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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Brade, J. [Bearb.]; Corter, C. [Bearb.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog von vortrefflichen Gemälden neuerer Meister, nebst einem Anhang älterer Gemälde sowie Kupferstichen, Aquarellen, eingerahmten Prachtblättern etc.: Sammlungen: Rentner J. Brade zu Wiesbaden, C. Corter zu Gent, Bergwerksdirector Forst, † zu Köln, Rector von Krüchten, † zu Köln : Versteigerung zu Köln, den 17. und 18. December 1897 — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1897

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https://doi.org/10.11588/diglit.56403#0007
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Verkaufs-Ordnung.
Freitag den 17. December 1897,
Nachmittags 3 Uhr:
Nr. 1—105 (moderne Gemälde).

Samstag den 18. December 1897,
Vormittags 9Uä Uhr:
Nr. 231—406 (Gemälde älterer Meister, Aquarelle, Kupferstiche).
Samstag den 18. December 1897,
Nachmittags 3 Uhr:
Nr. 106 -230 (Gemälde neuerer und älterer Meister).

Bedingungen.
Sammlung ist in Köln, Breitestrasse 125—127, zugleich mit den Kunst-
sammlungen aus denselben Nachlässen zur Besichtigung ausgestellt:
Samstag den II. und Sonntag den 12. December 1897
von 9—1 Uhr Vormittags und 3—6 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der Sammlung
und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei der Besich-
tigung und Untersuchung der Gemälde die grösstmöglichste Vorsicht empfohlen, damit
kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergl. beschädigt werde. Jeder
hat den durch ihn angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen baare Zahlung. Äusser dem Steigpreise hat der An-
steigerer das gewöhnliche Aufgeld von 10 Procent per Nummer zu entrichten. Die Ge-
mälde etc. werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden. Nachdem durch
die Ausstellung dem Publicum Gelegenheit geboten, sich über den Zustand der aus-
gestellten Gemälde zu unterrichten, kann nach geschehenem Zuschläge keinerlei Recla-
mation berücksichtigt werden. Die Namen der älteren Meister sind zumeist nach den
früheren Inventarien beibehalten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder
zu theilen. Sollte über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel entstehen, so
wird augenblicklich der Gegenstand von neuem ausgesetzt, um jedem Theile auf die
unparteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Acquisitionen nach jeder Vacation in Empfang
zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent per Nummer an den
Unterzeichneten zu leisten- widrigenfalls behält sich der unterzeichnete Auctionator das
Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegenstände auf Kosten
und Gefahr des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme
und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Ansteigerers.
Köln, im December 1897.

J. M. HEBEBLE (H. Lempertz’ Söhne).
 
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