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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Ropp, Theodor von der [Bearb.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der reichhaltigen und ausgewählten Freiherrlich von der Ropp'schen Gemälde-Galerie auf Schloss Schadow (Kurland) etc. etc.: Gemälde der deutschen, vlämischen, niederländischen, italienischen etc. Schulen des XV.-XVIII. Jahrh. : Versteigerung zu Köln, den 11. November 1890 — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.56371#0009
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Bedingu ngen.


ie Sammlung ist in Köln in dem Auctions-Locale, Breitestrasse
No. 125—127, Oberlicht-Saal, zugleich mit den Sammlungen des
Freiherrn von Bodeck-Ellgau zur Besichtigung ausgestellt:

Freitag den 7., Samstag den 8. und Sonntag den 9. November
von 9 Uhr Morgens bis 6 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Kunst-
gegenstände und Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei
der Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die grösstmöglichste Vorsicht
empfohlen, damit kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl.
beschädigt werde. Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu
ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Äusser dem Steigpreise
hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10°/o per Nummer zu ent-
richten. Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sich solche
befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten,
sich über den Zustand der ausgestellten Gegenstände zu unterrichten, kann nach
geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt werden. Die Namen
der Maler sind zumeist nach den früheren Inventarien beibehalten.
Der Unterzeichnete hält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu theilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote sich
ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem aus-
gesetzt, um jedem Theile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation
in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von lO°/o per
Nummer an den Unterzeichneten zu leisten; widrigenfalls behält sich der unter-
zeichnete Auctionator das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang
genommenen Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zu ver-
kaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit mög-
lichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.

Köln, im October 1890.

J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
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