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Heidelberger Zeitung (44) — 1902 (Januar bis Juni)

DOI Kapitel:
Nr. 125-149 (2. Juni 1902 - 30. Juni 1902)
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https://doi.org/10.11588/diglit.23860#1067
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Amts- u«d Kreis-Berküudigun-sblatt.

Mekanntmachung.

Die Umleguiig der Kosteii der Hand-
werkskammer Mannheim fnr das Rech-
nungsjahr 1. April 1902 bis 31. März
1903 betr.

Nr. 51209III. Nach dem von der Handwerkskammer in Mannheim
aufgestellten. von Großh. Herrn Landeskommissär dasclbst genehmigten Haus-
haltungsplan beträgt der Aufwand der Kammer im Rechnnngsjahre 1. April
1902 bis 31. März 1903 18000 Mk. Bei der Aerteilimg der Kosten auf die
Gemeinden des Kammerbezirks unter Beobachtung der Vorschrift in 8 5 der
Verordnung vom 9. April 1900 ist auf die Gemeinden des Amtsbezirks Heidel-
berg zusammen ein Kostenanteil von 2648 Mk. 36 Pfg. entfallen. Gemäß Z 7
Absatz 2 der Verordnung vom 9. April 1900 bringen wir nachstehend die Ver-
teilung des obigen Kostenanteils auf die einzelnen Gemeinden unter gleichzeitiger
Zusammenstellung der in den einzelnen Gemeinden des Bezirks vorhandcuen
Gewerbebetriebe nach den vier Beitragsklassen zur öffentlichen Kenntnis.

Heidelberg, den 24. Mai 1902.

Hroßh. Wezirksamt:

Verteilung

des vou dem Aufwand der Handwerkskammer Mannheiiu im Rechnuugsjahre
1. April 1902 bis 31. März 1903 auf die Gemeinden des Amtsbezirks Heidel-
berg entsallenden Kostenanteils von 2648 Mk. 36 Pfg. gemäß Z 7 Abs. 2 der
Verordnung vom 9. April 1900 (Ges.- n. V -O.-Bl. 1900 S. 551) bei einem
einfachen Beitrage von 89 Pfg.:



Q

Gemeinde:

Handwerksbetriebe mit
Hilfspersonen:

Jm

Ganzen

Kostenanteil

keine
oder 1

2—6

7—10

mehr
als 10



1

Alienbach ....

26

2


2

30

33

82

2

Altneudorf . . .

20







20

17

80

3

Bammenthal . .

26

2

1

1

30

32

93

3a

Reilsheim . . .

8



1



9

9

79

4

Brombach....

16







16

14

24

5

Dilsberg ....

22

2





24

23

14

6

Dossenheim . . .

46

4





50

48

06

6a

Schwabenheim . .









,-





7

Eppelheim . . .

32

5



1

38

40

94

8

Gaibcrg ....

16

2





18

17

80

9

Gauanqelloch . .

19

1



1

21

22

25

10

Handschuhsheim

71

10

3

5

89

106

80

11

Heddesbach . . .

11

1





12

11

57

12

Heidelberg . . .

504

316

21

40

881

1209

51

13

Heiligkrenzsteinach .

52

1





53

48

06

18a

Eiterbach ....

10




10

8

90

14

Kirchheim....

68

15

1

1

85

93

45

15

Kleinqemünd. . .

6

1





7

7

12

16

Lampenhain . . .

1







1



89

16a

Hilsenbain . . .

2





- '

2

1

78

16b

Äorderhenbach . .

2





_

2

1

78

17

Lcimen.

63

6



1

60

61

41

18

Lobenscld....

11







11

9

79

19

Mauer.

31

4

2



37

40

05

20

Meckesheim . . .

52

6

2



60

62

30

21

Mönchzell....

18

1





19

17

80

22

Mückenloch . . .

18

2





20

19

58

23

Neckargemünd . .

61

27



1

89

105

91

24

Nußloch ....

68

2

8

1

74

75

65

25

Ochsenbach . . .

3







3

2

67

26a

Lingenthal . . .















26

Peterstbal . . .

8

2





10

10

68

27

Rohrbach ....

36

4



3

33

49

84

28

St. Jlgen. . . .

20







20

17

80

29

Saudhauscn . . .

67

2



2

71

70

31

29a

Brnchhansen . . .















30

Schönan ....

80

11



2

93

97

90

31

Spechbach....

41







41

86

49

82

Waldhilsbach . .

6

1





7

7

12

33

Waldwimmersbach.

32







32

28

48

84

Wieoliiigen . . .

39

5

1

1

46

49

84


Grenzhos ....



1





1

1

78

85

Wiesenbach . . .

19

2





21

20

47

86

Wilhelinsfcld . .

26







26

23

14

37

Ziegelhausen. . .

62

17

1



80

88

11


Summa:

1709

455

36

62

2262

2647

75

Mekanntmachung.

Das Oberersatzgeschäft pro 1902 betr.

Rr. 9140 Ll. Das Oberersatzgeschäft im AttShebungSbezirk
Heidelberg für das Iahr 1962 findet am

SamStag, den 2l. Juni, beginnend vorm. 8V2 Uhr,

Montag,
Dienstag,
Mittwoch,
DonnerStag
Freitag,
Samstag,
Montag,

23.

24.

25.

2V.

27.

28.
30.

8'/-

8

8

8

8

8

8V2

er-

im Gasthaus zum Prinz Max, Marstallstraße dahier statt.

Es haben zu erschelnen:

1. SamStag, den 2l. Iuni:

a) sämtliche von der Ersatzkommission als dauernd untauglich
klärten Militärpflichtigen,

b) sämtliche von der Ersatzkommission znm Landsturm in Vorschlag
gebrachten Militärpflichtigen.

2. Montag, den 23. Iuni:

a) sämtliche von der Ersatzkommission zur Ersatzreserve in Vorschlag
gcbrachten Militärpflichtigen,

b) ' diejenigen Militärpflichtigen, die sich dieses Jahr beim Musternngs-

geschäft „sreiwillig" gemeldet, also auf die Vorteile der Losung ver-
zichtet haben und von der Ersatzkommission für tauglich befunden
wordcn sind,

a) die vorweg einzustellenden Militärpflichtigen.

3. DicnStag, dcn 24. Iuni: Die für tauglich erklärten Militärpflich-

tigen srüherer Jahrgänge, sämtliche deS JahrgangS 1880
«nd diejenigen dcS IahrgangS 1881 aus den Gemeinden
Altenback biS mit Heiligkreuzsteinach.

4. Mittwocb, drn 25. Iuni: Der Rest der für tanglich erklärten

Militärpflichtigen des Iahrgangs 1881.

5. DonnerStag, deit 26. Iuni: Die für tauglich erklärten Militär-

pflichtigen des IahrgangS 1882 mit der LoSnummer 1 biS mit 465.

6. Freitag, den 27. Iuni: Der Rest der für tauglich erklärten

Militärpflichtigen des IahrgangS 1882.

7. SamStag den 28. Iuni:

s) die zur Disposition der Ersatzbehörden cntlassenen Mannschaften,

b) die z. Zt. noch vorläufig beurlaubten Rekruten,

0) die von den Truppen- bezw. Marineteilen als nntanglich abgewiesenen
Einjährig-Freiwilligen.

8. Montag, den 30. Inui:

a) sämtliche Gestellungspflichtige, welche nach der im laufenden Jahre
hier stattgehabten Musterung zugezogen sind und sich anderwärts vor
den Ersatzbehörden gestellt haben,

b) diejenigen Militärpflichtigen, welche sich in diesem Jahre noch nicht
gestellt haben, soweit sie von der Gestellung zur Aushebung nicht

_ ausdrücklich entbunden worden sind.

Am 21., 23., 24., 26., 27. und 28. Juni haben auch die auf diese Tage
vorgeladenen Personen des Beurlaubtenstandes zu erscheinen.

Die Verbescheiduna der Zurückstellungs und BefreinngS-
gesuche durch die verstärkte Oberersatzkommission findet am

Montag, den 30. Iuni. vormitlagS S Uhr,
statt. Hierzu haben sich die Beteiligten einzufinden.

Jm übrigen wird noch besonders bemerkt:

1) Sämtliche Stellungspflichtigen haben sich jeweils eine halbe Stunde
vor Beginn des Geschäfts bei dem Musternngsraume einzufinden.

2) Die Militärpflichtigen haben genau an dem Tag zn erscheinen, auf
welchen sie geladen sind, und zwar pünktlich zur festgesetzten Zeit in reinem
und nüchternem Zustande und ihre Losungsscheine (bezw. Berechtigungs-
scheine) oder sonstige Militärpapierc mitzubringen.

3) Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist, hat ein ärztliches
Zeugnis einzureichen; dasselbe ist durch die Ortspolizeibehörde zu beglaubigen,
sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Gemütskranke, Blöd-
sinnige, Krüppel ec. können auf Grund eines derartigen Zeugnisses von der
Gcstellung überhaupt befrcit werden. Versnche Militärpflichtiger zur Täuschung
unterlicgen der Strafbestimmung des 8 143 des R.-St.-G.-B. Die Militär-
pflicktigen, welche an cinem Gebrechen zu leiden behaupteu, werden noch aus-
drücklich darauf aufmerksam gemacht, daß es sich empfiehlt, ein Zeugnis eines
Spezialarztcs oder des behandelnden Arztes hierüber beizubringen. Derartige
Zeugnisse müssen von der Ortspolizeibchörde beglanbigt sein, falls der aus-
stellende Arzt nicht Bezirksarzt ist.

4) Die ohne genügende Eiltschuldigung Ausbleibenden werden gemäß 8 26
Z. 7 W.-O. an Geld bis zn 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft,
auch können ihnen dieVorteile der Losniig entzogen nnd sic als vorweg Einzu-
stellende behandelt werden.

5) Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als nnsicherer Dienst-
pflichtiger behandelt, cr kann außerterminlich gemustert und sofort bei einem
Trnppenteil cingestellt werden.

6) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zn spät. körperlich unrein oder an-
getrunken erscheinen, haben OrdllUligsstrafen zu gewärtigen, ebenso wird jede
Störung der Ruhe und Ordnung während des Aushebungsgeschäfts an den
daran beteiligten Militärpflichtigen mit Strafe geahudet.

7) Gesuche um Befreiuug oder Zurückstellnng vom Militärdicnst infolge
bürgerlicher Verhältnisse, welche nicht rechtzeitig eiugereicht worden sind, können
bei der Rcklamationstagfahrt nur dann berücksichtigt werden, wenn dic Ver-
anlassnng znr Reklamation erst nach der Musterung entstanden ist.

8) Ju dcnjenigen Fällen, in denen zukolge der weiteren Aushebung mehrere
Brüder gleichzeitig in den Militärdienst gclangen bezw. im Militärdicnst stehen
würden, kann die Zurückstcllung des jüngeren beantragt werden. Ein derartiger
Antrag wäre rechtzeitig vor der Reklamationstagfahrt zu stellen.

9. Die Nichtaniiieldung zur Stammrolle entbindet uicht von der Gestel-
lungspflicht; jeder Militärpflichtige, welcher zur Zeit des Anshebungsgeschäfts
im diesseitigen Bezirk seinen dauernden Äufenthalt oder Wohnsitz hat, ist des-
halb zur Gestellnng verpflichtet, wenn ihm auch e ine besondere Ladung hierzn
nicht eröffnet werdcn sollte.

10) Jeder in den Grundlistcn des Anshebnngsbezirks enthaltene Militär-
pflichtige ist berechtigt. im Aushebungstermin zu erscheinen und der Ober-
Ersatzkommission etwaige Änliegen vorzutragen.

Die Bürgermeisterämter (Stabhalterämter) werden beauftragt, Vor-
stehendes durch Anschlag an der Ortstafel und mittelst der Schelle alsbald
öffentlich bekannt zu machen, außerdem aber auch alle Pflichtigen noch per-
sönlich vorladcn zn lassen, zu welchem Zweck den Bürgermeisterämtern Ladungs-
listen zugehen werden. Jeder Pflichtige hat die Eröffnung der Ladung anf der
Ladnngsliste unterschriftlich zn bescheinigen; kann die Vorladnng demselben
nicht persönlich eröffnet werden, so hat dies unter Angabe des Grundes an die
Eltern, Lchr- oder Dienstherrn zu geschehen. Die mit Eröffnungsbescheinigung
versehcnen Laduugslisten sind sofort hierher wieder vorzulegen. Sollten sich
nachträglich Diilitärpflichtige anmelden, so ist sofort (mittelst Formulars) An-
zeige hierher zn erstatten; eventnell ist der Losungsschein des Pflichtigen anzu-
schließen.

Nur diejenige» Herren Bürgermeister, aus deren Gemeinden Rekla-
mationsgesuchc vorliegen, haben am letzten Aushebungstage zu erscheinen.

Dic. Kenntnisnahme und der Vollzug dieser Verfügung ist umgehend
anher anzuzeigen.

Hetdelberg, den 2. Juni 1902.

Kroßh. MezirksamL.

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vorrätig im

Berlag der Heidelberger Zeitung.

Bekanntmachung.

Die Reklamationen E
Nr. 9143. Die Bürgcrmeis"
ämter des Bezirks werden angew» ^
auch. wenn nicht reklamiert wird, M -
lichst alle diejenigen Fälle spät/w,,
in den Musterungs- und AushebuuS.^
terminen zur Sprache zu bringeN' .
dencn zufolge der weiteren Aushelw?,,
mehrere Brüder gleichzeitig in
Militärdienst gelangen bezw. im Milil
dienst stehen würden.

Dadurch werden die Ersatzbehus?^
in die Lagc gesetzt, die jllngeren Br» ^
der bereits im Dienste StehendeU
Bedarf zurückzil' ellen und es ? „
eine große Anzahl von nachträg.Mst,
in der Regel unzeitigen und fur
militärische Aiisbildilllg nachteil^
Reklamationen unterbleiben.

Heidelberg den 4. Juni 1902.

Mezirksamt:

Dr. Holderer.

Leke.

I-ivktearbat, üackenknckeu S,rrt.
Isussnäs k. üisr llsoss^. 4—7 ^ '
Lslsür Lroipskt krsi

Bekanntmachung.

Das Vertilgeu
Blutlaus betr.

Nach gemachter Anzeige ist in
Gemarkung besonders an jungen
bäumen, dte Blutlaus in aiif;erorc>e>
lich großer Menge aufgetreten.

Die Besitzer von Obstbäumen wefu
daher gemäß Z 43 Ziffer 1 der
potizei-Ordiumg aufgefordert, H
gründliche Besichtigung ihrer
pflauzungeu vorzunehmen und
gesäumt alles auszuführen, was / -
Vertilgung dicses schädlichenUugezE
erforderlich ist.

Das Mitglied der Beobachtuü» x
Kouimissioii, Herr Lorenz Va'l,
dahier, und das Feldhut-Personal U'^
bereit, über die zweckmäßigste Arl."x-
Bekämpfuug der Blutlaus auf -r x,
langcn AuSkuiift zu erteilen. AUll §
dem können bei Fewhüter R 0 hrw u
in Schlierbach, im hiesigeu Mänw^
armenhaus und dei Laudivirt Cm'stjc
V 0 th I. im Stadtteil Neucuheiw
zur Vertilgung der Blullaus iw °
zelnen Falle erfordcrlichen
Les Netzler'schen Bluttausgiftes
entgettlich in Empfang genow'
werden. ^

Wir wcrden die Durchfllhruug.^p
Vertilgungsarbeit sorgsälttg „
wacheu lassen und gegen Sauu
strafend vorgehen.

Hetdelderg. den 3. Jnni 1902-

Mürgermeisterarrit:

Fr. Wielandt.

Förderec-


Aerpjitzkr-Ardeitcil

sind zum Neubau eines Lchulhaü>j
für den Stadtteil Neuenheiw
A-kord zn vergebcn. ^

Angebote hierauf werden bis ^
Dienstag, den 10. Juni l. ^
vormittags 9 Uhr,
von der nnterzeichneten Stelsi st,
gegengenommen, bei welcher infiww',
die näheren Bedingungen eiugei^,
und Angebotsformulare erhobeu
den können.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Heidetberg. den 3. Juni 1907-

Städt. Kochvauamt^.

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