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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Keil, Johann Georg [Bearb.]; Grote, Wilhelm [Bearb.]; Osterwald, Georg [Bearb.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Catalog der hinterlassenen Gemälde-Sammlungen des Herrn Hofraths Dr. Keil zu Leipzig und des Herrn Präsidenten Freiherrn Grote auf Schloss Wedesbüttel und einiger kleinerer Nachlässe des Herrn Prof. Georg Osterwald zu Köln etc.: Gemälde niederländischer, italienischer und deutscher Meister des XV.-XIX. Jahrhunderts : Versteigerung zu Köln, den 7. Juni und den 8. Juni — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.56406#0011
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Bedinguagen.

Die Sammlungen sind Freitag den 4. bis Sonntag den
6. Juni 1886 täglich Morgens von 9—12 und Nachmittags von
2—6 Uhr in dem Auktionslokale (grosse Sandkaul 10 und 12)
in Köln zur Besichtigung ausgestellt.
Durch den Unterzeichneten werden auf persönliche oder
schriftliche Meldungen Eintrittskarten ausgegeben, und ist
nur den damit und mit Catalogen versehenen Personen
die Besichtigung der Gemälde und Beiwohnung der Verstei-
gerung gestattet. Den Besuchern wird bei Besichtigung und
Untersuchung der Gemälde die grösstmöglichste Vorsicht em-
pfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben
und dergl. beschädigt werde. Jeder hat den auf diese Weise
angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf findet gegen haare Zahlung statt, und ist
wenigstens eine ausreichende ä Conto-Zahlung, die bei der Auc-
tionskasse deponirt wird, unerlässliche Bedingung. Ausserdem
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von zehn Procent
per Nro. äusser dem Steigpreise zu entrichten.
Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin
sich solche befinden, und kann nach geschehenem Zuschläge keine
Reklamation berücksichtigt werden. Der Catalog ist nach
vorhandenen Notizen angefertigt, und wurden die Namen der
Meister nach denselben beibehalten.
Der unterzeichnete Auctionator hält sich das Recht vor,
Nummern zusammen zu stellen oder zu theilen. Sollte durch
einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote sich ein Streit ent-
 
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