalb gege-
ben worden/ um Mißverstänbniffe zu beseitigen/
Mißversiändniffe/ hervorgccufen dadurch/ daß in
der Kommission weniger über den niederländtschen
Vcrtrag/ alS über allgemeine Prinzipien gesprochen
worden sey; die Erklärungen seyen aber auch des-
halb nicht nen/ weil früher noch gar keine gegeben
worden; übrigenS halts er (der Minister) stch ver--
pflichtet, die von ihm in drr Kommission vorgetra-
genen Erklärunge«/ und welche der KommisstonSbe-
richt würtlich enthalte/ hiermit ausdrücklich zu de-
stätigen (diese Erklärungen lauten folgendermaßen:
„Der Zweck eines nochmaligen Zusammentritts mit
Ler Kommission der zwetten Rammer/ wclchr zur
Berathung deS von dem Herrn Abgeordneten Mohr
in der 9. Sitzung vom i. Mai 1839 gcstellten An-
tragS/ den Handelsvertrag mit den Niederlanden
betreffend/ niedergesetzt worden ist/ besteht daritt/
die Mjßverständnisse zu bescitigen/ welche sich nach
den unS gewordenen Mittheilungen in Folge der
Form der Vorlage deö VertragS bei dem ersten
Zusammentritt der Regierungskommissäre mit
der obrn bemerkten Kommission ergeben haben.
Jn der Borlage dcs VertragS zur Kenntnißnahme
will eine bloße Notifikation dcssen/ was gcschehen
isi/ erblickt werden / keiir Gegenstanb der Berathung
und Beschlußnahme sür dte Kammer. Zur Gefei'
tigung dicseS Mißverständniffcg wird kS grnügen/
darauf aufmerksam ;u wachcn/ daß die Regierung
der Kammer nichr bloß den Vertrag, wie e.r öffent-
lich verkündet wurde/ sondern auch die zur Publi-
zität nichtgeeigneten Separatartikel vnd daS Gchluß-
prolokoll mittheilte; daß die Regierung ihre Gründe
eröffnete/ welche ste bewogen haben/ den Vertrag
abzuschließen / mit der Erklärung/ sie hoffe, daß
diese Gründe auch die Villigung der Kammer er-
halten würden/ daß die Rede der Regierungskom-
mission / womtt dre Vorlage gemacht wurde, mit
den Worten endigt: »Sie/ hochgeehrte Herrn/ wer-
den diesem Verfahren der Rcgierung Zhre Bcwilli-
gung ntcht versagen".) Aüein/ fuhr der Nedner
der Regterung fort/ auf die auö dtesen Erklärungen
 
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