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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Leonardt, D. [Bearb.]
Catalog der Kunst-Sammlung des Herrn D. Leonardt in Cöln: Gemälde, römische Antiquitäten, Arbeiten in Steingut, Porzellan, Glas, Berg-Krystall, Elfenbein, Holz, Metall, Mobiliar in Renaissance-Styl etc. : Versteigerung zu Cöln am 9. Juni 1873 und folgende Tage ... — Cöln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1873

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https://doi.org/10.11588/diglit.56314#0002
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Verkaufs-Ordnung und Bedingungen.
1) Die Sammlungen sind Freitag den 6., Samstag den 7. und Sonntag den
8. Juni, Morgens von 9—12 Uhr und Nachmittags von 2—5 Uhr, sowie auch
Montag den 9. Juni des Morgens, Schildergasse 107—109, zur Besichtigung
ausgestellt.
2) Den Besuchern wird bei Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die
grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Unge-
schicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde; Jeder hat den auf diese
Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
3) Montag den 9. Juni, Nachmittags 3 Uhr, wird mit dem Verkaufe Schilder-
gasse 107—109 begonnen und an den folgenden Tagen Morgens und Mittags
fortgefahren.
4) Der Verkauf findet gegen baare Zahlung statt, und ist wenigstens eine aus-
reichende ä Conto-Zahlung, die bei der Auctionskasse deponirt wird, uner-
lässliche Bedingung. Ausserdem hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld
von zehn Prozent per Nro. äusser dem Steigpreise zu entrichten.
5) Sobald der Steigpreis drei Thaler erreicht hat, ist das geringste Aufgebot 5 Sgr.
6) Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sich solche befinden,
und kann nach geschehenem Zuschläge keine Reclamation berücksichtigt werden;
der Unterzeichnete versichert jedoch hier wiederholt, dass der Catalog mit
möglichster Gewissenhaftigkeit und Angabe aller sichtbaren Mängel
angefertigt ist.
7) Der unterzeichnete Auctionator hält sich das Recht vor, Nummern zusammen
zu stellen oder zu theilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von
Neuem proklamirt, um jedem Theil auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
8) Die Gegenstände müssen längstens nach jeder beendigten Vacation in Empfang
genommen werden; die Aufbewahrung bis zur Abnahme geschieht mit mög-
lichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
9) Vorstände öffentlicher Institute, sowie Privat-Sammler, die der Auction nicht
persönlich beiwohnen können, dürfen sich vertrauensvoll mit ihren Aufträgen
an den Unterzeichneten wenden, und wird er dieselben, wie er dies seit vielen
Jahren gewohnt ist, pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der
Herren Auftraggeber erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung auf hie-
sige Banquiers oder eine baare Einzahlung oder sonstige Garantie beizufügen;
Versendung der erworbenen Gegestände geschieht auf Kosten und Gefahr der
Ansteigerer.
10) Nach Beendigung der Auction werden gedruckte Preisversteigerungslisten aus-
gegeben, die an alle an der Auction sich Betheiligenden gratis, sonst nur
gegen Berechnung, verabfolgt werden.
11) Die Grössen sind in Centimetern bestimmt.
®ölh, 30. April 1873.
J, Heberte (H. Lempertz' Söhne).
NB. I'ni die Ausgabe des Kataloges nicht weiter
hinauszuschieben, folgen die noch nicht ganz voll-
endeten 6 Tafeln Abbildungen in Kurzem nach.
 
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