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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne)
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog ausgewählter Gemälde aus dem Freiherrlich von Fechenbach'schen Schlosse zu Laudenbach am Main und einer anderen Sammlung ...: Versteigerung zu Köln den 29. Mai 1889 — Köln: DuMont-Schauberg, 1889

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https://doi.org/10.11588/diglit.61978#0011
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Bedingungen.

Dio Sammlungen sind in Köln in dem neuerbauton Auctions-Locale,
Breitestrasse No. 125—127, Oberlicht-Saal, zugleich mit den Gemälde-Samm-
lungen des verstorbenen Herrn Geh. Conimercienraths F. Zschille und des
Herrn Carl Pagenstecher und der Rüstkammer sowie den Kunst-Sammlungen
des Freiherrn von Fechenbach, des Herrn Carl Pagenstecher etc. etc. zur
Besichtigung ausgestellt:
Montag den 20. bis Mittwoch den 22. Mai einschliesslich,
von 9 Uhr Morgens bis 6 Uhr Nachmittags.
Auswärtigen Interessenten ist der Zutritt behufs Besichtigung auch
Samstag den 25. und Sonntag den 26. Mai
gestattet.
Durch den Unterzeichneten werden auf persönliche oder schriftliche
Meldungen Eintrittskarten ausgegeben, und ist nur den damit versehenen
Personen die Besichtigung der Gemälde und Beiwohnung der Versteigerung
gestattet. Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung der
Gemälde die grösstmögliche Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand
durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder hat
den auf diese Weise an gelichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Äusser dem Steig-
preise hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10% per Nummer
zu entrichten. Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sich
solche befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit
geboten, sich über den Zustand der ausgestellten Gemälde zu unterrichten,
kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt werden.
Der Katalog wurde nach vorhandenen Notizen der Besitzer angefertigt.
Der Unterzeichnete hält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu theilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote sich
ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem aus-
gesetzt, um jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation
in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10% per
Nummer an den Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls behält sich der unter-
zeichnete Auktionator das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gemälde auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zu
verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit
möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

J. M. Heberle (II. Lempertz’ Söhne).
 
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