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Heidelberger Zeitung — 1898 (Juli bis Dezember)

DOI Kapitel:
Nr. 203 - 228 (1. September 1898 - 30. September 1898)
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https://doi.org/10.11588/diglit.42070#0230
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Bekamttmachrmg.
Nr. 44093/99. Zum Firmen-
register Baud 2 wurde eingetragen:
1. Zu O.-Z. 395 — Firma Carl
Adam in Kirchdeim — die Firma
ist erloschen.
2- Zu O.-Z. 648 — Firma Ge-
brüder Reis ui Heidelberg — dem

Belümilmachmig.
Die Vornahme , der
unentgeltlichen Impfung
im Jahre 1898 bctr.
Nr. 74 358. Die unentgeltliche Im-
pfung der impfpflichtigen Kinder in
der Stadt Heidelberg wird am
Dienstag, den 30. August, fort-
gesetzt.
Vom 30. d. Mts. an finden die
Impftermine bis Ausgangs Sep-
tember jeweils DienStagS und
Freitags, Nachmittags 3 Uhr,
durch die Jmpfärzte im Gasthaus
zum „Prinz Max", Marstall-
straße Nr. 6 (ebener Erde) statt.
Vor den einzelnen Impfterminen
werden den Angehörigen der impf-
pflichtigen Kinder noch spezielle La-
dungen zugehen.
Bei dieser Gelegenheit bringen wir
Nachstehend die wesentlichsten Bestim-
mungen des Reichs-Jmpfgesetzes vom
8. April 1874 zur öffentlichen Kenntniß.
8 1-
Der Impfung mit Schutzpocken soll
unterzogen werden:
1) jedes Kind vor dem Ablaufe des
auf sein Geburtsjahr folgenden
Kalenderjahres, sofern es nicht
nach ärztlichem Zeugniß (8 10)
die natürlichen Blattern über-
standen hat;
2) jeder Zögling einer öffentlichen
Lehranstalt oder einer Privat-
schule, mit Ausnahme der Sonn-
tags- und Abendschulen, inner-
halb des Jahres, in welchem der
Zögling das zwölfte Lebensjahr
zurücklegt, sofern er nicht nach
ärztlichem Zeugniß in den letzten
fünf Jahren die natürlichen
Blattern überstanden hat oder
mit Erfolg geimpft worden ist.
8 2.
Ein Jmpfpsüchtiger (8 1), welcher
nach ärztlichem Zeugniß ohne Gefahr
für sein Leben oder für seine Gesund-
heit nicht geimpft werden kann, ist
binnen Jahresfrist nach Aufhören
des diese Gefahr begründenden Zu-
standes der Impfung zu unterziehen.
Ob diese Gefahr noch fortbesteht,
hat in zweifelhaften Fällen der zu-
ständige Zmpfarzt (8 6) endgültig
zu entscheiden.
8 3.
Ist eine Impfung nach dem Urtheile
des Arztes (8 5) erfolglos geblieben,
so mutz sie spätestens im nächsten
Jahre und, falls sie auch dann erfolg-
los bleibt, im dritten Jahre wieder-
holt werden.
Die zuständige Behörde kann anord-
nen, daß die letzte Wiederholung der
Impfung durch den Zmpfarzt (8 6)
vorgenommen werde.
8 4.
Ist die Impfung ohne gesetzlichen
Grund (§8 1, 2) unterblieben so ist
sie binnen einer von der zuständigen
Behörde zu setzenden Frist nachzuholen
8 3.
Jeder Impfling muß frühestens am
sechsten, spätestens am achten Tage
nach der Impfung dem impfenden
Arzte vorgestellt werden.
8 10-
Ueber jede Impfung wird nach Fest-
stellung ihrer Wirkung (8 5) von dem
Arzte ein Impfschein ausgestellt. In
dem Impfschein wird, unter Angabe
des Bor- und Zunamens des Impf-
lings, sowie des Jahres und
Tages seiner Geburt bescheinigt ent-
weder
daß durch die Impfung der gesetz-
lichen Pflicht genügt ist.
oder,
daß die Impfung im nächsten
Jahr wiederholt werden muß.
In den ärztlichen Zeugnissen, durch
welche die gänzliche oder vorläufige
Befreiung von der Impfung (88 1, 2)
nachgewiesen werden soll, wird, unter
der für den Impfschein vorgeschriebenen
Bezeichnung der Person, bescheinigt,
aus welchem Grunde und auf wie
lange die Impfung unterbleiben darf.
8 12.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder
sind gehalten, auf amtliches Erfordern
mittels der vorgeschriebenen Bescheini-
gungen r8 10) den Nachweis zu führen,
daß die Impfung -ihrer Kinder und
Pflegebefohlenen erfolgt oder aus
einem gesetzlichen Grunde unterblieben
ist.
8 14.
Eltern, Pflegeettern und Vormünder,
welche den nach 8 12 ihnen obliegenden
Nachweis zu führen unterlassen, werden
mit einer Geldstrafe bis zu zwanzig
Mark bestraft.
Eltern, Pflegeeltern und Vormünder,
deren Kinder und Pflegbefohlene ohne
gesetzlichen Grund und trotz erfolgter
amtlicher Aufforderung der Impfung
oder der ihr folgenden Gestellung
(ß 5) entzogen geblieben sind, werden
mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark
oder mit Haft bis zu drei Tagen be-
straft.
Heidelberg, den 26. August 1888.
Oroßt). Bezirksamt:
Dr. Baur.

Chemiker Dr. vbil. J.flian Reis in
Heidelberg ist Prokura erthei.t.
Heidelberg, den 31. August 1898.
Groich. Amtsgericht.
Mittermaier.
Liegenschaft"
Versteigerung.
Die Erben der 1° Fremdenführer
Josef Heckner Wittwe, Pauline
geb. Bauer hier, lassen der Erbtheilung
wegen die nachbeschriebenen Liegen-
schaften am
Montag, den 5. September 1898,
Bormittags 9 Uhr,
im Amtszimmer des Unterzeichneten,
Hauptstraße 118, zum zweitenmal
öffentlich versteigern, wobei der Zu-
schlag um das Höchstgebot erfolgt,
vorbehaltlich der obervormundschaft-
lichcn Genehmigung.
Lgb. Nr. 1251, 1a.52gm Hosraithe
und 94 gm Hausgarten im Stadt-
bezirk am Schloßberg, worauf mit
Nr. 23 bezeichnet erbaut ist:
Ein zweistöckiges Wohnhaus V?
von Stein, V- Steinriegcl mit ge-
wölbtem Keller, im Brandversicherungs-
anschlag von 2700 Mk„ ferner be-
zeichnet mit Nr. 25: ein zweistöckiges
Wohnhaus von Stein ohne Keller,
im Brandversicherungsanschlag von
2000 Mk., begrenzt: eins. Georg Josef
Kaufmann, anders. Nupcrtenhaus,
hinten neue Schloßstraße, vorn die
Schloßbergstroße, toxirt zu 15 000 Mk.
Die näheren Bedingungen können
beim Unterzeichneten eingesehen werden.
Heidelberg, den 29. August 1898.
Großh. Notar:
I. V.:
I Lederle.
u. Steigerungs-Ankündigung.
In Folge richterlicher Verfügung
werden den Kohlenhändler Johann
Philipp Kraft II. Eheleuten (von
Kirchheim bezw.) von St. Ilgen am
Donnerstag, den 15. Septbr. d. I.,
Vormittags V-9 Uhr,
die nachbeschriebenen Liegenschaften
öffentlich versteigert, wobei der end-
gültige Zuschlag erfolgt, wenn auch
der Schätzungspreis nicht geboten
wird. Die weitern Bedingungen können
bei mir eingesehen werden.
Beschreibung der Liegenschaften.
1. 3 s. 82 m Hofraithe, 3 a 23 m
Hausgarten und 4 a 99 m Lagerplatz
in der Elzwies neben Kreisweg 8
und Philipp Stumpf, auf ersterer ist
neu erbaut und mit Nr. 113 bezeich-
net: ein Wohnhaus mit ausgebautem
Dachstock, Scheuer mit Stall, Schopf mit
Schweineställen, sowie ein weiterer
Schopf u. Bureauhäuschen: 10 500
2. L.-B. Nr. 391. 13 a
92 m Ackerland in der Fa-
sanerie, neben I. Hönig u.
I. Breiter H. Anschlags 800
Sa. 113oO
Elstausend dreihundert Mark.
Heidelberg, 27. August 1898.
Der Großh. Notar:
I. V.:
Niedersee.

Zlmiigs-Verstcigcrimg.
Freitag, den 2. September d. I.,
Nachmittags 2 Uhr, werde ick im
Pmndtokale Plöckstraße Nr. 105 da-
hier: 3Plüschgarn turen, 3 Kleider-
schränke, 3 Schreibtische, 2 Vertikow,
4 Betten, 2 Schrmbvulte, 2 Wasch-
kommode, 1 Spiegelschrank, 1 Oel-
gemälde, 6 Dutzend Silbcrbestecke,
verschied. Tische, Stühle, Bilder,
Spiegel, 1 Pferd und sonst noch
Gegenstände gegen baare Zahlung
im Vollstreckungswege öffentlich ver-
steigern.
Heidelberg, den 1. Sept. 1898.
_Schätzle, Gerichtsvollzieher.
Vergebung von
Pferdezahnmais.
Die sofortige Lieferung von 20 ÜÜO Ll».
Pferdezahnmais (wixsck) l. Qualität
soll auf dem Submissionswege ver-
geben werden. Schriftliche Angebote
nebst Muster wollen bis längstens 5.
September kommend bei der unter-
ferttgten Behörde eintreffen.
Heidelberg, den 1. September 1898.
Die Verwaltung der städtischen
Abfuhr-Anstalt:
Reinhardt.
Fleifchp.reise
der Heidelberger Fleischer-Innung
für die I. Hälfte des Monats
September 1898.
Ochsenfleisch per '/z Kilo 74
Rindfleisch 70 Rinderleber 60
Roastbeef und Hinterfleisch 72—76
Roastbeef und Hinterfleisch ohne
Beilage 90-100 Kalbfleisch 76
Kalbschnitzel 170 Kalbleber 80 Z,
Schweinefleisch 76 Hammelfleisch
72
Heidelberg, den 1. September 1898.
Der Vorstand.
Kautsch ukstemM
für Behörden, Vereine und Privat-
liefert billigst
Ll. I»Srr, Heidelberg, Hauvtstraße 6.
Buch, und Accidenzdrnckerei.
Bene Stempelfarbe auf Lager.
Reoaraturcn werden bestens besorgt.

Programm
zur Feier des Sedanfestes
am
Areitag, den 2. September 1898.

Städtische SMkaT
Wir machen hicmit wiederholt
aufmerksam, daß nur an den '
genannten Tagen Einlagen en ,,,
und Rückzahlungen geleistet w -
können: „ bß
Dienstag, Vormittags von
12 Uhr, B
Mittwoch, Vormittags von n f
12 Uhr und Nachmittags "

^N6li6»tzr Laäooko»
In 5 Minuten ein nmrmss liack! OriAIIINl"
»oubsn'8 6s8lllön
k. goudell 8M 631-1 SMßll. n-


a) Am Vorabend, Donnerstag, den 1. k. Mts., 8-/2 Uhr:
Zapfenstreich.
ft) Am Festtage, Freitag, den 2. k. Mts.: Beflaggen der
öffentlichen Gebäude, Ausschmückung der Kriegergräber, sowie
des Denkmals auf dem Friedhöfe und der Gedenktafel im
Rathhause.
Morgens 7 Uhr: Glockengeläute.
Die Einwohnerschaft wird gebeten, durch Beflaggen der Häuser
zur Festfcier beizutragen.
Heidelberg, den 23. August 1898.
Der Großh. Awtsvorstaud: Der Oberbürgermeister:
I. V.: I. V.:
Dr Arnsperger. Dr. Walz.
Gemeinde Kirchheim
Zagd-Werpachtung.
Am Montag, den 19. September 1898, Vormittags 10 Uhr,
versteigern wir auf dem Rathhause dahier die Ausübung der Jagd
auf hiesiger Gemarkung im Flächengchalt von 1375 Hectar auf die
Dauer von 9 Jahren — 2. Februar 1898 bis dahin 1908 —.
Als Bieter werden nur solche Personen zugelassen, welche im
Besitze eines Jagdpasses sich befinden oder durch ein schriftliches Zeugniß
der zuständigen Behörde Nachweisen, daß gegen die Ertheilung des
Jagdpasses ein Bedenken nicht obwaltet.
Kirchheim, den 31. August 1898.
Tas Bürgermeisteramt:
Kaltschmitt, Bürgermeister. Lauer.
Zagd-Äerpachtung.
Am Montag, den 19. September d. I., Nachmittags 2 Uhr,
versteigern wir im Rathhause dahier die Ausübung der Jagd auf
hiesiger Gemarkung in zwei Jagdbezirken auf die Dauer von 6 Jahren
und zwar vom 1. Februar 1899 bis 31. Januar 1905. Die Ge-
markung umfaßt 1368 Hektar.
Die Leimbach bildet die Grenze zwischen den beiden Bezirken.
Als Bieter werden nur solche Personen zugelassen, welche sich im
Besitze eines Jagdpasses befinden, oder durch ein schriftliches Zeugniß
der zuständigen Behörde (des Bezirksamts) nachweisen, daß gegen die
Ertheilung des Jagdpasses ein Bedenken nicht obwaltet.
Der Entwurf des Jagdpachtvertrags liegt inzwischen zur Einsicht
auf dem Rathhause auf.
Wiesloch, den 31. August 1898.
Aas Bürgermeisteramt:
Klare.

rr


2

§
2'

8

Hothaer Leöensverstcherungsbank.
Bersicherungsbestand am 1. Decbr. 1897: 728'/z Millionen Mark.
Sicherheitsfonds: 37-/? Millionen Mark.
Dividende im Jahre 1898: 30 bis 136'7„ der Jahres-
normalprämie — je nach dem Alter der Versicherung.
Vertreter in Heidelberg: Ilt lll
Hauptstraße 106, ebener Erde
Eingang Theaterstratze, Gewerbebank.

Institut tür MM Möotion
Mio. «k Vukoi«, iustitutrioo
Orünckbobs IlrlsrmmA äsr krsarösisobsn 8praobs null sinor prubtisobvn
Uauskultung:. Llsm Löllsioimt srmöZIiobt jsclsr loobtsr, aaob IVunsob bsi
mir smsN Lovb-, LI litten-, lünxsrie- un<1 Lonkebtiauslrurs tbsorsttsob null
xrabtioob mitrmmaobsu lob gsrantirs, äriss mit msinsr ckiplomirten Llvtboäv
jsäs junZs looktsr bald im Ltunäs 8sm virck, alls ibrs Llsiäsr «gibst sn-
snksrtigsv.
LrLulsin, äis nur sinsn Lnrs (Osusr 3 Llonato) nsbmsn vollen, bsbsu
rmgwiob ckis bssts t-slsgsnbsit, stob in cksr IrsaMsisobso 8praobs sn übsn.
Lsmlbönlsbsn. AüWiMr Lsnslon8prsl8. illrünnckigiillgsn bsi krübsrsn 8obüls-
rinnsn, suob in 8t. Osllsn. Ooprükts Lsbrsrin kür LiAnröÄoob unck KnZbüob.
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Freitag, Vormittags von 9 bis
und Nachmittags von 2 bis - h,!
Samstag, Vormittags von
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Abends 8 Uhr,
im Stadtgart-^

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