Hetdclbergcr Wochenblättcr.
Xo. 139. Mittwoch, den17. Juli 1839.
Ereignisse.
Karlsruhe, 15. Iu!i. Fortsetzung und Schluß
deS BerichtS über die Verhandsungen in der
5y. öffentl. Sitzung dcr 2. Kammer vom n.
d. Die Tagesordnung führte auf dix Diökussion
deö Verichtö deS Abg. Mittermaier übcr den Ge-
setzeurwmf, die Apanagen bcrr. Nachdem der 1.
Vizeprasident Duttlinger den Präsidentenstuhl ein-
genornmen hatte, cntwickclte in der allgemeinen
Diökussion der Abg. v. Itzstein zuvörderst die Mo°
live, welche ihn bei der Abstimmung leiten würden,
wie das ganze Dolk, so scy auch er durchdrungcn von
dcr unbegränzten Verehrung fur die großh. Familie,
und halre cs daher für cine heilige Pflicht, zu de-
rcn standesmäßigcr Apanagirung mitzuwirkcn; da
jcdoch aus ui'.zurcichenden Gründen von den im
Iahr 1331 vorgeschtagcnen Dotationcn abgewichen
worden, und insbesondere die Apanagcn für die
nachgeborcnen Prinzen der entferntcrn Grade im
Verhältniß zu den Kräflen dcs Landes zu hoch gc-
griffcn seycn, so werde er zwar für einzelne des
Gesetzes stiinmen, über daö ganze Gesctz aber sich
der Abstimmung enchalten. Der Nedner schließt
mit einer Verwahrung gegen das von der Negie-
rung und besonders von einem Nedner dcr i. Kam-
mcr gcltcnd gemachte Prinzip, daß die Domänen
Privateigcnthum des großh. Haufes seyen und aus
diescu dic Apanagcu geschöpft würden; der tz. 5y
der Verfaffungsurkunde cnthaltc in dieser Veziehung
eine historische Uuwahrheit. Aehnlichc Verwahrun-
gen iu Bezichuug auf den letzten Punkt legten wei-
ter ein die Abg. Wclcker, v. Nottcck und Weller,
letzterer unter Bezug auf dcn Grundsatz des deut-
schen Staatsrechrs, wonach vorzugsweise auf den
Domänen die Bestrcitung der Landesbedürfniffe
geruhr habe; die Ncdner erklärten sich übrigens
mir dem Gesetze selbft cinverstandcn. Hiergegen
bemcrkten die Nedner der Ncgierung, Staatsmini-
ster v. Blittersdorff und Legarionsrach v. Marschall,
daß sich dic Ncgierung an den klaren Worclaut deö
tz. 5y der Verfaffungsurkunde halte, wonach je-
denfalls vcrfaffungsmäßig ber Grunvsatz feftstehe,
daß die Zlvillijte unb die Apanageu auf die Domä-
nen radizirt seyen, deren Errrag also vorzugsweise
hicrfür, und nur der Ueberschuß zu Beftreicuug
der Staatsbedürfniffe zu verwenden sey. Nachdcm
noch der Abg. Mcrk über den Entwurf im Allge-
meinen und der Abg. Berichterftatter bezüglich auf
die Einwendung deö Abg. v. Itzstein cinige Bemer-
kungen gemacht hatten, wurde zur besondern Diö-
kufsion übergcgangen, jedoch überall kein von den
Kommissionsanträgcn abweichender Antrag geftellt,
und nur von dcm Abg. Welcker zu tz. 27 bemerkt,
daß er auf die Fixirung eincs Maximums, welches
eintretenden Falls mir Zustimmung der Stände
vorauvstchklich werde überschritten werden, keincn
besondern Werth lege, vielmehr cine Kombination
des Systcms der personlichen Apanagirung mit dem
Vererbungssystcm vvrgezogen hätte. Das Gesetz
wurde sofort lnittclft namentlicher Abstimmung
einstimmig angenommcn (mit Ausnahme des Abg.
v. Itzstein, wclcher sich der Abstimmung enthiclr).
Im Ganzen enhälr der Gesetzentwurf nunmehr im
tz. 27 cine wesentlichc Abweichung von der Vorlage,
wie sie sich nach den Beschlüffen der 1. Kammcr
gestaltet hattc; es svll nämlich die Gesammtsumme
der nach diesem Gcsctze zu leistenden Apanagen u. s.
w. vicrmalhunderttauscnd Gulden nicht übersteigen.
Karlsruhe, 15. Iuli. üi. öffentliche Sitzung
dcr 2. Kammer unter dcm Vorsitze des Präsidentcn
Mittermaier. (Schluß.) Es folgtc nun die Dis-
kussion dcs Berichtö deS Abg. Platz über den Vor-
anschlag des Aufwandes sür daö Ministerium des
Iunern unter Tir. X-XIH in in dcn Finanzjahren
165Y und l8üo, und zwar: I. Unterrichtswescn.
i) Akadcmischcr Untcrricht. Universität Hei-
Lelberg. Der Verichterstatter weiSt auf ein Recht
Ler Universität Heidelbcrg hin, Lie Leichen Ler
SelbstmörLer oLer aber stait Lerselben eme beftimwte
Ablösungssumrne ftir Lie Anatomie zu erhaltm,
unL beantragt einen Wunsch auf Aufhebung Lie-
ser Bestimmuug. Es sprachen sich über Len Ge-
genstanL auöführlich auö: die Abgg. Baumgärtner,
Pofselt, Christ, Jörgcr, v. Rottcck, Merk, Buß,
Kröll, Sander, v. Jtzstein, Aschbach, Tresurt,
VaLer und Welcker; Ler Antrag wurde mit Stim-
menmehrheit angenomrnen. Der Abg. Bekk be-
nrerktc, Laß in neuesier Zeit, Lem Vernehmen
nach, hier und La Len SelbstmvrLern ein ehrliches
Vegräbniß versagt worden sey, worauf Ler Mini-
stertalpräsiLent Leä Jnnern erwiLerte, Laß Lurch-
aus keine derartige Verordnung erlasscn worden,
er Leßhalb auch nicht glauben könne, Laß ein sol-
cher Unfug vorkomme. Durch Len Abg. Chrift
wurLe wegen der Vakatur Der philosopbischen Lehr-
kanzlei in HeiLelderg eine lange Diskussion her-
vorgerufen, unL am Schlusse Lerselben Ler Wuusch
LeS Kommissionberichts auf WieLerbesetzung die-
ser Profeffur angenommen. Der Abg. Knapp wrist
Xo. 139. Mittwoch, den17. Juli 1839.
Ereignisse.
Karlsruhe, 15. Iu!i. Fortsetzung und Schluß
deS BerichtS über die Verhandsungen in der
5y. öffentl. Sitzung dcr 2. Kammer vom n.
d. Die Tagesordnung führte auf dix Diökussion
deö Verichtö deS Abg. Mittermaier übcr den Ge-
setzeurwmf, die Apanagen bcrr. Nachdem der 1.
Vizeprasident Duttlinger den Präsidentenstuhl ein-
genornmen hatte, cntwickclte in der allgemeinen
Diökussion der Abg. v. Itzstein zuvörderst die Mo°
live, welche ihn bei der Abstimmung leiten würden,
wie das ganze Dolk, so scy auch er durchdrungcn von
dcr unbegränzten Verehrung fur die großh. Familie,
und halre cs daher für cine heilige Pflicht, zu de-
rcn standesmäßigcr Apanagirung mitzuwirkcn; da
jcdoch aus ui'.zurcichenden Gründen von den im
Iahr 1331 vorgeschtagcnen Dotationcn abgewichen
worden, und insbesondere die Apanagcn für die
nachgeborcnen Prinzen der entferntcrn Grade im
Verhältniß zu den Kräflen dcs Landes zu hoch gc-
griffcn seycn, so werde er zwar für einzelne des
Gesetzes stiinmen, über daö ganze Gesctz aber sich
der Abstimmung enchalten. Der Nedner schließt
mit einer Verwahrung gegen das von der Negie-
rung und besonders von einem Nedner dcr i. Kam-
mcr gcltcnd gemachte Prinzip, daß die Domänen
Privateigcnthum des großh. Haufes seyen und aus
diescu dic Apanagcu geschöpft würden; der tz. 5y
der Verfaffungsurkunde cnthaltc in dieser Veziehung
eine historische Uuwahrheit. Aehnlichc Verwahrun-
gen iu Bezichuug auf den letzten Punkt legten wei-
ter ein die Abg. Wclcker, v. Nottcck und Weller,
letzterer unter Bezug auf dcn Grundsatz des deut-
schen Staatsrechrs, wonach vorzugsweise auf den
Domänen die Bestrcitung der Landesbedürfniffe
geruhr habe; die Ncdner erklärten sich übrigens
mir dem Gesetze selbft cinverstandcn. Hiergegen
bemcrkten die Nedner der Ncgierung, Staatsmini-
ster v. Blittersdorff und Legarionsrach v. Marschall,
daß sich dic Ncgierung an den klaren Worclaut deö
tz. 5y der Verfaffungsurkunde halte, wonach je-
denfalls vcrfaffungsmäßig ber Grunvsatz feftstehe,
daß die Zlvillijte unb die Apanageu auf die Domä-
nen radizirt seyen, deren Errrag also vorzugsweise
hicrfür, und nur der Ueberschuß zu Beftreicuug
der Staatsbedürfniffe zu verwenden sey. Nachdcm
noch der Abg. Mcrk über den Entwurf im Allge-
meinen und der Abg. Berichterftatter bezüglich auf
die Einwendung deö Abg. v. Itzstein cinige Bemer-
kungen gemacht hatten, wurde zur besondern Diö-
kufsion übergcgangen, jedoch überall kein von den
Kommissionsanträgcn abweichender Antrag geftellt,
und nur von dcm Abg. Welcker zu tz. 27 bemerkt,
daß er auf die Fixirung eincs Maximums, welches
eintretenden Falls mir Zustimmung der Stände
vorauvstchklich werde überschritten werden, keincn
besondern Werth lege, vielmehr cine Kombination
des Systcms der personlichen Apanagirung mit dem
Vererbungssystcm vvrgezogen hätte. Das Gesetz
wurde sofort lnittclft namentlicher Abstimmung
einstimmig angenommcn (mit Ausnahme des Abg.
v. Itzstein, wclcher sich der Abstimmung enthiclr).
Im Ganzen enhälr der Gesetzentwurf nunmehr im
tz. 27 cine wesentlichc Abweichung von der Vorlage,
wie sie sich nach den Beschlüffen der 1. Kammcr
gestaltet hattc; es svll nämlich die Gesammtsumme
der nach diesem Gcsctze zu leistenden Apanagen u. s.
w. vicrmalhunderttauscnd Gulden nicht übersteigen.
Karlsruhe, 15. Iuli. üi. öffentliche Sitzung
dcr 2. Kammer unter dcm Vorsitze des Präsidentcn
Mittermaier. (Schluß.) Es folgtc nun die Dis-
kussion dcs Berichtö deS Abg. Platz über den Vor-
anschlag des Aufwandes sür daö Ministerium des
Iunern unter Tir. X-XIH in in dcn Finanzjahren
165Y und l8üo, und zwar: I. Unterrichtswescn.
i) Akadcmischcr Untcrricht. Universität Hei-
Lelberg. Der Verichterstatter weiSt auf ein Recht
Ler Universität Heidelbcrg hin, Lie Leichen Ler
SelbstmörLer oLer aber stait Lerselben eme beftimwte
Ablösungssumrne ftir Lie Anatomie zu erhaltm,
unL beantragt einen Wunsch auf Aufhebung Lie-
ser Bestimmuug. Es sprachen sich über Len Ge-
genstanL auöführlich auö: die Abgg. Baumgärtner,
Pofselt, Christ, Jörgcr, v. Rottcck, Merk, Buß,
Kröll, Sander, v. Jtzstein, Aschbach, Tresurt,
VaLer und Welcker; Ler Antrag wurde mit Stim-
menmehrheit angenomrnen. Der Abg. Bekk be-
nrerktc, Laß in neuesier Zeit, Lem Vernehmen
nach, hier und La Len SelbstmvrLern ein ehrliches
Vegräbniß versagt worden sey, worauf Ler Mini-
stertalpräsiLent Leä Jnnern erwiLerte, Laß Lurch-
aus keine derartige Verordnung erlasscn worden,
er Leßhalb auch nicht glauben könne, Laß ein sol-
cher Unfug vorkomme. Durch Len Abg. Chrift
wurLe wegen der Vakatur Der philosopbischen Lehr-
kanzlei in HeiLelderg eine lange Diskussion her-
vorgerufen, unL am Schlusse Lerselben Ler Wuusch
LeS Kommissionberichts auf WieLerbesetzung die-
ser Profeffur angenommen. Der Abg. Knapp wrist