Hkidelßerger Wochknblätter.
Xo. 122. Montag, den 24. Iuni 1839.
Ereignisse.
KarlSruhe/ 20. Juni. 28. öffentliche Sitzung
der 2. Kammer, unrer dcm Dorsttze deS Pröstdentrn
Mittermaier. Buf der RegierunsiSbank: GtaatS-'
rath und MiniffertalprästLent d. I, NebemuS und
geh. Refrrendär Etchrodt. — Das Prästdrum bringt
zur Kennlniß dcr Kammer, daß Oberpostdireetor
p. Mvllenbee von der Regierung beaufrraqr fty, den
Berhaudlungen über daS Budget der Postverwaltung
anzuwohnen. — Die TageSordnung fuhrre auf
Fortsetzung der DiSkusston über daS Feuerverstche-
rungSgesetz. Zu §. st7 lautendr „8ur pünkllichen
Erfüllung ibrrr Verbindltchkciten in den bezeichnr»
ten Fristen ift 'oie FeuerversichrrungSanstalt ermäch-
tigt, in Ermangelung von Kasscnvorrälhen auS vrr-
gangenen Jahren, jingbare Darkehen aufzunebmen",
wurden mehrere Anträge gestellt: v. Rolleck und
Speyercr wosten ttur Daclehen für ktn Jahr durch
die VersichsrungSkasse aufgenommen wiffen; Bader
deantragt, daß zu jeder Kapilalaufnabme dte Ge«
nehmigung deö Ministeriums deS .ftnnern einzubolen
sey; Kuapp dcanlragt, daß der Anstalt ein Kreöit
bei der Amorrisationskasse eröffnet würde. v. Rot-
tcckS Antrag wurde mir großer Mehrheit angenom-
men. §. st8 lautend: „Die Entschädigungögelder
sind vollständig zu Wiederhersteüung der durch
Fcuer zerstörten oder beschädigten Gebävde zu ver-
wenden. Die Gemeinderärhe sind für den Vollzug
dieser Bestimmung verantwortlich", wurdr in zwei-
facher Weise beanstandet: 1) sollte auSnahmweiss
tine vollständige Vecwendung der EntschädigungS-
kapitalien nachgelaffcn werden können; 2) sollte
keine Verantworrlkchkeit der Gemeindcrälhe auS-
gesprochen wrrden, da sie ktine Gebübren sür diese
Geschäfte beziehen. Der Paragraph wurde in sol-
gender Fassung angenommen ; in dringendcn FällkN
kann daS Ministerium deS Jnncrn mit Berückstch»
tigung dee auf dem Gebäude hastenden VorzugS-
oder UnterpfandSrechte Nacksicht erthcilen. Die
Gemeinderä'the haben auf den Vollzug dteser Be-
ßimmung zu wachen.« § ^9, §0, 61 wurden
aus den Anrrag deö BkrichrerstatterS aus eine spä-
tere Sitzung verschoben, biS daß dte rechtSgrlebrten
Mitglreder der Kommer sich über ihre Zwcifel
näher verständigt hälren, weil sonst eine unver-
hältttißmäßig auSgedehnte Dtskusston und viclleicht
eine unzweckmäßige Beschiußfaffung zu befürchtcn
stehe. Die §§. bchandeln die 2 sehr brdeutendcn
Gegenßände: 1) wte eS bei der Wiederausbauung
der abgebrae-ntcn Gebäude hinsichtlich der Bau-
stellen zu halt-n ist, und 2) auf welche Weise
die auf den abgebrannten Gebäuden, bezichungS-
wcise den Versichcrungskapitülieri ruherrden Rechre
der Dorzugs» urd Uüterpfandgläubiger zu wabren
sind. v. Rotteck unterdrach bei dreser Gelegenheit
die Verhandlungen durch Borlegung eirrer Pe-
tition dre Nedaction der Seeblätter, die Hand-
hüdung der Ceusur betreffend. Der Rcdner be-
merkre dabei, eS cnthalte dre Petition zum Bclege
eirre große Anzahl von Biättenr, worin dle Eensur
mit ihrer Scheere gewüthct habe; namentlich be-
trären diefe Ccnsurstriche Verbandlungen dieser
Kammer; dte Seedlätter, als ern volkStdümlicheS
Blatt, hätten sich befonderS dre Vcrhandlungen
der zweiten Lkamme? zu ihrer dankenswcrthen Auf-
gabe gemacht^ und zwar in rein koustitutionellem,
also gutem Sinne; es sey eine Dcrkümmerung der
Deröffentlichung derselben ein so größereS Unrecht
da sich keine LandtagSzeiturrg mehr, der Censur
wegen, halten konne, daher dem Volke eine der
wenigcn Quellen getrübt werde, auS welchen
eS die Dechandlung-n seiner Vertreter schöpfen
könne, daS Verfahren deS Censors sey höchst
ungeeignet, da derselbe sich ein Urtheil über
Derhandlungen erlaube, an welchen dte Regie-
rung selbst von rhren Bänken auS nichtS zu ta-
deln gefundrn habe: früher scy zwar bcmerkl wor-
den, daß jener Ccnsor vergleichungSweise sein
Lmt milde verwalte, allein er (der Rcdner) könne
nachweisen, daß diese vcrgleichungSwerse Milde
noch immer eine unerträgliche Härte sey. v. Jtzstein
rinterßützte das Gesagte und bemerkte, daß bei
Gelegenbeit der bevorstehenden v. Rotteck'schen Mo-
tion noch MehrereS über dresen Gegenßand gesagt
werden würde. StaatSratb NedeniuS: Dre Petitjon
schetne ihm unstatthaft, denn noch nie sey eine Be-
schwerde gegen die Censur au das Ministerium ge-
langt; er habe ebenfalls gegen die HerauSgabe einer
Landtagszeitung, kratürlrck unrer der gesetzlicheu
Ccnsur, nichtS zu crinnern; am Stchersten künne
dte Kammer sich belfen, wenn sie, wie er brreitS
schon früher bemerkt habe, »hre Protokolle möglichst
schnell veröffenrliche; die Censur der Secblättev
werde übrigrnS auf cine einsichtsvvlle und gerviffen-
hafre Weise gehondhabt. Schaaff: Er könve nicht
glauben, daß dte Beschwerde gcgen die Censur sich
auf Striche auS den Derbandlungen beziehe, wenn
ße keine Räsonnemente rnthalten. Mehrere Stim-
men: AllerdtngS! Aschbach: Selbst auS den Nrde«
Xo. 122. Montag, den 24. Iuni 1839.
Ereignisse.
KarlSruhe/ 20. Juni. 28. öffentliche Sitzung
der 2. Kammer, unrer dcm Dorsttze deS Pröstdentrn
Mittermaier. Buf der RegierunsiSbank: GtaatS-'
rath und MiniffertalprästLent d. I, NebemuS und
geh. Refrrendär Etchrodt. — Das Prästdrum bringt
zur Kennlniß dcr Kammer, daß Oberpostdireetor
p. Mvllenbee von der Regierung beaufrraqr fty, den
Berhaudlungen über daS Budget der Postverwaltung
anzuwohnen. — Die TageSordnung fuhrre auf
Fortsetzung der DiSkusston über daS Feuerverstche-
rungSgesetz. Zu §. st7 lautendr „8ur pünkllichen
Erfüllung ibrrr Verbindltchkciten in den bezeichnr»
ten Fristen ift 'oie FeuerversichrrungSanstalt ermäch-
tigt, in Ermangelung von Kasscnvorrälhen auS vrr-
gangenen Jahren, jingbare Darkehen aufzunebmen",
wurden mehrere Anträge gestellt: v. Rolleck und
Speyercr wosten ttur Daclehen für ktn Jahr durch
die VersichsrungSkasse aufgenommen wiffen; Bader
deantragt, daß zu jeder Kapilalaufnabme dte Ge«
nehmigung deö Ministeriums deS .ftnnern einzubolen
sey; Kuapp dcanlragt, daß der Anstalt ein Kreöit
bei der Amorrisationskasse eröffnet würde. v. Rot-
tcckS Antrag wurde mir großer Mehrheit angenom-
men. §. st8 lautend: „Die Entschädigungögelder
sind vollständig zu Wiederhersteüung der durch
Fcuer zerstörten oder beschädigten Gebävde zu ver-
wenden. Die Gemeinderärhe sind für den Vollzug
dieser Bestimmung verantwortlich", wurdr in zwei-
facher Weise beanstandet: 1) sollte auSnahmweiss
tine vollständige Vecwendung der EntschädigungS-
kapitalien nachgelaffcn werden können; 2) sollte
keine Verantworrlkchkeit der Gemeindcrälhe auS-
gesprochen wrrden, da sie ktine Gebübren sür diese
Geschäfte beziehen. Der Paragraph wurde in sol-
gender Fassung angenommen ; in dringendcn FällkN
kann daS Ministerium deS Jnncrn mit Berückstch»
tigung dee auf dem Gebäude hastenden VorzugS-
oder UnterpfandSrechte Nacksicht erthcilen. Die
Gemeinderä'the haben auf den Vollzug dteser Be-
ßimmung zu wachen.« § ^9, §0, 61 wurden
aus den Anrrag deö BkrichrerstatterS aus eine spä-
tere Sitzung verschoben, biS daß dte rechtSgrlebrten
Mitglreder der Kommer sich über ihre Zwcifel
näher verständigt hälren, weil sonst eine unver-
hältttißmäßig auSgedehnte Dtskusston und viclleicht
eine unzweckmäßige Beschiußfaffung zu befürchtcn
stehe. Die §§. bchandeln die 2 sehr brdeutendcn
Gegenßände: 1) wte eS bei der Wiederausbauung
der abgebrae-ntcn Gebäude hinsichtlich der Bau-
stellen zu halt-n ist, und 2) auf welche Weise
die auf den abgebrannten Gebäuden, bezichungS-
wcise den Versichcrungskapitülieri ruherrden Rechre
der Dorzugs» urd Uüterpfandgläubiger zu wabren
sind. v. Rotteck unterdrach bei dreser Gelegenheit
die Verhandlungen durch Borlegung eirrer Pe-
tition dre Nedaction der Seeblätter, die Hand-
hüdung der Ceusur betreffend. Der Rcdner be-
merkre dabei, eS cnthalte dre Petition zum Bclege
eirre große Anzahl von Biättenr, worin dle Eensur
mit ihrer Scheere gewüthct habe; namentlich be-
trären diefe Ccnsurstriche Verbandlungen dieser
Kammer; dte Seedlätter, als ern volkStdümlicheS
Blatt, hätten sich befonderS dre Vcrhandlungen
der zweiten Lkamme? zu ihrer dankenswcrthen Auf-
gabe gemacht^ und zwar in rein koustitutionellem,
also gutem Sinne; es sey eine Dcrkümmerung der
Deröffentlichung derselben ein so größereS Unrecht
da sich keine LandtagSzeiturrg mehr, der Censur
wegen, halten konne, daher dem Volke eine der
wenigcn Quellen getrübt werde, auS welchen
eS die Dechandlung-n seiner Vertreter schöpfen
könne, daS Verfahren deS Censors sey höchst
ungeeignet, da derselbe sich ein Urtheil über
Derhandlungen erlaube, an welchen dte Regie-
rung selbst von rhren Bänken auS nichtS zu ta-
deln gefundrn habe: früher scy zwar bcmerkl wor-
den, daß jener Ccnsor vergleichungSweise sein
Lmt milde verwalte, allein er (der Rcdner) könne
nachweisen, daß diese vcrgleichungSwerse Milde
noch immer eine unerträgliche Härte sey. v. Jtzstein
rinterßützte das Gesagte und bemerkte, daß bei
Gelegenbeit der bevorstehenden v. Rotteck'schen Mo-
tion noch MehrereS über dresen Gegenßand gesagt
werden würde. StaatSratb NedeniuS: Dre Petitjon
schetne ihm unstatthaft, denn noch nie sey eine Be-
schwerde gegen die Censur au das Ministerium ge-
langt; er habe ebenfalls gegen die HerauSgabe einer
Landtagszeitung, kratürlrck unrer der gesetzlicheu
Ccnsur, nichtS zu crinnern; am Stchersten künne
dte Kammer sich belfen, wenn sie, wie er brreitS
schon früher bemerkt habe, »hre Protokolle möglichst
schnell veröffenrliche; die Censur der Secblättev
werde übrigrnS auf cine einsichtsvvlle und gerviffen-
hafre Weise gehondhabt. Schaaff: Er könve nicht
glauben, daß dte Beschwerde gcgen die Censur sich
auf Striche auS den Derbandlungen beziehe, wenn
ße keine Räsonnemente rnthalten. Mehrere Stim-
men: AllerdtngS! Aschbach: Selbst auS den Nrde«