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J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne); Ittenbach, Fritz Franz [Oth.]
Versteigerung zu Köln / J. M. Heberle (H. Lempertz' Söhne): Katalog der ausgewählten Gemälde-Sammlung des Rentners Herrn Fritz Franz Ittenbach zu Lechenich, früher Gymnich: hervorragende Gemälde älterer Schulen, Bilder neuerer Meister, eingerahmte Kupferstiche : Versteigerung zu Köln Dienstag, den 8. November 1898 ..., durch den königlichen Notar Herrn Krings zu Köln — Köln: J.M. Heberle (H. Lempertz' Söhne), 1898

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.56579#0009
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Verkaufs-Ordnung:

Dienstag, den 8. November, Vormittags 91/2 Uhr nnd
Nachmittags 3 Uhr:
No. 1—131.
MF* Die Reihenfolge des Katalogs wird nicht immer genau innegehalten.

Bedingungen:
Die Sammlung ist in Köln in den Ausstellungsräumen der Firma
J. M. Heberle (H. Lempertz’ Söhne), Breitestrasse 125—127, zur Besichtigung
ausgestellt:
Samstag den 5., Sonntag den 6. und Montag den 7, November 1898
von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags.
Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung der
Sammlung und Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird
bei der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die grösstmöglichste Vor-
sicht empfohlen, damit kein Gegenstand beschädigt werde. Jeder hat den auf
diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.
Der Verkauf geschieht gegen haare Zahlung. Äusser dem Steigpreise
hat der Ansteigerer das gewöhnliche'Äiifgeld von 10 Procent per Nummer zu
entrichten. Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich
befinden. Nachdem durch die Ausstellung dem Publikum Gelegenheit geboten,
sich über den Zustand etc. der Gemälde genau zu unterrichten, kann nach
geschehenem Zuschläge keinerlei Reclamation berücksichtigt werden.
Sollten durch einen Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Meinungsver-
schiedenheiten entstehen, so wird sofort der Gegenstand von Neuem ausgesetzt;
in .jedem Falle entscheidet der den Verkauf abhaltende Notar, Herr Krings,
zu Köln.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Ankäufe nach jedem Zuschläge in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür incl. des Aufgeldes von 10 Procent
per Nummer sofort an den besagten Notar zu leisten, widrigenfalls die an-
gesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gemälde auf Kosten und Gefahr
des Ansteigerers wieder zum Verkaufe ausgestellt werden. Die Aufbewahrung
bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf
Gefahr des Ansteigerers.
 
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