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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Guillon, Charles [Bearb.]; Bokelmann, Christian Ludwig [Bearb.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der reichhaltigen Kunst-Sammlungen der verstorbenen Herren Advocat C. Guillon in Roermond, Maler Christian Ludwig Bokelmann in Berlin und des Herrn Dr. R. R... in Flamersheim etc. etc.: hervorragende orientalische Porzellane und Delfter Fayencen, europäische Porzellane, Töpfereien und Majoliken, geschliffene und emaillirte Gläser, Glasscheiben, Arbeiten in Elfenbein und Email, Arbeiten in Gold und Silber, Bronze, Kupfer, Eisen und Zinn, textile Arbeiten, Miniaturen, Arbeiten in Stein, Perlmutter etc., japanische Lackarbeiten, Möbel, Einrichtungs-Gegenstände, Arbeiten in Holz etc. etc. : Versteigerung zu Köln, den 12. bis 18. December 1894 — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1894

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https://doi.org/10.11588/diglit.56575#0012
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Bedingungen.

Die Sammlungen sind in Köln, im Auctionslocale Breitestrasse 125—127, zugleich mit
der Waffen-Sammlung Jules Kapp ausgestellt:
Samstag den 8. und Sonntag den 9. December 1894 von 9 bis 1 Uhr
Vormittags und 3 bis 6 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Kunstgegen-
stände und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet.
Den Besuchern wird bei Besichtigung und Untersuchung der Gegenstände die grösst-
möglichste Vorsicht empfohlen. Jeder hat den auf diese Weise angerichteten Schaden zu
ersetzen.
Der Verkauf findet gegen baare Zahlung statt, und ist wenigstens eine ausreichende
ä Conto-Zahlung, die bei der Auctionskasse deponirt wird, unerlässliche Bedingung. Ausser-
dem hat der Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von zehn Procent pro Nummer äusser
dem Steigpreise zu entrichten.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, worin sich solche befinden, und
kann nach geschehenem Zuschläge keine Reclamation berücksichtigt werden.
Der unterzeichnete Auctionator behält sich das Recht vor, Nummern zusammeuzustellen
oder zu theilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote sich ein Streit ent-
wickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von Neuem ausgestellt, um jedem Theile auf
die unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Gegenstände müssen längstens nach jeder beendigten Vacation in Empfang genommen
werden; die Aufbewahrung bis zur Abnahme geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf
Gefahr des Ansteigerers.
Vorstände öffentlicher Institute sowie Privat-Sammler, die der Auction nicht persönlich
beiwohnen können, dürfen sich vertrauensvoll mit ihren Aufträgen an den Unterzeichneten
wenden, und wird er dieselben pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der Herren
Auftraggeber erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung auf hiesige Banquiers oder eine
baare Zahlung oder sonstige Garantie beizufügen.
Die Aufbewahrung und Versendung der erworbenen Gegenstände geschieht mit
möglichster Sorgfalt, jedoch auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.

Köln, im November 1894.

J. M. HEBERLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
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