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Heidelberger Jahrbücher der Literatur — 25,2.1833

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No. 69
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https://doi.org/10.11588/diglit.34820#0485
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Hartmann, über den Ge^st des Menschen u. s. w.

noi

dies wohl materialistisch erklärt. Oder wenn er die Zu-
stände der Gewöhnung, z. B. beim Erlernen von Fertig-
keiten, wie das Lesen, Clavierspielen u. dgk, wo eine
Reihe von Thätigkeiten nach öfterer Wiederholung, nur
unwiiikührhch, mechanisch aufeinander folgen, aus einer
durch öfteres Zugieichgeschehen bewirkten physischen,
organischen Verbindung der verschiedenen dafür erfor-
derlichen Organthätigkeiten erklärt, so ist dies wieder
materialistisch erklärt. Eine rein psychische Erklärung
dieser Erscheinungen aus der Lebenseinheit a!ler geisti-
gen Thätigkeiten, wonach jede Thätigkeit mehr oder
weniger alle andern mit anregt, und diejenigen zunächst
und am stärksten, welche durch Gleichzeitigkeit oder
Aehnlichkeit mit ihr schon näher zu Einer Lebensthätig-
keit verbunden waren, schlielst jedoch keineswegs eine
Mitwirkung der Nerventhätigkeit aus; nur darf man diese
nicht gleich zu der von Organen machen, so dafs das
Bild der Einbildungskraft erst durch die innere Organ-
empfindung zugeführt würde, die Einbildungskraft also
eigentlich nur eine innere Receptivität, das Einbilden
ein inneres Wahrnehmen wäre; sondern nur so, dafs die
Nerventhätigkeit im Allgemeinen als Bedingung der Thä-
tigkeit der Einbildungskraft gedacht wird, in derselben
Weise, wie jede geistige Thätigkeit, auch die höchste,
als Thätigkeit durch Nerventhätigkeit bedingt ist. Es
genügt daher keineswegs für die Selbstständigkeit der
inneren Natur, wenn der Verf. dann noch einen Theil
der Thätigkeiten der Einbildungskraft und des Gedächt-
nisses, nämlich die willkührliche Affection des innern
Organs, die Aufnahme der Bilder in das Bewufstseyn,
und die Reflexion über die wirkliche Vergangenheit der
Gedächtnifsbilder, der Selbstständigkeit des Geistes be-
wahrt.
Am meisten aber mufs Rec. sich gegen den Verh er-
klären in der Beurtheilung detjenigen Geistesthätigkei-
ten, die er „höhere Erkenntnifsvermögen nennt,
und worunter er Verstand , Urtheilskraft und Vernunft
begreift, womit wir zugleich die Theorie von dem Be-
 
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