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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Sandberger, Carl [Bearb.]; Sandberger, Friedrich [Bearb.]; Gericke, Heinrich [Bearb.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Catalog der nachgelassenen Gemälde-Sammlungen der Herren Carl und Friedrich Sandberger in Weilburg an der Lahn, Landgerichts-Präsident Dr. Bessel in Cleve, Rentner Fr. Baudri in Cöln, Mitglied des Hauses der Abgeordneten, sowie der Gemälde-Sammlung des Herrn Heinrich Gericke in Mülheim am Rhein und verschiedener kleinerer Nachlässe: Versteigerung zu Köln am 14. Juni 1875 — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1875

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https://doi.org/10.11588/diglit.56313#0004
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Verkaufs-Ordnung und Bedingungen
1) Die Sammlungen sind Samstag den 12. und Sonntag den 13. Juni 1875
Morgens von 9—12 Uhr, und Nachmittags von 2—5 Uhr, sowie Montag
den 14. Juni des Morgens, zur Besichtigung ausgestellt.
2) Den Besuchern wird bei Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die
grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand durch Unge-
schicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde; Jeder hat den auf diese
Weise angerichteten Schaden zu, ersetzen,.
3) Montag den 14. Juni, Nachmittags 3 Uhr wird mit dem Verkaufe begonnen
und an den folgenden Tagen nach der vorgedruckten Auptions-Ordnung
fortgefahren.
4) Der Verkauf findet gegen haare Zahlung statt, und ist wenigstens eine aus*
reichende ä Conto-Zahlung, die bei der Auctionskasse deponirt wird, uner-
lässliche Bedingung. Ausserdem hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld
von zehn Prozent per Nro. äusser dem, Steigpreise zu entrichten.
5) Sobald der Steigpreis einen Thaler erreicht hat, ist das geringste Aufgebot
5 Sgr.
6) Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sich solche befinden
und kann nach geschehenem Zuschläge keine Reclamation berücksichtigt
werden; der Unterzeichnete versichert jedoch hier wiederholt, dass der Ca-
talog mit möglichster Gewissenhaftigkeit und Angabe aller sicht-
baren Mängel angefertigt ist.
7) Der unterzeichnete Auctionator hält sich das Recht vor, Nummern zusammen
zu stellen oder zu theilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppel-
gebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von
Neuem proklamirt, um jedem Theil auf die unpartheiischste Weise zu begegnen.
8) Die Gegenstände müssen längstens nach jeder beendigten Vacation in Empfang
genommen werden; die Aufbewahrung bis zur Abnahme geschieht mit mög-
lichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigereis.
9) Vorstände öffentlicher Institute, sowie Privat-Sammler, die der Auetion nicht
persönlich beiwohnen können, dürfen sich vertrauensvoll mit ihren Aufträgen
an den Unterzeichneten wenden, und wird er dieselben, wie er dies seit
vielen Jahren gewohnt ist, pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse
der Herren Auftraggeber erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung auf
hiesige Bänquiers oder eine baare Einzahlung oder sonstige Garantie beizu-
fügen; Versendung der erworbenen Gegenstände geschieht auf Kosten und
Gefahr der Ansteigerer.
10) Nach Beendigung der Auetion werden gedruckte.Preisversteigerungslisten aus-
gegeben, die an alle an der Auetion sicji Betheiligenden gratis, sonst, nur
gegen Berechnung, vprabfolgt werden.
11) Die Grössen sind nach dem Meter-Maasse bestimmt
Olli, im Mai 1875.
J. M. Ileberle (H. Lempertz Söhne).
 
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