Aman’: Die Wissenschaft der vergk Gesetzgebung.
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Knospe im Relief nach, obwohl sie eigentlich nur ein Abdruck ihrer
Fieder-Blättchen ist. — Im Uebrigen sind die zusammengefalteten
Blättchen wenigstens dreimal so breit gewesen, als die eines auf
gleicher Entfaltungs-Stufe stehenden Dattel-Palme aus dem Gewächs-
hause, und auch noch ansehnlich breiter als an Phoenicites ingens,
welche ebenfalls in der Mollasse vorkommt; ob die Blättchen Mit-
telrippen wie Phoenix besessen, oder wie bei Amesoneuron deren
entbehrten, lässt sich nicht erkennen, daher eine sichere Bestimmung
von Sippe und Art nicht möglich ist.
Zum Vergleiche mit der vorgelegten Versteinerung und zur
Erläuterung wurde ein frisches Dattelpalmen-Blatt gezeigt.
Geschäftliche Mittheilungen.
In der am 6. November 1857 abgehaltenen Wahi wurden alle
Mitglieder des Vereinsvorstandes aufs Neue in ihre bisherigen Stellen
eingesetzt und nahmen sämmtlich die Wahl an. Es geht demnach
die geschäftliche Correspondenz nach wie vor durch den ersten Schrift-
führer Herrn Dr. H. A. Pagenstecher jun., an welchen man
namentlich auch alle Zusendungen von Schriften zu richten bittet.
Da dem Sekretariate nicht überall die geeigneten Addressen andrer
Gesellschaften bekannt waren, wurde bisher die Uebersendung unsrer
Verhandlungen häufig an solche Männer gerichtet, von denen man
wusste, dass sie wenigstens Mitglieder der betreffenden und auf
der Adresse bezeichneten Gesellschaften seien. Sollten hierdurch
den Privaten oder den Gesellschaften Unbequemlichkeiten erwachsen
sein, so ersucht man um gefällige Nachricht.
Die Wissenschaft der vergleichenden Gesetzgebung.
Critica di una scienza delle legislazioni comparale, per E. Amari
da Palermo. Genova 1857.
Die Arbeiten der vergleichenden Wissenschaft haben auf dem
Gebiete der Naturwissenschaften zu nie geahnten Fortschritten ge-
führt und auch für die Anwendung bedeutende Ergebnisse geliefert.
Die Arbeiten vergleichender Gesetzgebung sind erst spätem Ursprungs,
haben aber bald eine solche allgemeine Anerkennung gefunden, dass
es jetzt zum guten Tone gehört, bei jeder Bearbeitung neuer Ge-
setze, oder Berathung darüber auch auf dasjenige Rücksicht zu
nehmen, was in Bezug auf den in Frage stehenden Gegenstand auch
in anderen Ländern geleistet wurde. Wer aber tiefer blickt und mit dem
Studium der Gesetze fremder Völker sich selbst vertraut gemacht,
aus den Quellen geschöpft und die Anwendung der Gesetze
in dem Lande beobachtet hat, bemerkt bald, auf welchen schwa-
Schwachen Grundlagen noch die Benützung der vergleichenden Ge’
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Knospe im Relief nach, obwohl sie eigentlich nur ein Abdruck ihrer
Fieder-Blättchen ist. — Im Uebrigen sind die zusammengefalteten
Blättchen wenigstens dreimal so breit gewesen, als die eines auf
gleicher Entfaltungs-Stufe stehenden Dattel-Palme aus dem Gewächs-
hause, und auch noch ansehnlich breiter als an Phoenicites ingens,
welche ebenfalls in der Mollasse vorkommt; ob die Blättchen Mit-
telrippen wie Phoenix besessen, oder wie bei Amesoneuron deren
entbehrten, lässt sich nicht erkennen, daher eine sichere Bestimmung
von Sippe und Art nicht möglich ist.
Zum Vergleiche mit der vorgelegten Versteinerung und zur
Erläuterung wurde ein frisches Dattelpalmen-Blatt gezeigt.
Geschäftliche Mittheilungen.
In der am 6. November 1857 abgehaltenen Wahi wurden alle
Mitglieder des Vereinsvorstandes aufs Neue in ihre bisherigen Stellen
eingesetzt und nahmen sämmtlich die Wahl an. Es geht demnach
die geschäftliche Correspondenz nach wie vor durch den ersten Schrift-
führer Herrn Dr. H. A. Pagenstecher jun., an welchen man
namentlich auch alle Zusendungen von Schriften zu richten bittet.
Da dem Sekretariate nicht überall die geeigneten Addressen andrer
Gesellschaften bekannt waren, wurde bisher die Uebersendung unsrer
Verhandlungen häufig an solche Männer gerichtet, von denen man
wusste, dass sie wenigstens Mitglieder der betreffenden und auf
der Adresse bezeichneten Gesellschaften seien. Sollten hierdurch
den Privaten oder den Gesellschaften Unbequemlichkeiten erwachsen
sein, so ersucht man um gefällige Nachricht.
Die Wissenschaft der vergleichenden Gesetzgebung.
Critica di una scienza delle legislazioni comparale, per E. Amari
da Palermo. Genova 1857.
Die Arbeiten der vergleichenden Wissenschaft haben auf dem
Gebiete der Naturwissenschaften zu nie geahnten Fortschritten ge-
führt und auch für die Anwendung bedeutende Ergebnisse geliefert.
Die Arbeiten vergleichender Gesetzgebung sind erst spätem Ursprungs,
haben aber bald eine solche allgemeine Anerkennung gefunden, dass
es jetzt zum guten Tone gehört, bei jeder Bearbeitung neuer Ge-
setze, oder Berathung darüber auch auf dasjenige Rücksicht zu
nehmen, was in Bezug auf den in Frage stehenden Gegenstand auch
in anderen Ländern geleistet wurde. Wer aber tiefer blickt und mit dem
Studium der Gesetze fremder Völker sich selbst vertraut gemacht,
aus den Quellen geschöpft und die Anwendung der Gesetze
in dem Lande beobachtet hat, bemerkt bald, auf welchen schwa-
Schwachen Grundlagen noch die Benützung der vergleichenden Ge’