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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Leuw, Friedrich August de [Oth.]; Floh, Peter [Oth.]; Richter, F. E. [Oth.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der Waffen-Sammlung des verstorbenen Malers Herrn Friedrich August de Leuw in Düsseldorf, sowie der ausgewählten Kunstsachen und Antiquitäten aus dem Nachlasse der Herren Rentner Peter Floh in Crefeld, Rentner F.E. Richter in Köln und Anderer: Töpfereien, Porzellane, Arbeiten in Glas, Elfenbein, Emaillen ... : Versteigerung zu Köln, den 14. bis 19. April 1890 — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1890

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.56294#0008
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Bedingungen.

Die Sammlungen sind Samstag den 12. April und Sonntag den
13. April, Morgens von 9—12 und Nachmittags von 2—6 Uhr, in dem
Auctionslocale Breitestrasse 125 — 127 in Köln zur Besichtigung- aus-
o ö
gestellt.
Den Besuchern wird bei Besichtigung und Untersuchung der Gegen-
stände die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand
durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder
hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf findet gegen haare Zahlung statt, und ist wenigstens
eine ausreichende Anzahlung, die bei der Auctionskasse deponirt wird,
unerlässliche Bedingung. Ausserdem hat der Ansteigerer das gewöhn-
liche Aufgeld von zehn Procent per Nummer äusser dem Steigpreise
zu entrichten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sich
solche befinden, und kann nach geschehenem Zuschläge keine Reclamation
berücksichtigt werden.
Der unterzeichnete Auctionator hält sich das Recht vor, Nummern
zusammen zu stellen oder zu theilen. Sollte durch einen Zuschlag bei
erfolgtem Doppelgebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich
der Gegenstand von Neuem proclamirt, um jedem Theile auf die un-
parteiischste Weise zu begegnen.
Die Gegenstände müssen längstens nach jeder beendigten Vacation
in Empfang genommen werden; die Aufbewahrung bis zur Abnahme
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Vorstände öffentlicher Institute, sowie Privatsammler, die der
Auction nicht persönlich beiwohnen können, dürfen sich vertrauensvoll
mit ihren Aufträgen an den Unterzeichneten wenden, und wird er die-
selben, wie er dies seit vielen Jahren gewohnt ist, pünktlich und nach
bestem Ermessen im Interesse der Herren Auftraggeber erledigen. Den
Aufträgen ist eine Anweisung auf hiesige Banquiers oder eine baare
Zahlung oder sonstige Garantie beizufugen; Versendung der erworbenen
Gegenstände geschieht auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.
Köln, im März 1890.
.1. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
EF Durch Versehen des Setzers wurden die Nummern der Licht-
druck-Tafeln 3—7 stets um 100 verdruckt; man lese daher statt:

420 = 520 etc.
 
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