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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Pickert, A. [Oth.]
Catalog der Kunst-Sammlungen des Kgl. Bayer. Hofantiquars Herrn A. Pickert in Nürnberg: Versteigerung zu Cöln ... (2. Abtheilung): Kunsttöpferei, Porzellan, Glas, Arbeiten in Elfenbein und Email, Arbeiten in Metall, Holzschnitzereien, textile Arbeiten, Möbel, Geräthe, Waffen, Gemälde etc. etc.: Versteigerung zu Cöln am 15. Mai 1882 und die folgenden Tage — Cöln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1882

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.56326#0009
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Btiiagogea

Die Sammlungen sind Freitag den 12., Samstag den 13. und
Sonntag den 14. Mai, Morgens von 9—12 und Nachmittags von
2—6 Uhr in dem Auctionslocale (grosse Sandkaul 10 und 12) in
Cöln zur Besichtigung ausgestellt.
Um die Räume, in denen die Sammlungen ausgestellt, nicht zu
überfüllen, werden durch den Unterzeichneten auf persönliche oder
schriftliche Meldungen Eintrittskarten ausgegeben und ist nur den
damit .und mit Catalogen versehenen Personen die Besichtigung
der Gegenstände und Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den
Besuchern wird bei Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände
die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand
durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde.
Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Montag den 15. Mai, Nachmittags 3 Uhr wird mit dem
Verkaufe begonnen und die folgenden Tage Morgens um OVo Uhr
und Nachmittags um 3 Uhr nach der vorgedruckten Auctions-
Ordnung fortgefahren.
Der Verkauf findet gegen haare Zahlung statt, und ist wenig-
stens eine ausreichende ä Conto-Zahlung, die bei der Auctionskasse
deponirt wird, unerlässliche Bedingung. Ausserdem hat der An-
steigerer das gewöhnliche Aufgeld von zehn Procent per Nro.
äusser dem Steigpreise zu entrichten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sich
solche befinden, und kann nach geschehenem Zuschläge keine
Reklamation berücksichtigt werden; der Unterzeichnete versichert
jedoch hier wiederholt, dass der- Catalog mit möglichster Gewissen-
haftigkeit und Angabe aller sichtbaren Mängel angefertigt ist.
Der unterzeichnete Auctionator hält sich das Recht vor,
Nummern zusammen zu stellen oder zu theilen. Sollte durch einen
 
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