Dmiiont, de l'Organisation judictaire.
121
sie sich daher auch stets und seihst noch jetzt mit allen
Kräften gewehrt haben. Im übrigen gründet sich Bent-
hams Justiz- und Rechts-Philosophie nicht, wie Rous-
seau's poiitische Verfassungs-Ideen, auf Sach-Unkennt-
nifs, sondern gerade auf sehr genaue Sachkenntnis,
wenigstens in Beziehung auf England, und niemand hat
den Engländern wohl deutlicher die Mängel ihrer
Justizverfassung' und Strafgesetze auseinandergesetzt,
wie ^r. Das Nähere hierüber weiter unten.
Von den gedachten Werken Benthams, durch Herrn
Dumont ins Puhticum befördert, hat nun bereits Za-
chariä den t/wU' des p/ eMccs jMd/cdJ/'cs in der kriti-
schen Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzge-
bung des Auslandes 1. c. im Auszuge mitgetheilt und
kritisirt. Ref. will hier ein Gleiches in Beziehung auf
das rubricirte Werk thun.
I. De /MdJembe.
In dem Vorworte sagt der Herausgeber, dalk
dieser Abhandlung hauptsächlich ein Werk Benthams
zum Grunde liege, welches derselbe im Jahr 1791. aus-
nahmsweise selbst he:ausgab, und zwar um mittelst
desselben den Gesetzentwurf, welcher von einer Co-
mite der französischen co723?dMM7de im Jahr
1790. zur Verbesserung d. li. hier gänzlichen Umbildung
der bisherigen französischen Justizverfassung, abgefalst
worden war, anzufechten, denn Bentham, der sich
vom ersten Augenblick an für alle Reformen , welche die
französische Revolution gebahr, höchst lebhaft interes-
sirte, fand diesen Gesetzentwurf durchaus ungenügend
und, mit vielen anderen auf dem Continente glaubend,
„wer jetzt für Frankreich arbeite, arbeite für das ganze
Menschengeschlecht," kritisirte er sofort diesen Entwurf
Artikel für Artikel , hoffend , durch diese Kritik den
Discussionen selbst noch zuvorzukommen und sein Sy-
stem adoptirt zu sehen. Schon damals war nun Dumont
Benthams literarischer Geburtshelfer, und iiefs zu dem
121
sie sich daher auch stets und seihst noch jetzt mit allen
Kräften gewehrt haben. Im übrigen gründet sich Bent-
hams Justiz- und Rechts-Philosophie nicht, wie Rous-
seau's poiitische Verfassungs-Ideen, auf Sach-Unkennt-
nifs, sondern gerade auf sehr genaue Sachkenntnis,
wenigstens in Beziehung auf England, und niemand hat
den Engländern wohl deutlicher die Mängel ihrer
Justizverfassung' und Strafgesetze auseinandergesetzt,
wie ^r. Das Nähere hierüber weiter unten.
Von den gedachten Werken Benthams, durch Herrn
Dumont ins Puhticum befördert, hat nun bereits Za-
chariä den t/wU' des p/ eMccs jMd/cdJ/'cs in der kriti-
schen Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzge-
bung des Auslandes 1. c. im Auszuge mitgetheilt und
kritisirt. Ref. will hier ein Gleiches in Beziehung auf
das rubricirte Werk thun.
I. De /MdJembe.
In dem Vorworte sagt der Herausgeber, dalk
dieser Abhandlung hauptsächlich ein Werk Benthams
zum Grunde liege, welches derselbe im Jahr 1791. aus-
nahmsweise selbst he:ausgab, und zwar um mittelst
desselben den Gesetzentwurf, welcher von einer Co-
mite der französischen co723?dMM7de im Jahr
1790. zur Verbesserung d. li. hier gänzlichen Umbildung
der bisherigen französischen Justizverfassung, abgefalst
worden war, anzufechten, denn Bentham, der sich
vom ersten Augenblick an für alle Reformen , welche die
französische Revolution gebahr, höchst lebhaft interes-
sirte, fand diesen Gesetzentwurf durchaus ungenügend
und, mit vielen anderen auf dem Continente glaubend,
„wer jetzt für Frankreich arbeite, arbeite für das ganze
Menschengeschlecht," kritisirte er sofort diesen Entwurf
Artikel für Artikel , hoffend , durch diese Kritik den
Discussionen selbst noch zuvorzukommen und sein Sy-
stem adoptirt zu sehen. Schon damals war nun Dumont
Benthams literarischer Geburtshelfer, und iiefs zu dem