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Heidelberger Zeitung (44) — 1902 (Januar bis Juni)

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Nr. 1-26 (2. Januar 1902 - 31. Januar 1902)
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https://doi.org/10.11588/diglit.23860#0057
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Amts- u«L Kreis-VerkundigungSblatt.

Aekanntmachung.

Das Ersatzgeschäft pro 1902
hier

die Aufstellung und Führung der Rekrutie-
rungsstammrollen betr.

K. Nr. 51 Die Gemeinderäte des^ Bezirks werDen unter
Fmweisung auf K 25 der deutschen Wehrordnung vom 22.
Lvdember 1888 (Beilage zum Ges.- und V.-O.-Bl. 1894
23) veranlatzt, die in Ziffer IV der badischen Vollzugsver-
s,°nung vom 13. Dezember 1888 (Beilage zum Ges.- und
si^ -Bl. Nr. 48 von 1894 S. 194) vorgeschriebene öffent
Aufforderung, die Anmeldung zur Stammrolle betreffend,
nrch öffentlichen Anschlag oder auf andere ortsübliche Weise
r 'i dem Anfügen zu erlassen, daß die Militärpflichtigen frü-
Jahrgänge bei der Anmeldung die frü-
rmpfangenen Losungs- und Gestellungsscheine, und die-
^si'gen des laufenden Jahrganges ein Geburtszeugnis, sofern
r ^ Amneldung nicht am GebuÄsort selbst erfolgt, vorzulegen
^?den. Jm Weiteren machen wir auf folgende Punkte auf-
^rksam:

1. Die Anmeldungen haben in der Zeit vom 15. Jamrar
" 1. Februar zu erfolgen.

r2. Die Militärpflichtigen des jüngsten Jahrgangs, das
«Emt die 1882 Geborenen, sind nach Prüfung der Anmeldung,
so s? sie nicht schon in die Geburtslisten eingetragen sind,

> gleich m xine nach Formular Anlage 1 der genannten Voll-
?^gsberordnung zu führcnde Anmeldeliste nach der Reihe
^ Anmeldungen einzuschreiben.

3. Hinsichtlich der in den Geburtslisten Eingetragenen sind
iM xAugaben über Stand, Wohnort usw. in den betreffenden
^ubriken der Geburtsliste nachzutragen.
jjk, Haben sich Militärpflichtige angemeldet, die einem
. "kren Jahrgange angehören, oder sind solche Militärpflichtige
^ anderer Weise ermittelt worden, so sind sie in den Rubriken
7-10 der Stammrollen der ihrem Alter entsprechenden Jahr-
MUge einzutragen; befindet sich schon ein Eintrag in der
i^wmmrolle über den Angemeldeten, so sind die etwa eingetre-
ven Veränderungen in Betreff des Wohnsitzes, Standes,
^etverbes, sowie die erfolgten Bestrafungen einzutragen.

^ Bezüglich der Militärpflichtigen älterer Jahrgänge, die
'n dic Stammrolle aufgenommen iverden müssen, ist sofort
>ach der Anmeldung eine besondere Anmeldeanzeige auf vor-
Wchriebenem Formular hierher zu erstatten. Jn der Anmelde-
vste, die als Beilage zur Stammrolle vom laufenden Jahrgang
^bnt, dürfen nur Militärpflichtige eingetragen werden, die
".riesem Jahre das 20. Lebensjahr vollenden, mithin 1882
ueboren sind.

5. Bei der Anmeldung sind alle Militärpflichtigen auf
^ Vorschriften bezüglich der Anzeigen . von Gebrechen und
Gesuche um Zurückstellung oder Befreiung (Wehrordnung
Lb3, 7, ^ gg Ziffer 5, 6, ß 32) sowie auf die Vorschriften über
und Abmeldung zur Stammrolle (8 25 der Wehrordnung)
m^erffam zu machen. Bczüglich der Reklamationsgesuche
^ der vorgeschriebene Fragebogen auszufüllen.

G r, b. Ueber die von den Militärpflichtigen angemeldeten
, edrechxn ist in der Stammrolle unter Bemerkungen einzu-
dAen, z. B. Schwerhörigkeit, Epilepsic, steifer Arm, Verlust
^ rechteu Zeigefingers usw.

r- . Bezüglich der äutzerlich nicht sichtbaren Gebrechen Schwer-
^Pkeit, Epilcpsie, Kurzsichtigkeit, Herzleiden u. dergl. sind
"tzerdem unter Angabe der aufgerufenen Zeugeu Protokolle
^SUnehmen; auch empfiehlt es sich, über derartige Gebrechen
»in oeugnis eines Arztes beizubringen. Die ärztlichen Zeug-
d-tze- mit Ausnahme der bezirksärztlichen oder der von einer
nentlichen Anstalt ausgestellten können nur dann Berücksichti-
finden, wenn dieselben von der Ortspolizeibehörde
c, ."rgermeisteramt bezw. Bezirksamt) bezüglich der Ilecht-
u der Unterschrift des Arztes beglaubigt sind.

D. Wer an Epilepsie zu leidcn behauptet, hat auf eigene
das ^ glaubhafte Zeugen hierfür namhaft zu machen oder
^Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen.

Stumme, Taubstumme, Geisteskranke und solche, welche
schon an Geisteskrankheit gelitten haben, sofern sie sich schon
in einer Taubstummen- oder Jrrenanstalt befanden, ein Zeug-
nis dieser Anstalt über die Art ihres Leidens beizubringen,
damit ihre Ausmusterung auf Grund desselben erfolgen kann.

Jn allen Fällen, in denen ein Militärpflichtiger sich zur
Stammrvlle meldet, von welchem ein Bruder im laufenden
Jahre ebenfalls gestellungspflichtig ist oder bereits im aktiven
Militärdienst steht, ist in der Stammrolle hiervon unter „Be-
merkungen" Bormerkung zu machen, etwa in der Weise, dah
angegeben wird: „Bruder, 1881 geboren, dient seit ....
beim Jnfanterieregiment N. N.", oder „Bruder, 1881 ge-
boren, kommt im l. I. in N. zur Musterung."

7. Die Losungs- und Gestellungsscheine werden den Mili-
tärpflichtigen, nachdem auf der Rückseite derselben von der
Anmeldung Vormerkung gemacht worden ist, zurückgegeben,
die Geburtsscheine aber abgenommen und als Beilage der
Stammrolle vom laufenden Jahre angeschlossen.

8. Den Militärpflichtigen des laufenden Jahrganges ist
über die erfolgte Anmeldung zur Stammrolle eine Bescheini-
gung zu erteilen, welche bis zum Musterungsgeschäft als Aus-
weis über ihre Militärpflicht dient. Diese Bescheinigung ist
von den Pflichtigen zum Ersatzgeschäft mitzubringen und wird
nach demselben durch einen Losungsschein ersetzi.

9. Am 2. Februar ist die Anmeldeliste zu schliesicn.

10. Jn der Zeit vom 1. bis 14. Februar hat der Ge-
meinderat die Stammrolle für das laufende Jahr nach Muster
6 der Wehrordnung (Beilage zum Gcsetz- und B.-O.-Bl.
1888, S. 141) anzufertigen und die Stammrollen der frühe-,
ren Jahre zu ergänzen. Dabei machen wir darauf aufmerksam,
datz die betreffenden Militärpflichtigen streng alphabetisch ein-
zutragen sind und datz unter dem letzten Namen jeden Buch-
stabens genügender Raum zu Nachtragungen freizulassen ist.

11. Jn der Rubrik „Bemerkungen" werden autzer Gebrechen
und Angaben, welche zur Beurteilung dcs Lebenswandels
von Bedeutung sind, nur diejenigen Bestrafnngen aufge-
nommen, über welche den Bürgermeisterämtern Strafnachrich-
ten zur Aufbewahrung zugehen, sei es datz dieselben vor oder
nach dem Eintritt des Betreffenden in das militärpflichtige
Alter erfolgt sind.

Bestrafungen Militärpflichtiger älterer Jahrgänge, die
seit dem Eintritt in das militärpflichtige Alter erfolgt sind,
sind nachzutragen. Die Vorbestrafungen sind der Zeitfolge
nach in die Stammrolle einzutragen.

12. Falls nicht alle Nubriken der Stammrolle ausgefüllt
werden können, ist nicht etwa „unbekannt" einzutragen, sondern
die bezügliche Rubrik ist leer zu lassen.

13. Die Angabe des Standes oder Gewerbes des Pflich-
tigen hat möglichst genau zu erfolgen, z. B. bei Schmieden
„Beschlagschmied", bci Schlossern „Maschinenschlosser", „Bau-
schlosser", bei Taglöhnern „land- oder forstwirtschaftliche"
u. s. w., auch ist bei Landwirten und Dienstknechten anzuge-
ben, ob sic der Pfcrdewartung kundig sind, im übrigen verweisen
wir hierbei ausdrücklich auf die mit diesseitiger Verfügung vom

14. Nov. d. I., Nr. 15 499 den Bürgermeisterämtern mitgeteilte
„Anweisung für die Gemeindevorsteher" zur genauen Beach-
tung.

14. Pünktlich auf den 15. Februar sind die Stamm-
rollen des laufenden Jahres und der beidcn Vorjahre hierher
einzusenden. Sind Militärpflichtige älterer Jahrgänge ein-
getragen worden, so ist die Stammrolle, in die sie eingetragen,
beizulegen. Außerdem sind der Stammrolle vom laufenden
Jahrgang, zusammengeheftet, als Beilagen anzuschlietzen:

ujdie Auszüge aus den Geburtsregistern, welche die in
d.ie Stammrolle des laufenden Jahres aufgenommenen Mili-
tärpflichtigen enthalten (Geburtsliste 1);

ff) die iiber Todesfälle eingegangenen Benachrichtigun-

gen;

o) die Anmeldeliste des laufenden Jahres;

ff) die über die Einstellung von Freiwilligen zugekom-
menen Benachrichtigungsschreiben;

e) die Geburtszeugnisse der auswärts Geborenen;

1) die Bekanntmachungen über die erlassene öffentliche
Aufforderung;

L) die Bescheinigungen über Eröffnung bezüglich der
Anzeigen von Gebrechen und Einreichung von Zurück-
stellungs-, bezw. Befreiungsgesuchen.

15. Die Gebrechenanmeldungen und ReklamationSge-
suche selbst sind sofort nach Aufnahme und entsprechender
Vorbereitung mit besonderem Berichte hierher vorzulegen; sie
dürfen also nicht der Stammrolle beigeheftet werden, ebenso
sind ärztliche Zeugnisse jeweils besonders hierher vorzulegen
oder von dem Militärpflichtigen zum Musterungstermin mit-
zubringen.

Wehrpflichtige, welche vor Beginn des militärpflichtigen
Alters freiwillig bei einem Truppenteile eingetreten oder durch
bezirksamtliche Verfügung aus dem badischen Staatsverband
entlassen worden sind, sind — der Kontrolle wegen — in
die Stammrolle aufzunehmen; dieselben werden jedoch nach
erfolgtem Eintrag mit bezüglichem Vermerk wieder gestrichen.
Dagegen sind Wehrpflichtige, welche vor Eintritt in daZ
militärpflichtige Alter verstorben sind, in die Stammrolle nicht
aufzunehmen, es ist hier lediglich in der Geburtsliste eine
entsprechende Bcurkundung aufzunehmen.

Bezüglich der in der Gemeinde geborenen, sich aber nicht
mehr in derselben aufhaltenden Militärpflichtigen ist über
deren und den Aufenthaltsort der Eltern geeignete Nachforsch-
ung zu halten und der Eintrag in der Stammrolle auf Grund
der Ergebnisse der Erhebungen zu ergänzen bezw. zu berich-
tigen; die bezüglichen Schriftstücke sind den Beilagen zur
Stammrolle anzuschlietzen.

16. Bei Ausgewanderten ist anzugeben, wann sie das
Reichsgebiet verlassen haben, ferner ob, wann und von welcher
Behörde sie Staatserlaubnis zur Auswanderung erhielten.

17. Bei den zum einjährig-freiwilligen Dienst Berech-
tigten ist Ort und Datum dcr Ausstellung des Berechtigungs-
scheines, sowie die etwa schou erteilte Zurückstellung zu ber-
merken.

18. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stamm-
rolle ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz verlegen,
haben dies behufs Berichtigung der Rekrutierungsstammrolle
sowohl beim Abgange der Behörde oder Person, welche sie in
die Stammrolle aufgenommen hat, als auch nach Ankunft
an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle
führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.

Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle
oder zur Berichtigung derselben unterlätzt, wird mit Geld-
strafen bis zu 30 Mark odcr mit Haft bis zu drei Tagenj
bestraft.

Jede geschehene An- und Abmeldung wird auf der Rück-
seite des Losungsscheines beziehungsweise der bei der Anmel-
dung zur Stammrolle erteilten Bescheinigung vermerkt; beim
Verziehen wird der Abmeldevermerk mit dem Orte „wohin"
versehen.

Ueber die erfolgte Abmcldung wird in der Stammrolle
zu der Rubrik „Bemerkungen" die Notiz „abgemeldet nach"
aufgenommen, über den Neuangemeldeten dagegen alsbald
ein'Eintrag in die Stammrolle dcs betreffenden Jahrganges
gefertigt.

Melden sich Pflichtige, welche über die Abmelduug an ihrem
früheren Aufenthaltsort eine Bescheinigung nicht bcsiben, so sind
sie znr nnverzüglichen nachträglichen Abmeldung zu veran-
lassen.

Ueber jede im Laufe des Jahres ersolgte An- und ?lb-
meldung ist unverzüglich hierher unter Benutzung der hierfür
vorgeschriebenen Formulare Anzeige zu erstatten.

Personen, welche sich nicht oder nicht rechtzeitig an-, be-
ziehungsweise abmelden, sind alsbald znr Bestrafung hier-
her anzuzeigen.

Die Kenntnisnahme dieser Verfügung ist binnen acht
Tagen anher anzuzeigen.

Heidelberg, dcn 2. Januar 1902.

Grotzh. Bezirksamt:

Dr. Holderer.

Handelsregister.

,:>vaetrag:n wurde:

Zum Register L. Band l O--Z.
»7' > — Firma „Hambu 1 ger L u-
lz^'Lager, H. JoachimS.
L«? ^ Co." tu Heidelberg. — Die
-st erloschen.

ivV Zum Register L, Band II O.-Z.

^ Firma „RichardGerman"

g. Kirchheim. -- Dem Kauiwann
Müller in Heidelberg ist
^°kura erteilt.

x>^Zum gleichen Register, Bd. II
h'H 163: — Firma „F e rdinand

Nachf. Karl Huber" in
Adschuhsheim. — Tas Geschäft ist
H ' Kaufmanu Ferdinand Heck in
Mdschuhiheim übergegangcn, der
»„ s unter der Firma „Fcrdi-
",dd Heck" wetterbetretbt.

^^ Zum gleichen Registcr O.-Z. 94:
x, .Mrma „Geürüder ReiS"tn
Melberg. - Dr. Julian Reis,
in Heidelberg, ist in das
s.^IZäft als persönltch haftender Ge-
js. 'chaster eingetreten; dessen Prokura
,,-^loschen. Die offene Handeli-
b.sillschaft hat thren Sitz tn Heidel-
b „8 und hat am 1. Januar 1902
°E»°n»e„.

^)^3um gleicken Register Band I
L 318: — Firma „H ermanu
K»,- usitiu" in Sandhausen. —
b^/mann Hetnrich Wahl in Sand-
N« 'st >n dai Geschäfi ali per-
haftcnder Gesellschafter einge-
dessen Prokura ist dawit er.
. Ichen. Die offene Handelsgcsellschaft
b ' ihren Sitz in .Sandhausen und
Dj. Lni 1. Januar 1902 begonnen.
^ ^'lirma fft geändert in Hetnrtch

Hkidelberg, den 7. Januar 1902.

KroßH. Amtsgericht.


Bekalmtumchimg.

Jnhaber der Pfondscheine
2S3IN bis Nr. 26 733 vom

Iuni 1SVI setzcn wir htermit
b^Enntnis , dah diese Pfänder jetzt

erneu^ werden müssen,

2 deren Versteigerung am

rrsnc *0. Februar 1SVS

^lgen wird.

veftielberg, den 2. Januar 1902.

Aiidt. Feihha«svewaltuug.

en sind und deshalb auSgelöst
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Frl. Jennig, Gesellschastcrin u. Frl.
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Fabr., Ansbach. Kaiser, Kfm„ Frank-
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und Famttie, Köln. Kretz, Kfm„ und
Frau, Schwetzingen.

Gasthäuser.

Zur Stadt Bergheim. Westrich,

Her.nstein.

Zum Eiserneu Kreuz. Daiber,
Ulm. Bühl, Mainz. Elise Krämer,
Saarbrücken.

Zum großen Fatz. Fahrcnberg m.
Frau, Barmcn. Krcms, Bietigheim.
Sckmalz, Neuweier.

Zum Gold. Falken. Jordan,
Kfm, Ncckarzimmcrn. Bek, Augsburg.

Zur Gold. Glocke. Dollinger,
Biebeiach. Banmeister, Wiesenbach.
Kalb, Bühl.

Zum deutschen HauS. Reeb,
Baden-Laden. Schmidie, Staufen.

Zur KarlSburg. Rabe, Schönau.
Hetmreich. SchrieSheim. Ziegler, Köln.
Engelhardt, Ansbach. Hammerstein,
Bockenüeim. Höger, Durmersheim.
Hosmann, Mainz.

Zum Gold. Löwen. Magg,
Srutlgart. Rosa Odermann, Neckarelz.

Zum Pfalzgrafe« Gasbaire,
Mauer. Wittmann, Neckargemünd.
Heußler, Heilbronn. Plank, Hersch-
bruck. Eule Löbau. Hesse, Berlin.
Weschenfelder, Btndheim.

Zur Gold. Rose. Rösch, Kfm.,
Stuttgart> F-anny Kurzwell und
Emma Prcsser, Straßburg. Baucr,
Wachtmeister nnt Frau, Rastatt.

Zum weitzcn Röffel. Cherry,
Professor mit Frau, Frankfurt. Weil.
Kfm.. und Wöhrle, Gastwirt, Riegel.
Nebhuth, Frankfurt. Wagemann,
Bahnbeamt., Augsburg.

Fremden-Frequenz.

Am 7. Jan. angekommen 294 Fremde.
Gssamtzakl vom 1. Jan. bis 7. Jan>
1791 bremde_

Duilz-NtrsteißttMz.

Am Montag, deu 13. Jan. l. I.,
vormittags 10 Uhr,

wird im städtiichen Schlacht- und
Viehhöfe hier das ErgebniS von

Torfstreu-Dimg

aus den diesseitigen Stallungen

für ein Iahr

an den Meistbietenden versteigert,
wozu Steigerungsliebhaber eingeladen
werden.

Heidelberg, den 6. Januar 1902.

Die Berwaltuna

des städt. Schlacht- u. Biehhofes.

Zahn.

HW-Hch.

trockenes zum Aufeuern, fein-
gespalten, Bucheu Holz I. Claffe
nach Belieben zerkleinert, empfiehl:

Gebv. Gnmber,

Holz- und Kohlenhandlung,

Telephon 594._

Leinentuchweben und
Teppichmachen empfiehlt

^ Matthias Kurkyar-1,

Lodenburgerstr. 38.

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