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Heidelberger Zeitung (44) — 1902 (Januar bis Juni)

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Nr. 27-50 (2. Februar 1902 - 28. Februar 1902)
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https://doi.org/10.11588/diglit.23860#0337
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AmMs u«L Kreis-Berküudiguugsblatt.

Lekanntmachung.

Das Ersatzgeschäft für 1902 betr.

Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirk Heidelberg
wird am

sv. und 28. Februar. 1., L., 4. s., «., 7.. 8., 1«., II.,
12., 1S. und 14. März, jeweils vormittags 8 /, Uhr
beginnen, ausgenommen 14. März, an welchem Tage
das Geschäft vormittags 8 Uhr und am 27. Februar,
an welchem Tag das Geschäft vormittags I« Uhr

anfängt,

im grotzen Saale des Gasthauses zum „Prin; Max" dier vorgenommen.

Die Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Heidelberg haben sich in
nachstehendcr Reihcnfolge zur Musterung zu stellen:

I. Aus den Gemeinden dcs Landbezirks Heidelberg.

Am Donnerstag, den 27 Aebruar 1902. Die Pflichtigen sämt-
licher Jabrgänge der Gcmeinden: Altenbach, Altneudorf, Bammcnthal, Brom-
bach, Dilsberg, Dossenbeim und Schwabenheini.

Am Freitag, den 28. Februar 1902. Die Pflichtigen sämtlicher
Iabrgänge der Gemeinden: Eppelhcim, Gaiberg, Gauangelloch und Hand-
schuhsbeim.

Am Samstag, den I. März 1902. Die Pflichtigen sämtlicher Jahr-
gänge der Gemeinden: Heddesbach, Hciligkreuzsteinach, Kirchheim, Kleingeniünd
und Lampcnhain.

Am Montag den 3. März 1902. Die Pflichtigen sämtlicher Iahr-
gänge der Gemeinden: Leimcn, Lobenfeld, Mauer. Meckesheim, Mönchzell und
Mückenloch.

Am Dienstag. den 4. März 1902. Die Pflichtigen sämtlicher Jahr»
gänge der Gemeinden: Neckargcmünd, Nußloch, Ochsenbach, Lingenthal, Peters-
thal und Rohrbach.

Am Mittwoch, den 3. Mär, 1902. Die Pflichtigen sämtlicher Jahr-
gänge der Gemeinden: St. Jlgen, Sandhausen, Bruchhausen, Schönau, Spech-
bach, Waldbilsbach und Waldwimmersbach.

Am Donnrrseaa» den 6. März 1902. Die Pflichtigen sämtlicher
Jahrgänge der Gemeinden: Wieblingen, Grenzhof, Wicsenbach, Wilhelmsfeld
und Ziegelhausen.

H. Aus der Stadt Heidelberg.

Am Areitag, den 7. März 1902. Die Pflichtigen der Jahresklasse
1880 mit deni Anfangsbnchstaben ^ bis mit bl, sowie die Nückständigen früherer
Jahrgängc.

Am SamStag, den 8. Mä'rz 1902. Die Pflichtigen der Iahresklasse

1880 mit dem Anfangsbiichstaben ^ bis mit 2, sowic jenc der Jahresklasse

1881 mit dcm Anfangsbuchstaben ^ bis mit ck.

Am Montag. den 10. März 1902. Die Pflichtigen der Jahresklasse

1881 mit dem Anfangsbuchstaben L bis mit 2.

Am DienStag, den II- März 1902. Die Pflichtigcn der Jahresklasse

1882 mit dem Anfangsbnchstaben -1 bis mit 8.

Am Mittwoen, den 12. Märr 1902. Die Pflichtigen der Jahres-
klasse 1882 mit dem Anfangsbuckttaben 1 bis mit 8.

Am DonnrrStag. den 13. März 1902. Die Pflichtigen der Jahres-
klasse 1882 mit dem Anfangsbuchstaben 8 bis mit 2.

Am

Ireitag, den 14. Aeöruar 19V2

erfolgt:

») die Losziehung der Militärpflichtigen des laufenden Jahrgangs,
und derjenigen früherer Jahrgänge, wclche noch nachzulosen haben,
wobei das persönliche Erscheinen der Militttrpflichtigen mit dem
Anfügen anheimgestellt wird. daß für die Nickterscheinenden durch
ein Mitglied der verstärkten Ersatzkommission gelost werdcn
wird, sowie

b) die Entfckeidung üder die eingereichte» ReklamationS.
und KlasfifikationSaesuctie

1. Wer dnrch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermin verhindert
ist, hat ein Srztliches Zeugnis einzureicken; dasielbc ist dnrch die Ortspolizei-
behörde zu beglaubigen, sofern der ausstcllende Arzt nicht amtlich angestellt ist.
Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppcl rc. können auf Grund eines dcrartigen
Zeugnisses von der Gestellung überhaupt befrcit werden. Versucke Militär-
pflichtiger zur Täuschung unterliegen der Strafbestimmung des 8 143 dcs
R.St.G.B.

2. Sämtliche StellungSvflichtigen staben fick jeweilS eine halde
Stunde vor Beginn deS GeschäftS bei dem Musterungsraume
rinzufinden.

3. Die im Iahre 1881, 1880 und früher geborenen Pflichtigen
staben istrr LvsungSsäbeine, diejenigen deS lausenden «stahraang«
di« bei der Anmeldnng zur Stammrolle erhaltenr« Anmeldebe
schriniqungen mitzudringen.

4. Die Nichtanmeldung zur Stammrolle entbindet nicht von der Ge-
stellungspflicht; jeder Militärpflichtige, welcher zur Zeit des Ersatzgeschästes im
diesseitigen Bezirk semen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz hat, ist deshalb
zur Gestellung verpflichtet, wenn ihm anch eine besondere Ladung hierzu nicht
eröffnet werden sollte.

5. Militärpflichtige, welche bei dem Ersatzgeschäft gar nicht odcr nicht
pünktlich erscheinen, werden mit Geld bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu
3 Tagen bettraft: anch können sie durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaß-
regeln zur sosortigen Gestellung angehalten werden.

6. Wer sich der Gestellung böswillig oder wiedcrholt entzieht, wird als
unsickerer Heerespflichtiger behandelt nnd sofort eingestellt, in welchem Falle die
Dienstzeit erst vom nächsten Rekrnteneinstellungstermin an zählt, anck kann der-
selbe etwaiger ihm zustehenden gesetzlichcn Ansprüche auf Zurückstellung oder
Befreiung von der Aushebung für verlustig erklärt werden. Jst eine böswillige
Absicht nicht nachweisbar, die Nichtgestellimg vielmehr auf andere Umstände
zurückzuführen, welche als Entschuldigiingsgründe jedoch nicht anzusehen sind,
so können dem Pflichtigen neben Bestrafung die Vorteile der Losung cntzogen
und derselbe als vorweg Einznstellender behandelt werden.

7. Gesriäke um Zurückstellung oder Befreiuna vom Militär-
dienst find spätestcnS im MusterungStermin einzureichen nndfinde»
nach demselben vorgelegte derartige Gesucke nur dann Berückfichti
gung, wenn die Gründe. welche zu Reklamationrn Beranlassung
geben erst nach diesem Termin entstanden sind.

8. Die Militärpflichtigeu. welche an einem Gebrechen zu leiden behanvten,
werden noch ausdrucklich darauf aufmcrksam gemacht, daß es sich empstehlt,
längstens bis zur Musterung em Zeugnis eines Spezialarztcs oder des bc-
handelnden Arztes hierübcr beizubringen.

9. Derartige Zeugnisse müssen von der Ortspolizeibehörde beglaubigt
sein, falls der ausstellende Arzt nicht Bezirksarzt ist.

10 Jeder Militärvflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Mili-
tärpflichtjahre befindet, barf sich im Mnstcrungstermine sreiwillig znr Aus-
hebung melden, ohne daß ihm hieraus ein besondcres Recht auf die Auswahl
dcr Waffengattung oder des Truppen-(Marine-)teils crwächst. Durch diese
sreiwillige Meldung verzichten die Militärpflichtigen auf die Vorteile dcr Los-
numn.er und gelangen in erstcr Linie zur Aushebung. Die Auswahl des
Truppenteils ist nur denjenigen jungen Leutcn freigegeben, welche sich rechtzeitig
mit Meldeschein versehen haben.

11. Die Miliärpflichtigen haben genan an dem Tag zu crscheinen, auf
welchen sie geladen sind.

12. Die Bürgermeisterämter (Stabhalterämter) werden be
auftragt. DorstehendeS durch Anschtag au derOrtStafel und mittelst
der Schelle alSbald öffentlich bekannt zumachen. außerdem aberauchalle
Pflichtigcn noch^personlich vorladen zu laffen, zu welchem Zweck den Bürger-

. -.. rden.

Jeder Pflichtige hat die Eröff-

meisterämtern Ladungslisten zugehen weri.....

nung der Ladung auf der Ladungsliste unterschriftlich zu bescheinigen; kann d..
Vorladung demselben nicht persönlich eröffnet werden, so hat dies unter Angabe
des Grundcs, an dic Eltern, Lehr- oder Dicnstherren zu geschehen. Die niit
Eröffnungsbescheinigung versehenen Ladungslisten stnd sofort hierher wieder
vorzulegen. Sollten sich nachträglich Militärpflichtige anmelden, welche in die
Stanimrolle noch nicht aufgenommen stnd, so ist sofvrt (mittelst Formulars)
Anzeige hierher zu erstattcn; ev. ist der Losungsschein des Pflichtigen anzu-
ichließen. Auf der Anmeldeanzcige ist von dem betr. Militärpflichtigen untcr-

schriftlich zu bescheinigen, daß er zu dem bestimmten Tag znr Musterung ge-
laden ist.

Die Herrn Bürgermeister (Stabhalter) des Bezirks werden angewiesen,
am Tagc der Musterung ihrer Pflichtigen sich dahier im Musterungslokale ein-
zufinden- Die Bürgermeisterämter werden ferner beanftragt, an demjenigen
Tage, au welchem die Militärpflichtigen aus dec Gemeinde zur Musterung
kommen, jeweils cinen Polizeidiener zur Aufrechterhaltung der Ordnung hierher
zu beordern. Endlich ist den Pflichtigen zu eröffnen, daß diejenigen, wrlche
körperlich nnrein, zu spät oder imgetrunkrn erscheinen, OrdnungS-
strafen zu gewärtigen habrn.

Die Herrcn Bürgermeister derjenigen Gemeinden. auS welchen
ReklamatiouSgesuche dakier vorliegcn, haben fich am Freitag, den
14. März d. I. vorm. 10 Uhr. im MnsternngSlokale einzufinden.

Die Kenntiiisnahine und der Vollzug dieser Verfügung ist umgehend
anher anzuzeigen.

Hcidelderg, den 16. Februar 1902.

Kroßh. Mezirksamt.

Dr. Holderer.

Grdarbeiten.

Die Gr. Rheinbau-Inspektion Manuheim vergiebt die Erdarbeiten
zur Verstärkung des Hochwasserdammes Nr. 39 Neckarau-Mannheim mit einer
gesamten Massenbewegung von rund 30 750 obm in drei Losen in öffentlicher
Verdingung. Angebote wollen postfrei, verschlossen und mit der Aufschrift „Erd-
arbeiten bei Mannheim" versehen bis längstens

Samstag, den t. März d. Js., vormittags tO UHr,

hierher eingereicht werden.

Die Bedingnngen mit Vergebungsüberschlag und Pläncn liegen hier auf;
nach auswärts werden fie nicht abgegeben. Angebotsformulare werdcn hier
abgegeben. Zuschlagsfritt 14 Tage. _

Kekr. Hamker I»d-: M. Zchmilmt, »L'LÄUL..

empfeblen für Winterbrdarf

I«. nachgesiebte Ruhrnutzkohlen,

,. Anthraeitkohlen,

I». schlackenreinen Destillations-Koaks
trock. Buchenholz nach Belieben zerkleinert,

„ Anfeuerholz „ „ „

Bestellungen werden angenommen bei den Hrn. Sebr. Prnnrr, Hauvt»
straße 58 Phil. Kuell, Marktplatz 6 und Luisenstraße 4, parterre.

Arökefiche Kindergärtnerinnen.

Kammerjungfern, Stützen, feineie HauSmädchen werden in
der Berliner HauSmädckenschule in einem drei» und viermonatlichen
Lehrkursus ausgebildet und nack beendigtem Lehrkursus sofort bei vornehmen
Herrsckasten in Stellung gelracht. Ebenso werden Fräulcin und Mädchen
in einem nur 3- 4 Wochen währcnden Extrakursus ,u Festarrongeurinnen, Tafel-
deckerinnen oder Serviermädchen vorgebiidet. Diese Frauenberufe stnd
augenehm und lohnend. Aufierhalbwohnende erhaltrn im Schul-
hause billige Pensiou. Das Sckulgeld beträgt bei vollem LehrkursuS
monallick 10 Mark. Prospektc mit allen Lehrplänen sendet gratis die Vor-
steherin: Frau Erna Graurnhorst, Berlin, Wilhelmstraße 10._

Iri8titut ^alter,

LikßkeIdäu8srIs.iicl8trL8ss 16.

Vrüväliods LusbiläiiLg in VisssnsetiLttsll, wocksrllSll LprLvtisll,
«usUl, lrSLLll«, «Liso, Suetikvkrllllx, «LllckLrdvitvll. — k'smilisolebsv.

Lrospsbts äursll äis Vorstsdsrin

Krkainitiuchililij.

Da der bctreibende GläuhEger
dem Schuldncr Heinrich Weidner
von Rohrbach Ausstand erteiit
hat, findet die auf 6. März l. Js.
in das Rathaus zu Rohrbach an-
beraumte Zwangsversteigerung bis
auf Wciteres nicht statt.
Heidelberg. den 18. Febr. 1902.

Kroßt). Wolariat V.

Becker.

empkslilt ru OriAillulprsIssll

1»l. A'Mtei« M«bt.
Gcsucht

arf 1. Mär; nach Karlsrvh-, für
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ein braves fleißiges Mädchen, für
alle bäuslichc Arbeit, das schon ge-
dient hat.

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Chr. Frank, Metzgerweister,
Bahnhofstraße 9.

Fttinnllise Fenemehr.

Die diesjährige

Kaiipt-Bersammümg

uuseres Korps findet am Samstag,
den 22. d. Mts.. abends 8 Uhr im
„Fauleu Pelz" statt, wozu die Mit-
glieder des Korps und diejenigen der
Feuerwehrunterstützungs - (Kranken)-
Kaffe cingeladen wcrden.

Tagesordnung:

1. Bericht über den Stand und
Thätigkeit des Korps.

2. Verkündu« der Rechnungen.
Hetdelberg, 14. Februar 1902.

Aer DerrvaktungsraL:

Müller.

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K. K., Keidelöcrg.

Hanptversammlung

SamStag, den22. Februar,
halb 9 Uhr im Lokale.
Tages-Ordnung:

1. Jahresbericht, Entlastnng ^
Vorstandes,

2. Aerztcwahl,

3. Neuwahl des VorstandeS.

4. Kassenangelegenheiten.

Um pünktliches und zahlreicheö
Erscheinen bittet

Dn Borstand^.

(Loncordia-

Montag, den 24. Februak,
abend« 8 Uhr

Haupt-VersammLung

in der Harmonie (kleiner

Tagesordnung:

1. Verlesung der Vereinschronik-

2. Halbjährlicke RecknungSablagk..

3. Neuwahl deS Gesamtvorttan.d

4. Veischied. VereinSavgelegenhe»'
Hiezu lodet sämtliche Mitglie«

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