zur Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf
Gefahr des Ansteigerers.
Vorstände öffentlicher Institute, sowie Privat-Sammler, die
der Auction nicht persönlich beiwohnen können, dürfen sich ver-
trauensvoll mit ihren Aufträgen an den Unterzeichneten wenden,
und wird er dieselben, wie er dies seit vielen Jahren gewohnt
ist, pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der Herren
Auftraggeber erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung auf
hiesige Banquiers oder eine baare Zahlung oder sonstige Garantie
beizufügen; Versendung der erworbenen Gegenstände ge-
schieht auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.
Köln, im März 1885.
J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne.)
Gefahr des Ansteigerers.
Vorstände öffentlicher Institute, sowie Privat-Sammler, die
der Auction nicht persönlich beiwohnen können, dürfen sich ver-
trauensvoll mit ihren Aufträgen an den Unterzeichneten wenden,
und wird er dieselben, wie er dies seit vielen Jahren gewohnt
ist, pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der Herren
Auftraggeber erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung auf
hiesige Banquiers oder eine baare Zahlung oder sonstige Garantie
beizufügen; Versendung der erworbenen Gegenstände ge-
schieht auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.
Köln, im März 1885.
J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne.)