Schmidt von Lübeck, über Caspar Hauser. 647
Anschein, als red# Origenes der stellvertretenden Ge-
nugtuung das Wort, und verbinde damit den Sinn, den
ihr die Uebersetzung Luthers giebt; aber unser Verf. be-
streitet auch dieses, wie man S. 152. nachsehen kann,
hauptsächüch dadurch, dafs dieser Kirchenlehrer sich
sonst einer grofsen Inconsequenz würde schuldig gemacht
haben. Wir referiren dieses, ohne dafs wir uns übri-
gens einUrthei! erlauben dürfen; sonst würden wir auch
wegen der Bedeutung von vnfp in einigen neutestam.
Steilen noch einiges Bedenken äufsern. Das möchten wir
auch wohl über die Folgerung aus einer Stelle des No-
vatianus, die der Verf. S. 161. macht: „Alan hielt
also damals noch wie zu Irenaus Zeiten den leiblichen
Tod nicht für eine Strafe der Sünde, also auch den Tod
Christi an und für sich nicht für eine Strafe."
Dem aufmerksamen Leser wird es übrigens nicht
entgehen, wie diese Studien in die erste Zeit des Chri-
stenthums zurückversetzend auch den Forscher selbst be-
lohnen, weil sie der evangelische Geist belebt. Diesem,
nicht dem Zeitgeiste, huldigt der würdige Geistliche,
und so steht er auch mit wissenschaftlicher Thätigkeit
im Dienste dessen, der uns wahrhaft frei macht.
N C A W Ct 7* 3.
Letter Caspar Hauser von ScAmt^t von LnAecA, Aontgt. PäntscAent
JnsttzratAe and Httter vom OanneArog* :n ^Ittona. ^4ttona Ae: .Kart
v4ae. 1831. d n. 20 Setten gr. 8.
Diese kleine Schrift betrifft weit mehr den Unbe-
kannten, „bei welchem Caspar Hauser vor seiner An-
kunft in Nürnberg immer gewesen war," als den C. H.
selbst. Sie zerfällt in zwei Abschnitte, welche jedoch
weder durch Ueberschriften, noch durch Zahlen be-
zeichnet sind. — Im ersten Abschnitte (S. I — 5),
Anschein, als red# Origenes der stellvertretenden Ge-
nugtuung das Wort, und verbinde damit den Sinn, den
ihr die Uebersetzung Luthers giebt; aber unser Verf. be-
streitet auch dieses, wie man S. 152. nachsehen kann,
hauptsächüch dadurch, dafs dieser Kirchenlehrer sich
sonst einer grofsen Inconsequenz würde schuldig gemacht
haben. Wir referiren dieses, ohne dafs wir uns übri-
gens einUrthei! erlauben dürfen; sonst würden wir auch
wegen der Bedeutung von vnfp in einigen neutestam.
Steilen noch einiges Bedenken äufsern. Das möchten wir
auch wohl über die Folgerung aus einer Stelle des No-
vatianus, die der Verf. S. 161. macht: „Alan hielt
also damals noch wie zu Irenaus Zeiten den leiblichen
Tod nicht für eine Strafe der Sünde, also auch den Tod
Christi an und für sich nicht für eine Strafe."
Dem aufmerksamen Leser wird es übrigens nicht
entgehen, wie diese Studien in die erste Zeit des Chri-
stenthums zurückversetzend auch den Forscher selbst be-
lohnen, weil sie der evangelische Geist belebt. Diesem,
nicht dem Zeitgeiste, huldigt der würdige Geistliche,
und so steht er auch mit wissenschaftlicher Thätigkeit
im Dienste dessen, der uns wahrhaft frei macht.
N C A W Ct 7* 3.
Letter Caspar Hauser von ScAmt^t von LnAecA, Aontgt. PäntscAent
JnsttzratAe and Httter vom OanneArog* :n ^Ittona. ^4ttona Ae: .Kart
v4ae. 1831. d n. 20 Setten gr. 8.
Diese kleine Schrift betrifft weit mehr den Unbe-
kannten, „bei welchem Caspar Hauser vor seiner An-
kunft in Nürnberg immer gewesen war," als den C. H.
selbst. Sie zerfällt in zwei Abschnitte, welche jedoch
weder durch Ueberschriften, noch durch Zahlen be-
zeichnet sind. — Im ersten Abschnitte (S. I — 5),