94 Aemilius Prohns et Cornelias Nepoi ed. C. L Roth.
geber entzog sich nicht diesem höchst schwierigen Geschäft und
die Abhandlung (De librorum numero et auctoritate Dissertatio),
welche er S. 207ff. nach dem Texte folgen lässt, zeigt, mit wel-
cher grossen Sorgfalt er dabei zu Werke gegangen ist. Die
Folge davon ist, dass in einer seltenen Vollständigkeit, wie sie
kaum hei irgend einem andern alten Autor, von welchem eine
solche ^namhafte Zahl von Codices vorhanden, sich geben lässt,
ein Verzeichniss von Handschriften vorliegt, deren Werth zugleich
mit ziemlicher Sicherheit sich bestimmen lässt, da die nahmhafte-
sten derselben theils vom Herausgeber, theils auf seine Veranlas-
sung durch andere gelehrte Freunde, deren das Vorwort dankbar
gedenkt, näher eingesehen, verglichen und benutzt worden sind.
Dieses Verzeichniss begreift, wenn wir richtig gezählt, nicht we-
niger als sechs und siebenzig Handschriften, von welchen
allein auf Italien zwei und vierzig, auf Deutschland acht,
auf Frankreich neun, auf Spanien sieben (diese freilich nurira
Allgemeinen durch Hänel bekannt), auf Holland vier, eben so
viele auf England, auf Dänemark und die Schweiz je eine Hand-
schrift fallen. Dazu kommt wohl noch ein Dutzend Handschrif-
ten, welche verloren oder doch abhanden gekommen sind, ohne bis
jetzt wieder aufgefunden werden zu können; auch von einer An-
zahl Handschriften, die nie in der Wirklichkeit existirt, sondern blos
von einigen Herausgebern, es sey mit oder ohne Absicht, vorge-
schoben worden sind, ist am Schlüsse die Rede, lieber die ge-
druckten Ausgaben konnte der Herausgeber allerdings nach dem,
was seine Vorgänger, namentlich noch zuletzt Bardili geleistet,
sich kürzer fassen: er hat sich daher auf einige Nachträge und
Bemerkungen beschränkt (S. 248—251.), die wir um so dankbarer
annehmen, als sie einzelne Versehen berichtigen, Anderes ergän-
zen und dergleichen mehr. Aber die Hauptfrage galt nun der
Bestimmung der Handschriften nach ihrem Alter und ihrem Werth
für die Gestaltung des Textes oder vielmehr dessen Zurückfüh-
rung auf seine ursprüngliche und älteste Gestalt. Auffallend ist
es allerdings, wie unter der grossen Anzahl von Handschriften
nur wenige sind, welche über das vierzehnte Jahrhundert zurück-
gehen; zwei derselben fallen ins dreizehnte, eine Woifenbüttler
ins zwölfte; diesem dürfte wrohl auch der leider verlorene Codex
Danielis, welchen Gifanius besass und benutzte, angebört haben.
Wohl aber hat die Vermuthung des Herausgebers, welche die Ge-
sammtzabl der vorhandenen Handschriften auf eine gemeinsame
geber entzog sich nicht diesem höchst schwierigen Geschäft und
die Abhandlung (De librorum numero et auctoritate Dissertatio),
welche er S. 207ff. nach dem Texte folgen lässt, zeigt, mit wel-
cher grossen Sorgfalt er dabei zu Werke gegangen ist. Die
Folge davon ist, dass in einer seltenen Vollständigkeit, wie sie
kaum hei irgend einem andern alten Autor, von welchem eine
solche ^namhafte Zahl von Codices vorhanden, sich geben lässt,
ein Verzeichniss von Handschriften vorliegt, deren Werth zugleich
mit ziemlicher Sicherheit sich bestimmen lässt, da die nahmhafte-
sten derselben theils vom Herausgeber, theils auf seine Veranlas-
sung durch andere gelehrte Freunde, deren das Vorwort dankbar
gedenkt, näher eingesehen, verglichen und benutzt worden sind.
Dieses Verzeichniss begreift, wenn wir richtig gezählt, nicht we-
niger als sechs und siebenzig Handschriften, von welchen
allein auf Italien zwei und vierzig, auf Deutschland acht,
auf Frankreich neun, auf Spanien sieben (diese freilich nurira
Allgemeinen durch Hänel bekannt), auf Holland vier, eben so
viele auf England, auf Dänemark und die Schweiz je eine Hand-
schrift fallen. Dazu kommt wohl noch ein Dutzend Handschrif-
ten, welche verloren oder doch abhanden gekommen sind, ohne bis
jetzt wieder aufgefunden werden zu können; auch von einer An-
zahl Handschriften, die nie in der Wirklichkeit existirt, sondern blos
von einigen Herausgebern, es sey mit oder ohne Absicht, vorge-
schoben worden sind, ist am Schlüsse die Rede, lieber die ge-
druckten Ausgaben konnte der Herausgeber allerdings nach dem,
was seine Vorgänger, namentlich noch zuletzt Bardili geleistet,
sich kürzer fassen: er hat sich daher auf einige Nachträge und
Bemerkungen beschränkt (S. 248—251.), die wir um so dankbarer
annehmen, als sie einzelne Versehen berichtigen, Anderes ergän-
zen und dergleichen mehr. Aber die Hauptfrage galt nun der
Bestimmung der Handschriften nach ihrem Alter und ihrem Werth
für die Gestaltung des Textes oder vielmehr dessen Zurückfüh-
rung auf seine ursprüngliche und älteste Gestalt. Auffallend ist
es allerdings, wie unter der grossen Anzahl von Handschriften
nur wenige sind, welche über das vierzehnte Jahrhundert zurück-
gehen; zwei derselben fallen ins dreizehnte, eine Woifenbüttler
ins zwölfte; diesem dürfte wrohl auch der leider verlorene Codex
Danielis, welchen Gifanius besass und benutzte, angebört haben.
Wohl aber hat die Vermuthung des Herausgebers, welche die Ge-
sammtzabl der vorhandenen Handschriften auf eine gemeinsame