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Heidelberger Zeitung — 1866 (Juli bis Dezember)

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Nr. 231-256 Oktober
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https://doi.org/10.11588/diglit.2833#0403
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Mlage M Heidelt»erger Mtung.

M 2ät8 Sonntag, -en 21 Oetober 18««.

Lesterreichisch-itallenischer Friedens- ^
Bertrag.

der AuSwechSlung der Natification deS gegenwärligen
VertragS soll Friede und Freundschaft sein zwischen Sr.
M^j. ^d^i Kö^nig vo^ Jt^lieii 1^11^Sr^ Ma^dem^Ka 1 s

nach den Formm, welche in dem"französisch-österreich'i-
schen Vertrag vom 24. August festgesetzt sind. Die
Gränzen der an Jtalie^u abgelreleiieii vei^eiiaiiisäM ^o-

Terrain ^in möglichst kurzer Zeit festzustellen. Die noch
krasl des Waffeiistillstandes vom 12. August von den
k. k. Truppen besetzten Territorien werdcn von denselben
^ch der^ Ralifica^ion deS Iriedens ^geräumt, und^diese

den Schuld auf sich, welche auf 35 Mill. Gulden C.-M.

Activvermögen von 3V, Mill. Gulden und seinem Pas-
sivvermögen von 66 Mill. Gulden. Die Regierung deü
K^nigS^von Jtalien^ succedirl in de 11 e ^te 11^und^ V^-

Kafini^eS ^ombaräo- Veoeto bezahlt wurden. Die
Regierung deS Königs von Jtalien erkennt an und be-
stätigt die von der österr. Regierung in dem abgetrete-

allen Verfügungen und für ihre ganze Dauer. Vom
Tage des AuStausches der Rattficationen trilt die ital.
Regierung in aüe Rechte und Lasten ^eiu,^ welche die

auf neue und weilere Vereinbarungen wird sür diese
Linien der Höhepuilkt der Erträgnisse der beiden Netze,
nördlich und südlich der Alpen, zur Bcrechnung des
BruttoertrageS ctngenommen. auf welchen sich die Ga-
rantie per Kilomeier auf 3000 Lirc ergibt. Eine Spe-
cialcommission zwischen den contrahirendcn Theilen wird
unter Theilnahme der Eisenbahngesellschaft ohne Vor-
behalt der Zeil und nach voller Freiheit der Theile die
Art und Weise regeln, um die beiden Eisenbahnnetze
der Alpen, ^Süd Nord, zu^trennen. Die l^mba^d.-

srci, ihre unbewEllichen Besitzlhümer im lomb.-v^enetian.
Gebiet beizubehalten. DaS gleiche Recht steht den Ve-
iM^ den ander^ Kais^

üon des gegeiiwärtigen VerlragcS auß«:halb deS österr.
StaateS befinden. Die Venetiancr, welche sich in der
österr. Armee befinden, werden nnverzüglich vom Dienst
befreit und nach Hause geschickt. ES versteht sich, datz
diejcnigen, welche crklären, im Dienst Sr. k. k- Maj.
verbleiben zn wollen, weder an ihrer Person, noch an
ihrem Eigenthum belästigt werden. Die nämlichen Ga-
rantien sind den Civilbeamten gewährt, welche, auS dem
abgelretenen Gebiet gebürtig. 'die Absicht haben, ihre
Funclionen beizubehalten, die sie im Dienst Oesterreichs
in^ Haben. ^Civil- uni^ Militärpensionen, welche regel-

Administration und Civiljustiz, daS abgetretene Gebiet
betreffend, enthalten, sowie die Kunstgegenstände, dic I
dazu gehören und fich in den Archiven des Kaiserthum«

König von Jtalien und dem Kaiser von Oesterreich
werden in Allem beslätigt, welchem der gegeuwärtige
Ver^

tora^polizei. Eine Convenlion zur Regelun^ der^Matz-
Unlerdessen 'bleibt der Vertrag vom 22. Novbr. 1851

Deutschland
Sruttgart, 16. Oct. Der PrSsident er-
Lffnete die heutige Sitzung der Abgeordneten-
kammer mit der Nachricht, daß die Dcpntation
zur Ucbcrreichnng der Adresse gcstcrn von dem
König in Friedrichshafen gnädigst empfangen
worden sei. Dcr König habc erwiedert: ,Jch
danke Jhnen fnr den offenen Ausdrnck Jhrer
Gesinnungen; cS ist auch Jhnen nicht entgan-
gen, daß nnmittelbar nach dem Umsturz gcschicht-
tichcr Berhältniffe Württemberg mit der Stel-
lung, welche es in Dcutschland uehmen will,
der Entwicklnng dcr neuen Gestaltungen zn fol-
gen hat. Wcnn uach dem blutigen Kampfe
i» Deutschland der Geist aufrichtiger Versöh-
nung zur Hcrrschaft gelangt, dan» dnrfen wir
hoffen, daß zum Wohle Europa'S und feiner
Gestttung sich unfere nationale Jdee verwirk-
liche. Zhre Wünschc sür die inneren Einrich-
tungen unseres Vaterlandes werden nnn Ge-
genstand meiner jorgfältigstcn Prüfung sein.
Wie Sic aus den Erklärungen MeineS Mini-
stcriumS cutnommen haben, sind die erfordcr-
lichen Einlcitungen hicrzn, uamcntlich zur Re-
vision der Verfaffnng, bereits getroffen." —
Dic TageSordnung führt auf den Bcricht der
Fünszchnercommisston über einige Petitionen,
betr. die Unterjuchnng d-r Urjachen, wclche die
Unfälle des 8. deutscheu BundeSarmcecorpS und
»amentlich der württembergischcn Division her-
bcigesührt haben. Rcferent Schott. Der Be-
richt sucht nachzuweise», daß die Sffcntliche Mei-
nung, und auch daS öffentliche Jutereffe mit
Nothwendigkcit erheischen, daß die Ursachen deS
unglücklichen FeldzugS nicht in Stillschweigen
begraben odcr doch erst dcr jpäteren Gejchicht-
jchreibnng zum Ausfinden überlasseu werden,
und daß man wcnigstenS den Versuch einer
cingchcnden Rccherche mache. Daher der ein-
stimmige Antrag:

^ „Die eingt^omincnen de^Sla^kerrgie-

er in Vcrlegcnhcit wäre in Hinsicht auf scine Pcrson,
was seine selbststLndige Führung belreffe, nach allen

Fchler beqangen, so seien eS ReflcxionSfehler, welche
nicht strafbar seien. Was speciell daS Verhallen der
württemb. Felddivision detreffe, so sei zn bemerken, daß

und Unterlaffungen der württemb. Division liege nichts,
was auf deu Gang des Ganzen hätle Einflutz habeu
können. Wenn Truppen zum ersten Mal iu'S Feuer
kommen, so seien Mitzgriffe unvermeidlich, unter diesen
Umstäudeu dürfte die Kritik nicht zu strenge sein. Man
solle die Kritik der Geschichte überlassen; derjenige, wel-
cher im Einzelnen eine Schuld begangen haben^nöste,

seine Persvn erkenne seine Verautwortlichkeit im vollsten
Maße an, nehme fie auf sich, und er fei bereit, derselben
in jedem Augenblicke aerecht zu werden.

Nägele: DaS Volk habe diesen Bruderkrieg verab-
scheuk, nachdem aber Preußen den Krieg vom Zaune
herabgerissen habe, da habe jeder die Verpflichtung ge-
fühlt, datz man mannhaft einstehen und den Krieg mit
Ernst führen werde, da habe man erwarten dürfeu, datz
man wohl vorbereitet zum Krieg sein werde. DaS Volk
habe sich aber in dieser VorauSsetzung gründlich ge-
täuscht. Die Mitzstimmung sei noch erhöht worden durch
die Berichte der Soldaten über die Kriegführung. Es
habe an einer planmäßigen, einheitlichen Führung ge-
fehlt. Auch habe es unangenehm bei'ührt, daß ein Prinz
deS königl. HauseS auf Seile der Gegner gestanden ser.
Einen peinlichen Eindruck habe es nachher auch gemacht,
daß man dem gemeinen Mann Abzüge an der Löhnung
gemacht habe, während man nach Oben die Verinil-
wortlichkeit nicht so scrupulös durchgeführt habe. Die
Regierung sei verpflichtei, eine Untersuchung einzuleiten
und eine offene Darlegung zu geben.

Minister v. Varnbüler: Es sei natürlich, daß die
Prinzen des königl. Hauses ihre Lausbahn auch ciußer-
halb deS Laudes suchen. Wenn nun eiu königl. Prrnz
sein ganzes Lebeu in einer fremden Armee während des
FriedenS zugebracht habe, ob es möglich sei, daß derselbe
während des Krieges aus dieser Armee trete? Man
habe hier in Stuttgart die Sache reiflich erwogen, und
es sei ausgesprocheu worden. datz dieser Prinz uuter
keinen Umständen gegen württ. Truppeu solle kämpfen
dürsen; aber die Zumuthung, gaitz auSzutreteu aus
seinen bisherigen Dienstverhältnifien, habe man ihm
nichl machen können. . .

Der Referent Schott sagt, wenn der KriegSminister
offen erklärt hätte, es seien Fehler vorgekommen, auch
bei der württembergischen Kciegführu^g^so^hälw ^er,

worden, sei er^genöthigt, der Sache etwas näher zu
treten. Der Referent hebt sofort einige wenige Punkte
Hervor, welche allgemein bekaun^ geworden^: riicht recht-

man denn nicht bei Zeiten mit der Anschaffung des
Hinterladungsgewehrs sich befaßt habe? Der Unmuth
über die militärischcn Resnltate dieseS FeldzugeS sei ein
allgemein^ und ^^^nne^m meh^E^^ ei^m^O^

Armeecorps, erstattet, in welchen ihm, dem Referenten,
einige Widersprüche zu liegen scheinen: daS Festhaltcn
vo^n Tauberbfichofsheirn ^sei als^zweckloS ^in^d taktisch^u^

Hannover, 18. Oct. Dcr „K. Z." wird
von hier geschrieben: ,D»S Volk strömle vor-
gcstern in Schaaren znr Kirche, in gespannter
Erwartung darauf, wie die Prediger sich wegen
deSKirchengebeteS behelsen würden. Jm einen
GotleShauje lantelc daS Gebet für „König uud
Obrigkeit", im Auderv sür die Obrigkeit allein,
im drilten hielt sich der Geistliche genau an
daS für den Tag — eS war geradc der der
ReformationS-Einsührung — vorgeschriebene
Gcbet. Der kaihol. Pastor aber hat in „Ab-
schiedSworten an daS Vaterland" gesagt: „Dn,
fir de» wir nicht mehr beten dürfen, hast doch
die eine Slälte noch, die Keincr an flch neh-
men kann: unfer Herzl" Diese aus Bcgehren
gedruckle Predigt hat noch einmal auf die Menge
einen mächtigen Eindruck gemacht."
 
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