Gejief und v. Ehendahl, Geschichte Schwedens. 81
aus seinen Vorgängern zusammengestellt. Er zeigt sich dabei
als einen verständigen and hlaren Mann, der von der Nebelei
der Verkünder der Herrlichkeit des Mittelalters , wie sie es sich
ln Ihren Systemen erschaffen oder in Ihrer poetischen Begeiste-
rung denhen, wie es aber niemals war, eben so weit entfernt
Ist, als von der anmafsenden Beschränhthelt derer, welche das
Leben einer jeden Zelt nur mit dem Maaßstabe der Ihrigen zu
messen pflegen. Er berichtet, wie ln Schweden gegen das
Ende des dreizehnten Jahrhunderts, Feudalismus und Hierarchie
endlich eindrangen, nachdem der Norden, aus dem freilich der
Feudalismus stammte, die drlichendsten Formen der Adelsherr-
schaft vorher standhaft verschmäht hatte. Herr v. Ehendahl
drilcht sich darüber 8. 5y5 folgendermaßen aus: y Gewalt galt
für Recht. Die Herrlichhelt des Europäischen Mittelalters hatte
sich endlich ln einem gewissen Grade bis nach Shandinavien
verpflanzt: schon drückte ein dreifacher Despotismus die arbei-
tende Klasse des Volks, die fast allein alle Lasten trug, der
theokratische, aristokratische und königliche. Man unterwarf sich
dem ersteren, um der Seelen Heil und die ewige Seligkeit zu
verdienen; dem zweiten, weil die Vorrechte des neu gebildeten
Adels durch gewisse Pflichten bedingt waren; dem dritten aus
Nothwendigkeit, weil die menschliche Gesellschaft nicht
ohne Regierung bestehen kann.a Interessanter, als die beiden
Abschnitte über Folkunger und fremde Könige nach der Calma-
rischen Union, ist der Abschnitt (das sechste Capitel) über die
Sturen in Herrn Gejiers Werk. Da ist Zusammenhang und
Bewegung, und die Katastrophe, welche diesen Theil schließt,
das Stockholmer Blutbad durch Christian II, ist sehr gut her-
beigeführt und vortrefflich dargestellt. — Am Ende folgt von
S. 2Ü2 — 3o2 ein Abschnitt über Land und Volk während der
katholischen Zeit. Der Zeitraum scheint uns etwas zu lang, der
Unterschied ist zu bedeutend zwischen den Sitten des dreizehn-
ten und des sechszehnten Jahrhunderts, wenn wir gleich zuge-
ben, daß die CiviUsation in Schweden sehr langsam vorwärts
schritt. Für den Geschäftsmann und den Gesetzgelehrten ist es
anziehend, daß der Verßsser mit so großer Ausführlichkeit von
Gesetz, Gericht und Verwaltung handelt; für die größere Zahl
der Leser wäre eine Andeutung und eine Nach Weisung über die
Bücher, wo man weitere Belehrung findet, hinreichend gewe-
sen , da die ganze schwedische Geschichte von Odin bis Chri-
aus seinen Vorgängern zusammengestellt. Er zeigt sich dabei
als einen verständigen and hlaren Mann, der von der Nebelei
der Verkünder der Herrlichkeit des Mittelalters , wie sie es sich
ln Ihren Systemen erschaffen oder in Ihrer poetischen Begeiste-
rung denhen, wie es aber niemals war, eben so weit entfernt
Ist, als von der anmafsenden Beschränhthelt derer, welche das
Leben einer jeden Zelt nur mit dem Maaßstabe der Ihrigen zu
messen pflegen. Er berichtet, wie ln Schweden gegen das
Ende des dreizehnten Jahrhunderts, Feudalismus und Hierarchie
endlich eindrangen, nachdem der Norden, aus dem freilich der
Feudalismus stammte, die drlichendsten Formen der Adelsherr-
schaft vorher standhaft verschmäht hatte. Herr v. Ehendahl
drilcht sich darüber 8. 5y5 folgendermaßen aus: y Gewalt galt
für Recht. Die Herrlichhelt des Europäischen Mittelalters hatte
sich endlich ln einem gewissen Grade bis nach Shandinavien
verpflanzt: schon drückte ein dreifacher Despotismus die arbei-
tende Klasse des Volks, die fast allein alle Lasten trug, der
theokratische, aristokratische und königliche. Man unterwarf sich
dem ersteren, um der Seelen Heil und die ewige Seligkeit zu
verdienen; dem zweiten, weil die Vorrechte des neu gebildeten
Adels durch gewisse Pflichten bedingt waren; dem dritten aus
Nothwendigkeit, weil die menschliche Gesellschaft nicht
ohne Regierung bestehen kann.a Interessanter, als die beiden
Abschnitte über Folkunger und fremde Könige nach der Calma-
rischen Union, ist der Abschnitt (das sechste Capitel) über die
Sturen in Herrn Gejiers Werk. Da ist Zusammenhang und
Bewegung, und die Katastrophe, welche diesen Theil schließt,
das Stockholmer Blutbad durch Christian II, ist sehr gut her-
beigeführt und vortrefflich dargestellt. — Am Ende folgt von
S. 2Ü2 — 3o2 ein Abschnitt über Land und Volk während der
katholischen Zeit. Der Zeitraum scheint uns etwas zu lang, der
Unterschied ist zu bedeutend zwischen den Sitten des dreizehn-
ten und des sechszehnten Jahrhunderts, wenn wir gleich zuge-
ben, daß die CiviUsation in Schweden sehr langsam vorwärts
schritt. Für den Geschäftsmann und den Gesetzgelehrten ist es
anziehend, daß der Verßsser mit so großer Ausführlichkeit von
Gesetz, Gericht und Verwaltung handelt; für die größere Zahl
der Leser wäre eine Andeutung und eine Nach Weisung über die
Bücher, wo man weitere Belehrung findet, hinreichend gewe-
sen , da die ganze schwedische Geschichte von Odin bis Chri-